Rheinland-Pfalz
Streit um diabeteskranke Kinder: „Die Schule hat alle Register gezogen, um uns rauszumobben“
Wer sein Kind auf eine Waldorfschule schickt, erhofft sich davon, die individuelle Entwicklung seines Kindes zu fördern – ohne Normierung und ohne das Leistungsdenken in den Vordergrund zu rücken. Freie Waldorfschulen sehen „als Schulen ohne Auslese, Sonderung und Diskriminierung ihrer Schüler:innen“ alle Menschen „als frei und gleich an Würde und Rechten an“, heißt es in der „Stuttgarter Erklärung“ des Bunds der Freien Waldorfschulen. Mit Astrid Lindgrens heiler Welt „Bullerbü“ werden Waldorfschulen gerne verglichen.
Im Widerspruch dazu stehen Erlebnisse, die eine Familie aus Ingelheim am Rhein nach eigener Aussage an der Freien Waldorfschule Mainz machen musste. „Die Schule hat alle Register gezogen, um uns rauszumobben“, klagt Vater Lars Weber (Die Namen der Eltern wurden zum Schutz der Kinder von der Redaktion geändert). Sie seien diskriminiert, verleumdet und mundtot gemacht worden, berichtet er. Dabei lief für die Familie zunächst alles gut an der Privatschule: Weber, von Beruf Informatiker, entwarf, wie er berichtet, eine neue Internetseite für die Schule, seine Frau unterrichtete dort ein Wahlpflichtfach – Elternmitarbeit ist an Waldorfschulen ausdrücklich erwünscht. Doch das Klima habe sich geändert, als die beiden Kinder, die damals die erste und dritte Klasse besuchten, im Herbst 2022 nach einem Infekt an Diabetes Typ 1 erkrankten.
„Ein wenig mit auf den Diabetes achten“
Diabetes Typ 1 ist eine chronische Autoimmunerkrankung, bei der die insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse dauerhaft geschädigt werden. Sie erfordert eine Therapie, bei der der Blutzucker der Betroffenen regelmäßig kontrolliert und durch Insulinspritzen reguliert werden muss. Gefahr für die Gesundheit droht bei zu hohen oder zu niedrigen Blutzuckerwerten. Mit moderner Medizintechnik lässt sich die Erkrankung heutzutage gut managen. „Menschen mit Typ 1 Diabetes können ein vollkommen normales und gesundes Leben führen, wenn sie einige Regeln befolgen“, erklärt Michael Bertsch von der Initiative Diabetes-Kids aus dem hessischen Dreieich. „Betroffene Kinder können eine ganz normale Schule besuchen, wenn die Lehrer gewillt sind, ein wenig mit auf den Diabetes zu achten.“ Genau an dieser Bereitschaft aber soll es an der Waldorfschule Mainz gefehlt haben.
Kinder mit Diabetes benötigen im Unterricht einige Sonderrechte, um ihre Erkrankung zu managen. Sie müssen beispielsweise im Unterricht ihr Handy nutzen dürfen, weil der Blutzucker über eine App überwacht wird. Sie müssen essen und trinken dürfen, wenn eine Unterzuckerung droht. Sie müssen häufiger als andere Kinder für Arztbesuche vom Unterricht freigestellt werden. Und die Lehrer müssen wissen, was zu tun ist, wenn ein Kind unterzuckert ist. Für die Kinder der Familie Weber gibt es ein spezielles Notfallnasenspray, das umgehend verabreicht werden muss, wie die Eltern berichten. Dazu sind Absprachen zwischen Schule und Elternhaus notwendig. Doch als die Eltern über den Umgang mit der Erkrankung ihrer Töchter sprechen und derartige Notfallmaßnahmen erklären wollten, seien sie auf Widerstand gestoßen, wie sie im Gespräch mit der RHEINPFALZ am SONNTAG berichten: „Wir wollten eine gute Kommunikation mit der Schule und über den Umgang mit Diabetes aufklären. Von der Schulleitung war dies jedoch nicht gewünscht“, sagt Lars Weber. Monatelang sei so das Verhalten der Lehrkräfte in einer möglichen Notfallsituation ungeklärt geblieben.
