Rheinpfalz Angeklagte räumt tödliche Stiche umgehend ein

„Ich war’s, ich war’s“, wiederholte die 51-jährige, die am 29. Januar in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben ihren Lebensgefährten mit einem Messerstich in den Hals getötet haben soll. Wegen Totschlags steht die Frau vor dem Landgericht Zweibrücken.
Die Anklage lautet auf Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Die Angeklagte hatte noch vier Stunden später 1,43 Promille Alkohol im Blut. Sie soll, so fordert die Staatsanwaltschaft, in einer Suchteinrichtung untergebracht werden. Die Frau bekennt sich zu ihrer Sucht, hat mehrere Therapien hinter sich und arbeitete bis Anfang 2017 als Schwesternhelferin in der Altenpflege. In Pirmasens und in Trier habe sie am Wochenende in Clubs gearbeitet und sich prostituiert. „Bis es nicht mehr ging“, sagte die Frau, die ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. Zum Prozessauftakt war auch ihre Tochter unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vernommen worden. Die 32-Jährige blieb bei ihrer Zeugenaussage auf Anordnung des Gerichts in Handschellen. Sie sitzt wegen eines anderen Falls in Untersuchungshaft. Die 51-Jährige war am Morgen des Tattages in Pirmasens wegen Fahrens ohne Führerschein zu Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Danach seien sie und ihr Lebensgefährte mit dem Zug heimgefahren. Ihre Tochter kam gegen 18 Uhr zur Angeklagten. Es soll zum „hochemotionalen Streitgespräch“ gekommen sein, bei dem der Lebensgefährte seine Brust entblößte und geschrien haben soll: „Stech mich doch, stech mich doch.“ Er sei „unkaputtbar“, habe er geprahlt, als Rocker habe er schon einiges erlebt. „Ich habe aus der Küchenschublade ein Messer geholt und in seine linke Halsseite gestochen“, sagte die 51-Jährige unter Tränen. Sie könne sich nicht erklären, wo sie die Kraft hergeholt habe. „Seine Augen waren starr, er fiel zu Boden. Er war tot“, sagte sie. Mutter und Tochter wollten die Sache vertuschen und vorspiegeln, das Opfer habe sich aus Verzweiflung selbst getötet. Die Tochter habe das Blut am Küchenmesser abgespült und in die Schublade gelegt. Ein kleineres Messer habe sie dem Opfer in die Hand gedrückt, damit Fingerabdrücke und Blutspuren zu finden seien, so die 51-Jährige. Die Selbstmord-Geschichte haben beide bei der Polizei überzeugend vorgetragen. „Es gab keinen Grund, den Tatverdacht bei beiden anzunehmen“, sagte ein Ermittler aus. Das Gewissen habe die Angeklagte geplagt. Am frühen Morgen habe sie einer Verwandten gestanden, dass sie ihren Lebensgefährten erstochen habe. Es sei ein Unfall gewesen. Die Frau wandte sich noch am selben Morgen an die Polizei. Mutter und Tochter wurden verhaftet. Mittlerweile ist der Verdacht gegen die Tochter vom Tisch. Der Prozess wird fortgesetzt.