Berliner Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Warum Lobbyismus zwingend mehr Transparenz braucht

Viel Glas und viel Licht prägen das Berliner Regierungsviertel. Beim Thema Lobbyisten, die Zugang zum Reichstag haben, ist indes
Viel Glas und viel Licht prägen das Berliner Regierungsviertel. Beim Thema Lobbyisten, die Zugang zum Reichstag haben, ist indes nicht alles so transparent, wie es sein könnte.

Interessenvermittlung gehört zur Demokratie, aber Lobbyismus muss transparent sein.

Lobbyismus – der Begriff hat ein Geschmäckle, ein strenges sogar. Er schmeckt nach unethischer Beeinflussung der Volksvertreter, nach dem Egoismus einflussreicher Gruppen, nach Verzerrung des Wählerwillens, nach Interessenvertretung der Mächtigen. Und nur wer Geld habe, heißt es, könne sich Lobbyismus leisten. Der Begriff hat wirklich ein Geschmäckle.

Und doch beteiligen sich so gut wie alle gesellschaftlichen Gruppen am Lobbyismus. Klimaretter, Unternehmer, Sportler, Arbeitnehmervertreter, Künstler, Rentner, Studenten, politische Vorfeldorganisationen und so weiter und so fort. Das Phänomen Lobbyismus ist allgegenwärtig - und uralt. Es taucht in pluralistischen Gesellschaften immer da auf, wo Geld bewegt wird und Entscheidungen von großer Tragweite gefällt werden. Zum Beispiel am Deutschen Bundestag.

Dort wird sehr viel Geld verteilt: im Haushaltsjahr 2024 knapp 446 Milliarden Euro. Und dort werden Entscheidungen getroffen, die die Lebenswirklichkeit eines jeden Bürgers betreffen. Folglich sind die Gesetzgeber in Berlins nervöser Zone geradezu umlagert von Lobbyisten.

Lange Geschichte

Sie haben übrigens prominente Vorgänger. Der englische Begriff „lobby“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen. Er bezieht sich auf die Hallen und die Korridore des römischen Senats in der Antike. Dort soll reger Informationsaustausch stattgefunden haben.

Der Lobbyismus der Moderne wurzelt eher in den USA. Er ist wohl auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung zurückzuführen. Da heißt es: „Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das (…) das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“

So gesehen hat Interessenvertretung einen verfassungsrechtlichen Rang. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich übrigens schon im Jahr 1956 im Urteil über die Kommunistische Partei Deutschlands mit der Legitimität des Lobbyismus auseinandergesetzt. Es formulierte:„Es lässt sich nicht bezweifeln, dass außerparlamentarische Aktionen vielfältiger Art denkbar sind, die einer legitimen Einwirkung auf das Parlament dienen können, vor allem soweit sie dazu bestimmt sind, die Abgeordneten über die bei den Wählern zu bestimmten politischen Fragen vorhandenen Meinungen zu unterrichten. An sich ist es daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ,Interessentengruppen’ auf die Mitglieder des Parlaments einzuwirken suchen.“

Mehr Know-how

Im Jahr 2006 hat der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, den Spruch von 1956 in einem Vortrag im Berliner Reichstagsgebäude bekräftigt. Interessenvertretung kann wichtige Sichtweisen, Informationen und Fakten in Entscheidungsfindungsprozesse einbringen, die ansonsten nicht berücksichtigt werden würden. Politiker haben oft nicht das Fachwissen. Und sie haben nicht immer voll im Blick, welche Auswirkungen Gesetze haben können. Deshalb sind sie auf Experten und Interessenvertreter angewiesen. Die bringen oft mehr Know-how ein als die Volksvertreter im Bundestag.

Von daher: Die Vermittlung von Interessen gehört zum Wesensmerkmal der parlamentarischen Demokratie. Lobbyismus ist nicht pauschal zu verteufeln – vorausgesetzt, er ist transparent. Es ist daher gut, dass der Bundestag 2021 endlich ein Lobbyregister eingeführt hat. Aber es fehlen in Deutschland immer noch Regelungen, die zur Transparenz beitragen könnten.

Zum Beispiel fehlen Bestimmungen zum legislativen Fußabdruck. Es muss klar erkennbar werden, welche Interessenvertreter an der Erarbeitung von Gesetzen mitgewirkt haben. Die Wählerschaft sollte wissen können, welche Lobbyisten in Ministerien und in Abgeordnetenhäusern ein- und ausgehen. Das Europaparlament und die EU-Kommission sind da übrigens ein ganzes Stück weiter.

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