„Kommunikation stets professionell abgelaufen“
Eva Thömmes, Lehrerin und Mitglied der Schulführung der Freien Waldorfschule Mainz, hält dagegen: Die Kommunikation mit der Familie sei stets professionell abgelaufen, die Unterstützung der Kinder ebenfalls. Das Lehrerkollegium absolviere regelmäßige Erste-Hilfe-Fortbildungen und sei daher für die Erkrankung sensibilisiert, so Thömmes. „Die Kinder hatten zu jeder Zeit die Möglichkeit zur Teilnahme am Unterricht.“ Letzteres ist allerdings eine Selbstverständlichkeit: Nicht nur besteht Schulpflicht, das Schulgesetz Rheinland-Pfalz verpflichtet auch alle Schulen zur Inklusion. „Die Schule hat sich komplett kontraproduktiv verhalten, sowohl in psychologischer wie auch in pädagogischer Hinsicht“, meint Andreas Pfützner, Diabetologe aus Mainz, bei dem die beiden Mädchen in Behandlung sind. „Ich halte die Schulleitung für völlig verantwortungslos. Was hier passiert ist, ist Diskriminierung pur.“
„Der Punkt, an dem wir von Diskriminierung sprechen“
„Schwerwiegende Probleme gab es insbesondere mit dem Klassenlehrer der älteren Tochter“, sagt Mutter Pia Weber.
Dieser habe den Eltern und der Tochter sogar die Fehlzeiten wegen Klinikaufenthalten nach ihrer Diagnose vorgeworfen und „vorbeugend“ Sanktionen angedroht, damit so viele Fehltage im neuen Schuljahr nicht anfallen würden. „Hier fehlte nicht nur jede Mitmenschlichkeit, es war definitiv der Punkt erreicht, an dem wir von Diskriminierung sprechen mussten“, sagt die Mutter. Nach Kritik an seinem Umgang mit dem Diabetes habe der Klassenlehrer jede Kommunikation mit den Eltern eingestellt, behaupten diese. Das sei sogar so weit gegangen, dass Lars Weber bei einem Elternabend des Raumes verwiesen worden sei, als er über eine sichere Teilnahme seiner Tochter an einer Klassenfahrt habe sprechen wollen. Der Redaktion liegen schriftliche Beschwerden anderer Eltern über das Verhalten des Lehrers vor.
Schulführungsmitglied Eva Thömmes erklärte auf Nachfrage, der Vater sei bei dem Treffen „aggressiv“ und „übergriffig“ gewesen. Aus Zeugenberichten geht dagegen hervor, dass der Vater sein Anliegen friedlich und sachlich geäußert habe und es der Lehrer gewesen sei, der laut und autoritär geworden sei. Von „Täter-Opfer-Umkehr“ schreibt eine Mutter, die an dem Treffen teilnahm.
In der Folge sah sich die Familie mit Gerüchten konfrontiert, die an der Schule in Umlauf waren. Von „krassen Intrigen und Datenschutzverstößen mit dem Ziel, eigene Fehler zu vertuschen und uns in der Schulgemeinschaft zu diskreditieren“ sprechen die Eltern. Sie meldeten den Fall an den Landesdatenschutzbeauftragten, das Antidiskriminierungsbüro des Landes und an die Schulaufsicht, die bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) angesiedelt ist.
Meldung ans Jugendamt
Nun eskalierte die Situation vollends: Die Schulleitung schickte nach Informationen dieser Zeitung daraufhin eine Meldung an das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung – mit der Begründung, dass der Vater in E-Mails betont habe, es handele sich bei Diabetes um eine schwerwiegende Erkrankung. Man habe Sorge, dies könne zu einem „falschen Selbstbild“ der Kinder führen. Zudem stellte die Schule eine unzureichende Diabetesversorgung in den Raum. Abschließend heißt es in der Meldung gar: „Uns schwirren (…) Gedanken durch den Kopf wie ,gewalttätiges Verhalten’ oder ,erweiterter Suizid’.“
„Abwegig“ findet das der Diabetologe Pfützner, der die Kinder behandelt und auf Nachfrage berichtet, dass die Kinder hervorragend auf den Diabetes eingestellt seien: „Die Eltern verhalten sich bei der Betreuung ihrer Kinder vorbildlich.“ Sie seien völlig normale, umsichtige Persönlichkeiten.
