Rheinpfalz Ärzte: Patienten an Kosten beteiligen
MAINZ. Der neue Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz ist davon überzeugt, dass nicht jeder Arztbesuch von Patienten wirklich notwendig ist. Eine effiziente Steuerung könnte nach Überzeugung des KV-Vorsitzenden Peter Heinz und seines Stellvertreters Andreas Bartels durch eine prozentuale, sozial gestaffelte Selbstbeteiligung erreicht werden.
In Deutschland geht ein Patient im Durchschnitt 17 Mal zum Arzt, in Skandinavien kommen die Kranken dagegen mit einer Handvoll Besuchen aus. Noch kann das deutsche Gesundheitssystem die im internationalen Vergleich hohe Anzahl an Arzt-Patienten-Kontakten verkraften. Aber wie lange noch? Bis zum Jahr 2022 muss voraussichtlich jede zweite Kassenarztstelle in Rheinland-Pfalz neu besetzt werden, sagen Heinz und Bartels. Das ist zwar nur eine Prognose, aber sie beruht auf Erfahrungswerten: In fünf Jahren wird die Hälfte der niedergelassen Ärzte im Land mindestens 62 Jahre alt sein. Laut Statistik war dies bislang das Durchschnittsalter, in dem rheinland-pfälzische Mediziner ihre Praxis aufgaben. Etwa, weil sie in den Ruhestand wechselten, weil sie erkrankten oder umzogen. Manche Ärzte arbeiten allerdings mittlerweile deutlich länger, weil sie keinen Nachfolger für ihre Praxis finden. Aber das dürfte wohl die Ausnahme bleiben. Vor diesem Hintergrund fragt sich der im Januar neu gewählte rheinland-pfälzische KV-Vorstand, wie die Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte verringert werden könnte. „Eine sozial abgefederte Selbstbeteiligung kann ein Steuerungsinstrument sein“, zeigt sich Heinz überzeugt. Momentan machen die Versicherten die Erfahrung, dass sie nach Zahlung ihres Krankenkassenbeitrages sämtliche ärztlichen Leistungen auf „Flat-Rate-Basis“ erhalten. Auch wenn das schmerzende Knie von einem Facharzt eigentlich schon abgeklärt ist, könne sich ein Patient ohne eigene finanzielle Belastung noch um eine zusätzliche Kernspin-Untersuchung bemühen, nennt Bartels ein Beispiel. Aber, so der stellvertretende KV-Vorsitzende weiter, „muss diese aufwändige Untersuchung dann wirklich noch sein?“ Von einer pauschalen Zuzahlung, wie sie mit der Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro bis Ende 2012 von Versicherten pro Quartal berappt werden musste, halten die beiden KV-Chefs allerdings nichts: „Das hat keine Steuerungswirkung.“ Ganz anders wäre es bei einer prozentual gestaffelten Selbstbeteiligung. Sie hätte nicht nur den Effekt, dass Patienten erkennen, welche Kosten ihre Behandlung verursacht. Vielmehr würden sie damit auch erfahren, „dass Ärzte oft ein unangemessen niedriges Honorar für ihre Arbeit bekommen“. „Uns geht es aber nicht darum, die Leute abzukassieren“, betonen die beiden Vorstandsmitglieder. „Uns geht es vielmehr darum, das Solidarsystem zu retten.“ Schließlich hätten auch die Patienten eine Verantwortung für dieses System: „Wir müssen von den überflüssigen Arztkontakten runterkommen.“ Mit den Selbstbeteiligungen solle auch keine zusätzliche Einnahmequelle für die Kassenärzte erschlossen werden. Denkbar wäre vielmehr, dass diese Gelder zu allgemeinen Beitragssenkungen führen. Klar ist für Heinz und Bartels aber auch, dass sich eine solche Steuerung nur dann würde politisch durchsetzen lassen, wenn sie „sozial abgefedert“ wäre: „Das kann dann auch eine Beteiligung einige Stellen hinterm Komma sein“, so der KV-Chef. Niemand solle befürchten müssen, aus purer Geldnot eine notwendige medizinische Behandlung nicht zu erhalten. Bundesweit wird nach Bartels Worten momentan über solche Modelle diskutiert. Für ihre Einführung wäre der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Mit anderen Worten: Mögliche Zuzahlungen sind – wenn überhaupt – Zukunftsmusik. Gelöst werden müssen aber akute Probleme schon heute. So zum Beispiel bei der Versorgung der Patienten in Kusel und Altenglan. Dort wechselte in diesem Monat bereits ein Hausarzt in den Ruhestand, in den nächsten Monaten werden zwei weitere folgen. Sollte sich dort oder anderswo in Rheinland-Pfalz keine Lösung finden lassen, hält die KV laut Peter Heinz einen „Plan B“ bereit: „Wenn irgendwo die Versorgung zusammenzubrechen droht, dann wird die KV eine Einrichtung mit angestellten Ärzten aufmachen.“ Schließlich habe die KV vom Gesetzgeber den Auftrag, die ärztliche Versorgung im Land sicherzustellen. Wenn sich dann nach einiger Zeit zeige, dass in einer solchen KV-Praxis ein ausreichendes Einkommen zu erzielen sei, könnten die Angestellten überlegen, ob sie dort als Gesellschafter einsteigen möchten. In der Zukunft, davon ist der Vorstand überzeugt, steht das Kassenärztesystem vor einem Strukturwandel: „Es wird weniger Einzelkämpfer in eigener Praxis geben.“ Stattdessen werden sich häufiger Zentren herausbilden: Vor allem jüngere Mediziner würden es heute vorziehen, als Angestellte geregelte Arbeitszeiten zu haben und nach Feierabend nicht mehr Probleme aus der Praxisorganisation mit nach Hause nehmen zu müssen. Von der amtlichen Kontrolle des Feuerlöschers über funktionierende EDV-Lösungen bis hin zu Hygienefragen reicht die Bandbreite an Aufgaben, die ein Praxisinhaber meistern muss. Heinz: „Das kann sehr belastend sein.“ Noch unter dem alten KV-Vorstand, dem der heutige Vorsitzende bereits angehörte, war das System der Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) vereinheitlicht worden. Diese landesweit 48 Einrichtungen sollen abends, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen die ambulante Versorgung sichern. An der nicht unumstrittenen Grundstruktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz wollen Heinz und Bartels festhalten. Denkbar seien aber Feinjustierungen. Beispielsweise solle die EDV vereinheitlicht werden.