Rheinpfalz 5000 Euro für Jugendförderung

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Der Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben hat am Dienstag kontrovers über das Thema Förderung der Jugendarbeit in sporttreibenden und kulturellen Vereinen diskutiert. Beschlossen wurde, dass dafür ab 2017 jährlich 5000 Euro bereitstehen. Vereine, die Jugendarbeit betreiben, können projektbezogen Zuschüsse beantragen. Mit 20 Ja-Stimmen bei sieben Nein-Stimmen, die von der FWG und aus der BI Wallhalben kamen, wurde dieses Konzept beschlossen.

Gegen diese Lösung votierte die FWG, die das Thema angestoßen hatte, weil sie eine andere Variante favorisierte. Angelehnt an das Fördermodell der früheren Verbandsgemeinde Wallhalben sollte jeder Verein mit Jugendarbeit jährlich einen fixen Förderbetrag als Verein und pro jugendlichem Mitglied erhalten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nur FWG und BI Wallhalben stimmten dafür. Klaus Lorenz (WG Lelle) mahnte, dass in den Diskussionen zu diesem Thema (wir berichteten zuletzt am Dienstag) nur ein scheinbares Problemfeld aufgerissen werde. „Es herrscht ja Übereinstimmung, dass Jugendförderung gemacht wird“, verwies er auf Konsens in der Grundsatzfrage. Die Frage nach dem Wie der Förderung wurde doch noch mal intensiv diskutiert. SPD-Fraktionssprecher Heino Schuck machte deutlich, dass für seine Fraktion eine fundamentale Aufgabe die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Ortsgemeinden sei. Die werde erreicht, wenn sich die Verbandsgemeinde als Verwaltungseinheit ihrer Ortsgemeinden verstehe und sich auf ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben konzentriere. Freiwillige Leistungen sind aus Sicht der SPD dort zulässig, wo sie in eine enge Beziehung zu einer Pflichtaufgabe gebracht werden können. Beispielsweise die Kostenübernahme für eine Ferienbetreuung in der Schule. Schuck stellte unmissverständlich klar: „Geschenke, ob nun parteipolitisch projiziert oder einer populistischen Performance entstammend, die über freiwillige Leistungen großzügig und oftmals als ganz selbstverständlich öffentlichkeitswirksam angepriesen und vergeben werden, haben nach unserer Auffassung in einem Haushalt keine Berechtigung.“ Diesem Grundsatz widerspreche der FWG-Antrag. Zudem trage die Zuschussform, wie sie die FWG beantrage, zu einem grotesken Spiel bei. Die Kommunalaufsicht verweigere den Ortsgemeinden mit Hinweis auf deren schlechte finanzielle Lage die Möglichkeit freiwilliger Leistungen, um diese freiwillige Leistung dann auf Verbandsgemeindeebene zu billigen. „Dieses Treiben beschneidet unsere Gemeinden“, kritisierte Schuck und ergänzte, dass es wichtiger sei, sich auf übergeordneten Ebenen dafür einzusetzen, dass den Ortsgemeinden freiwillige Leistungen ermöglicht werden. Die projektbezogene Förderung könne die SPD mittragen, den FWG-Antrag nicht. Peter Sammel (FWG) erklärte, dass aus Sicht der FWG die unentgeltliche Nutzung von Sportstätten, die nach dem Sportstättenfördergesetz garantiert ist, und die Förderrichtlinien des Landkreises Südwestpfalz nicht alle Bereiche der Jugendarbeit abdecken würden. Deshalb der Vorschlag so zu verfahren, wie in der Verbandsgemeinde Wallhalben. „Damit machen wir sicher kein Fass auf“, erwartete Sammel keinen großen Verwaltungsaufwand. Fraktionskollegin Anke Bohl kritisierte: „Es geht hier doch nur darum, etwas nicht zu machen, weil es in der Verbandsgemeinde Wallhalben vorher so gemacht wurde.“ Darum gehe es mit Sicherheit nicht, entgegnete Schuck, es gehe nur um die Frage der Rechtmäßigkeit. |add

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