Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn es Streit um die Arbeit gibt: Aus dem Alltag eines Arbeitsrechtlers

In der Waagschale Justitias: Rechte des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
In der Waagschale Justitias: Rechte des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

Ein Kampftag der Arbeiter wie vor einem Jahrhundert ist der 1. Mai nicht mehr, Arbeitnehmer können längst Ansprüche mithilfe von Juristen durchsetzen. Über deren Arbeit mit der Arbeit.

Damals, beim ersten Mai-Feiertag vor über 130 Jahren, ging es amerikanischen und europäischen Arbeitern um die Verkürzung langer Arbeitstage mit zehn Stunden und mehr, heute wird eine 35-Stunden-Woche angestrebt. Roland Oechsle und seine Kollegen Stefan Loch und Thomas Backes können es verstehen, wenn Beschäftigte weniger arbeiten wollen. Allen Verweisen auf Wachstum und Fachkräftemangel zum Trotz. Man müsse, sagen die Arbeitsrechtler, auch sehen, dass sich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen geändert habe. So brauche man schon deshalb mehr Freizeit, um Alltägliches zu bewältigen. Verbraucher müssten etwa auf Internet-Portalen zunehmend Aufgaben übernehmen, die früher Unternehmen oder Behörden erledigt hätten. Hinzu komme die alternde Gesellschaft.

Auch den Wunsch junger Menschen nach weniger Wochenarbeitszeit verstehen sie. Für seine Generation, stellt Roland Oechsle, 64, fest, sei es normal gewesen, Überstunden zu machen – wodurch auch gesundheitliche Kosten entstanden seien, die man im Übrigen schweigend auf die Allgemeinheit abgewälzt habe. Dass Junge das nicht wollten, sei ihr gutes Recht, sagt er, zumal sie für ihre Rente länger arbeiten müssten als die Babyboomer.

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Die Fälle beim DGB-Rechtsschutz

Im Dienste der Gewerkschaftsmitglieder

Verständnis für Arbeitnehmerbelange gehört zu ihrem Beruf. Alle drei sind Juristen im Dienste der DGB Rechtsschutz GmbH. Die vertritt mit bundesweit über 100 Büros Mitglieder jener Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht.

Oechsle und seine Kollegen arbeiten für das DGB-Rechtschutzbüro Pirmasens und gehören zur Arbeitseinheit Mainz mit weiteren Standorten in Kaiserslautern, Mainz und Bad Kreuznach. Diese Einheit hat Oechsle, ein gebürtiger Schwabe, über viele Jahre von Pirmasens aus unter anderem geleitet. Inzwischen ist er außerdem für das Büro Koblenz zuständig und somit für insgesamt 30 Mitarbeiter. Die Region Ludwigshafen wird von der DGB Rechtsschutz GmbH Ludwigshafen-Mannheim betreut.

Oft weniger Arbeit mit großen Betrieben

5336 Verfahren in erster und zweiter Instanz hat seine Einheit 2023 neu bearbeitet: etwas über die Hälfte im Arbeitsrecht, knapp die Hälfte im Sozialrecht und einen kleinen Teil im Verwaltungsrecht. Dabei sorgen regionale Strukturen für unterschiedliche Akzente – von Mainz mit seiner ausgeprägten Verwaltungsstruktur bis zur Westpfalz mit ihren Produktionsschwerpunkten. Mit großen Betrieben gebe es meist weniger Arbeit, stellen die Juristen fest, weil dort vieles im Vorfeld geregelt werde. Lohnklagen seien eher bei kleinen Unternehmen ein Thema. Dies zunehmend aber auch im öffentlichen Dienst, sagt Stefan Loch, etwa wegen falscher Abrechnungen oder umstrittener Eingruppierungen ins Entgeltsystem. Da gebe es aber auch Druck von oben, dass Arbeitgeber einfach nicht mehr bezahlen dürften.

Gestritten wird immer

Wie es der Wirtschaft geht, beeinflusst das Miteinander. Wenn Branchen gut dastehen, gibt es dort weniger Leistungsklagen. Was sie machten, sei eben ein Spiegel der Gesellschaft, formuliert es Roland Oechsle. Doch gestritten wird offenbar immer. Denn die Fallzahlen sind über die Jahre hinweg weitgehend konstant geblieben, wie der Teamleiter feststellt. 752 neue Fälle verzeichnete 2023 das Büro Pirmasens mit Pirmasens, Zweibrücken und dem Landkreis Südwestpfalz bis hinein ins Saarland, rund 700 waren es im Büro Kaiserslautern. 1,86 Millionen Euro wurden für Arbeitnehmer in der Südwestpfalz erstritten, 1,3 Millionen Euro für Mandanten in und um Kaiserslautern.

 

 

Andere Schwerpunkte

Verschoben haben sich aber inhaltliche Schwerpunkte, wie die Arbeitsrechtler feststellen. So nahmen in den zurückliegenden Jahren betriebsbedingte Kündigungen ab. Geblieben ist anderes: Streit um Lohn, um Arbeitszeiten, um Formulierungen in Arbeitszeugnissen oder Abmahnungen im Arbeitsrecht, um Schwerbehinderung, Reha oder um staatliche Leistungen wie Blindengeld im Sozialrecht. Auf die Tische kommt, was von der Ausbildung bis ins hohe Rentenalter für Probleme sorgen kann. Quer durch Branchen und Einzelgewerkschaften. Wobei Konfliktbewältigung auf der Baustelle anders aussieht als im Büro. Wo mehr Krawatten getragen werden, höre der Spaß auf, hat Oechsle in über 30 Jahren gelernt. Und: Die Unternehmenskultur komme mit dem Arbeitgeber. Andere Länder, anderes Recht – und zuweilen wenig Verständnis für deutsche Gepflogenheiten.