„Wir standen unter Schock, als uns die Akte des Jugendamtes vorlag“, sagt Pia Weber. „Niemals hätten wir für möglich gehalten, dass die Schule so weit geht und uns ohne einen Anhaltspunkt das Schlimmste überhaupt andichten würde – nur um unsere Kritik abzuwehren und uns ruhigzustellen.“ Bei einem Hausbesuch durch das Jugendamt bei der Familie sei, so berichten es die Eltern, nicht nur eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen worden, die Mitarbeiterinnen hätten der Familie auch dringend dazu geraten, die Kinder von der Waldorfschule zu nehmen. Seit dem Sommer besuchen die beiden Kinder nun tatsächlich staatliche Schulen und haben dort laut Familie keinerlei Probleme.
„Ordnungsgemäß entschuldigt“
Eva Thömmes von der Waldorfschule Mainz verteidigt die Meldung ans Jugendamt: „Um unserer Sorgfaltspflicht Genüge zu tun, war diese Information an das Jugendamt geboten.“ Es sei schließlich immer wieder zu Fehlzeiten der beiden Kinder gekommen. „Es ist unsere Verpflichtung als Schule, hier nachzuhaken.“ Zudem hätten sich die Eltern im Gespräch „aggressiv“ gezeigt, so Thömmes. Allerdings: Nach den Unterlagen, die der RHEINPFALZ am SONNTAG vorliegen, stehen Fehlzeiten gar nicht im Fokus der Jugendamtsmeldung – und Unregelmäßigkeiten hat es laut Auskunft der Eltern auch nicht gegeben: „Wenn die Kinder krank waren, haben wir sie selbstverständlich ordnungsgemäß entschuldigt“, sagt Lars Weber. Längere Fehlzeiten habe es lediglich aufgrund des zweiwöchigen Klinikaufenthalts der Kinder im Zuge der Erstmanifestation der Diabetes-Erkrankung gegeben. Bei der vierwöchigen Reha im Anschluss hätten die Kinder eine klinikeigene Schule besucht, um versäumten Schulstoff aufzuarbeiten.
Mehrere Zeugen haben zudem schriftlich bestätigt, dass es in ihrem Beisein nie zu aggressivem Verhalten der Eltern gekommen sei. Das nach Aussage der Familie Weber einzige persönliche Gespräch, das je zwischen den Eltern und der Schulleitung sowie Frau Thömmes stattfand, sei zudem erst nach der Jugendamtsmeldung geführt worden – im Beisein des Schulanwalts und eines Vertreters des Antidiskriminierungsbüros Rheinland-Pfalz. Dass die Eltern in diesem Fall nicht aggressiv auftraten, bestätigen sowohl das vorliegende Gesprächsprotokoll als auch das Antidiskriminierungsbüro.
Beschwerde bei der Schulaufsicht
Zum Sachverhalt wollte sich das Jugendamt Mainz-Bingen aus Datenschutzgründen nicht äußern. Aus Vermerken des Amtes geht jedoch hervor, dass es Klärungsbedarf mit der Schule bezüglich der Umstände der offensichtlich unbegründeten Meldung gab. „Grundsätzlich ist das Jugendamt dazu verpflichtet, jegliche Meldeeingänge im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu überprüfen“, erklärt Bardo Faust, Sprecher des Kreises Mainz-Bingen. Bei der Meldeüberprüfung handele das Jugendamt immer nach einem dafür vorgesehenen internen Ablaufschema.
Möglicherweise missbräuchlich getätigte Meldungen zu ahnden, ist nicht Aufgabe des Jugendamts. Deshalb hat die Familie eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und Strafanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und Vortäuschens einer Straftat gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen. Zugleich hat die Familie eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Waldorfschule bei der Schulaufsicht eingereicht. Aufgrund des laufenden Verfahrens wollten die Behörden keine Stellungnahme zu den Fällen abgeben.
„Das ist mit Abstand die grottigste Performance einer Schule, die ich je als Diabetologe erlebt habe“, sagt Mediziner Pfützner. Lars Weber ergänzt: „Wir möchten, dass anderen Familien so etwas erspart bleibt. Dafür setzen wir uns ein.“ Eva Thömmes von der Waldorfschule Mainz kann das nicht nachvollziehen. Man habe sich „pädagogisch professionell“ verhalten, sagt sie und hebt die „vielfältigen Bemühungen unserer Schule und ihrer Lehrkräfte“ hervor.
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Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.