Pfalz
Streit um Holzschuhpfad: „Tausende Touristen, Kot und Unrat“
Beeindruckende Bäume, bizarre Felsformationen, traumhafte Aussichten und dann auch noch die Burgruine Drachenfels: Der Holzschuhpfad in der Südwestpfalz kann mit einigen Höhepunkten beeindrucken. 24 Kilometer lang ist der Weg, der erstmals 2010 als Premiumweg zertifiziert wurde. Er könnte eine von vielen idyllischen Strecken im Pfälzerwald sein.
Wer derzeit den Holzschuhpfad wandert, wird jedoch jäh aus der Waldidylle gerissen. Zumindest auf einem Abschnitt bei Busenberg. Dort prangen rote Schriftzüge an vielen Bäumen. „Privat“ ist zu lesen oder „Kein Wanderweg“. Wer genau hinschaut, findet am Boden sogar Überreste von beseitigten Absperrungen.
Politiker berichten von Beschwerden. Wanderer fühlen sich nicht wohl beim Passieren dieses Abschnitts. So mancher macht kehrt, andere sollen die Absperrungen ignoriert haben. Seit Monaten schwelt im Dahner Felsenland ein Streit, der als Beispiel dafür dient, was passieren kann, wenn Tourismus auf Kosten der Anwohner geht. Ein Streit, bei dem es um die Rechte am Wald geht. Ein Streit, bei dem es darum geht, was sich Behörden erlauben dürfen und wo die Grenzen sind. Ein Streit mit verhärteten Fronten.
„Wechselseitige Anzeigen“
Auf der einen Seite stehen die Verwaltung (in Form der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland) und die Politik (in Person von Verbandsbürgermeister Michael Zwick). Auf der anderen Seite steht ein ehemaliger Gemeindearbeiter, durch dessen Privatwald der Premiumweg Holzschuhpfad führt. Beide Parteien sind davon überzeugt, das Recht auf ihrer Seite zu haben. Nach Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG wurden in der Angelegenheit schon wechselseitig Anzeigen erstattet.
Miteinander gesprochen haben die Akteure bislang noch nicht, dafür gibt es einen mehr oder weniger angeregten Briefwechsel in der Angelegenheit. Schon im Dezember 2023 wendet sich der Grundstücksbesitzer an die Verbandsgemeinde. Er moniert, dass ohne seine Erlaubnis der Premiumweg durch seinen Privatwald geführt worden sei. Insgesamt sieht er sich in vier Gemarkungen davon betroffen. Für die Nutzung seines Eigentums macht der Mann Nutzungsgebühren geltend – und das rückwirkend bis ins Jahr 2020. Alles in allem fordert er von der Verbandsgemeinde eine Summe von 1252,40 Euro. Zahlbar sofort. Sollte das nicht geschehen, droht der Mann mit der Sperrung seiner Wege.
Das Gegenüber unterschätzt
Die Verbandsgemeinde will weder zahlen noch hat sie es offenbar sehr eilig zu antworten. Erst Ende Juli schreibt Verbandsbürgermeister Zwick eine Antwort an den Mann, der zwischenzeitlich Absperrungen und Barrieren in seinem Wald errichtet hat, sodass die Wanderer nicht mehr einfach vorbeikommen. Zwick fordert den Mann auf, die Absperrungen zu entfernen und droht andernfalls mit rechtlichen Schritten. In seinem Brief verweist er auf das Bundeswaldgesetz, demzufolge alle Menschen das Recht haben, den Wald zur Erholung zu betreten. Die Absperrungen seien eine „unzulässige Beschränkung des Betretungsrechts“, schreibt der CDU-Mann, der Ende November zur Wiederwahl steht.
So ein bisschen wirkt es, als ob der Politiker über Monate nicht nur die Angelegenheit an sich, sondern auch sein Gegenüber unterschätzt hätte. Der Privatwaldbesitzer hatte sich nämlich durchaus kundig gemacht, während der Politiker versuchte, dessen Schritte gegen das Vorgehen der Kommune damit zu erklären, dass der Mann das nur tue, weil ihm gekündigt worden sei. Der Waldbesitzer wiederum stört sich an den „Tausenden Touristen“, die Kot und Unrat in seinem Wald hinterließen, wie er sagt. An einem Tag habe er 150 Wanderer gezählt.
Mainz widerspricht dem Bürgermeister
„Natürlich habe ich mich vorher informiert“, berichtet der Mann. Der Redaktion liegen entsprechende Schreiben vor. Unter anderem wandte er sich an das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium. Von dort erhielt er die Auskunft, dass der besagte Premiumweg nicht mit Mitteln aus dem Fördertopf für öffentliche Tourismusinfrastruktur finanziert wurde. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte es nämlich vorher eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden geben müssen. Dann wären auch Genehmigungen wie eine Markierungsbefugnis notwendig gewesen.
Genau diese Absprachen gab es laut dem Grundstücksbesitzer nicht. Trotzdem wurden an seinen Bäumen mehrere Markierungen angebracht. Er fürchtet deshalb sogar wirtschaftlichen Schaden an seinen Bäumen. Der Waldbesitzer lässt nicht locker und wendet sich im Mai an das Bürgerbüro des Landes. Das ist in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei angesiedelt.
Aus Mainz erhält der Bürger eine Auskunft, die im krassen Gegensatz zu dem steht, was ihm der Verbandsbürgermeister mitgeteilt hat. Das Bürgerbüro schreibt, dass die Ausweisung des Wanderwegs ohne Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt geschehen sei. Dieses habe in der Vergangenheit schon mehrfach darauf hingewiesen, dass für die Ausweisung von Wanderwegen durch Privatwald Gestattungsverträge notwendig seien. Das dürfte nach Informationen dieser Zeitung auch im Interesse der Wanderer sein: Denn eine Verkehrssicherungspflicht besteht nur entlang öffentlicher Wege. Besagter Abschnitt des Holzschuhpfades ist das jedoch ausdrücklich nicht.
Das Bürgerbüro des Landes schreibt zudem, dass die Ausweisung und Markierung von Wanderwegen ein Tatbestand sei, der über das allgemeine Betretungsrecht des Waldes hinausgehe. Waldbesitzer müssten das daher „nicht entschädigungslos dulden“. Und das Bürgerbüro wird noch deutlicher: „Bei der Planung der Wanderwege hätte es einer schriftlichen Gestattung für die Nutzung der Wanderwege bedurft.“ Dafür zuständig sei die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, heißt es unmissverständlich aus Mainz.
Info
Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.