Uneinsichtige gibt es überall

Uneinsichtige gibt es auf beiden Seiten. Hier den Arbeitgeber, der wegen Türknallens eine fristlose Kündigung ausspricht. Dort den Arbeitnehmer, der betrunken mit dem Firmenwagen einen Unfall baut und nicht versteht, dass er die Kündigung erhält. Doch Fälle wie der Letztere, sagt Oechsle, seien bei ihnen selten. Die meisten Hilfesuchenden machten viel, um gebraucht zu werden.

Der Fall des Lieferwagenfahrers ist ihm noch wegen eines anderen Geschehens gut im Gedächtnis geblieben. Denn der Fahrer hat beim Streit mit dem Arbeitgeber ein weiteres Fass aufgemacht und kofferweise Unterlagen für geleistete, aber unbezahlte Überstunden angeschleppt. Für mehrere Jahre. Zum Entsetzen des Gerichtes, wie Oechsle sich erinnert. Denn das musste sich mit 800 Seiten Schriftsatz herumschlagen – ein Vielfaches des Üblichen. In diesem Prozess war der Mitarbeiter dann ziemlich erfolgreich, mit einer Erfolgsquote von 70 Prozent. Dabei seien Überstundenprozesse eher schwierig, erklärt Thomas Backes, da die Beweislast beim Arbeitnehmer liege.

Fachkräftemangel sorgt für mehr Arbeitnehmerfreundlichkeit

Ausblicke sind für Arbeitsrechtler schwierig. Auf der einen Seite befinden sich derzeit viele Betriebe vor großen Herausforderungen und auch in Rheinland-Pfalz ist zuletzt die Nachfrage nach industriellen Produkten zurückgegangen, wie das Statistische Landesamt Anfang April informierte. Auf der anderen Seite hat die Anzahl der im Land Erwerbstätigen 2023 mit über zwei Millionen einen neuen Höchststand erreicht. Und in manchen Regionen, in Landau, Neustadt oder Germersheim, gab es laut Industrie- und Handelskammer einen klaren Zuwachs an offenen Stellen.

Wie auch immer das Jahr 2024 werden wird: Der Fachkräftemangel hat den Arbeitsmarkt längst arbeitnehmerfreundlicher gemacht. Das beobachtet auch Michael Fleck, Direktor des Arbeitsgerichtes Ludwigshafen, das in Landau eine Außenkammer unterhält. Über die vergangenen Jahre verzeichneten sie deutlich weniger Fälle wegen betriebsbedingter Kündigungen, stellt er fest. Arbeitgeber überlegten sich sicher gut, ob sie Mitarbeiter entlassen sollten. Eher reduzierten sie Arbeits- oder Öffnungszeiten – wie etwa sein lokaler Metzger.

Auch Gerichte haben nicht weniger Arbeit

Dass Arbeitsgerichte infolgedessen weniger zu tun bekämen, glaubt Michael Fleck aber nicht. 2023 hätten sie 2927 Verfahrensneuzugänge verzeichnet, etwas mehr als im Jahr zuvor. Und zum 31. März gebe es bereits 813 Neuzugänge – hochgerechnet aufs Jahr ergäbe dies sogar eine weitere Steigerung. Für den Juristen sind das aber normale Schwankungen. Die „Klassiker“ wie Streit um Lohnzahlungen oder Arbeitszeugnisse blieben. Und damit genug Arbeit fürs Gericht und seine 29 Mitarbeiter.

Dass es in den vergangenen Jahren weniger Fälle wegen betriebsbedingter Kündigungen gegeben hat, kann Arbeitsrichter Alexander Benra, Sprecher des Arbeitsgerichtes Kaiserslautern mit Außenkammer in Pirmasens, bestätigen. Allerdings: In diesem Jahr lassen allein die etwa 100 Entlassungen beim Eisenberger Gienanth-Werk die Anzahl der Fälle schon über Vorjahresniveau ansteigen.

Arbeitgeber bemühen sich mehr

Insgesamt gesehen bemühten sich Arbeitgeber aber mehr darum, ihre Mitarbeiter zu halten, hat Benra beobachtet. Hinzu kommt: Gekündigte klagten womöglich gar nicht mehr, weil sie relativ schnell wieder Arbeit fänden. Was dem Juristen allerdings in jüngster Zeit auch auffällt: Es gebe oftmals weniger Kompromissbereitschaft, man beharre sehr auf der eigenen Sichtweise. Wohl auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

 

Der 1. Mai - Tag der Arbeit

Die Ursprünge des Feiertags liegen in den USA, wo Gewerkschaften ab den 1880er-Jahren auch um die Einführung des Acht-Stunden-Tags kämpften. 1890 begingen erstmals Arbeiter in Europa und in den USA den „Weltfeiertag der Arbeit“. Die Wahl des Datums 1. Mai hatte damit zu tun, dass dieser in den USA ein Stichtag für Abschluss oder Aufhebung von Verträgen war. In Deutschland wurde der 1. Mai erstmals in der Weimarer Republik 1919 zum gesetzlichen Feiertag erklärt.

 

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Seine Rechte kann ein Arbeitnehmer auch gerichtlich geltend machen.
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