Energieversorgung RHEINPFALZ Plus Artikel Beinahe-Blackout in Mehrparteienhaus mit acht Arztpraxen

Stromlos wird das Mehrparteienhaus an der Ludwigshafener Berthold-Schwarz-Straße erstmal nicht werden. Die Mieter streben laut d
Stromlos wird das Mehrparteienhaus an der Ludwigshafener Berthold-Schwarz-Straße erstmal nicht werden. Die Mieter streben laut den Technischen Werken Ludwigshafen eine sogenannte Notgemeinschaft an, »um den zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen«.

In einem Mehrparteienhaus in Ludwigshafen sollten Strom, Gas und Wasser abgedreht werden – weil der Vermieter seit Monaten keine Nebenkosten an den Versorger abgeführt hat. Im Haus sitzen acht Arztpraxen. Die Sperre ist allerdings erstmal vom Tisch.

Wenn alles ganz dumm gelaufen wäre, dann hätten sich die Kranken samt Gehhilfen durchs Treppenhaus schleppen können – mangels Strom für die Fahrstühle. „Ich hab Patienten mit Rollatoren“, sagt Mozhgan Allboje, Inhaberin einer Praxis für Physiotherapie und Osteopathie – und die liegt im zweiten Stock. Wenn Claus Mees, Internist in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) im Haus, die Situation zusammenfasst, dann benutzt er den Ausdruck „geschäftsschädigend“. Wenig tröstlich: Ganz deutlich hätte man das Drama nicht mehr zu Gesicht bekommen. Die Gangbeleuchtung ginge ja auch nicht mehr.

Mieter in „Notgemeinschaft“

Für den kommenden Montag hatte der Energieversorger, die Technischen Werke Ludwigshafen (TWL), eigentlich eine Liefersperre für das Mehrparteienhaus angekündigt, in dem unter anderem Allboje und Mees arbeiten: Im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim gelegen, acht Arztpraxen, 16 Mietwohnungen, ein Einkaufsmarkt im Parterre, eine Familienberatungsstelle des städtischen Jugendamts. Betroffen gewesen wären vom Lieferstopp die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, die über die Nebenkosten für die Mieter abgerechnet werden, also: Strom für Fahrstühle, Gangbeleuchtung und Brauchwassererwärmung, Gas für die Zentralheizung, Wasser. Grund für die Androhung des großen Abdrehens: Der Vermieter des Hauses, eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden, habe seit Monaten keine Nebenkosten an den Versorger abgeführt.

Eben jene Liefersperre ist nach jüngster Entwicklung allerdings erstmal vom Tisch: Am Donnerstag dieser Woche haben die TWL auf Anfrage dieser Zeitung mitgeteilt, „die angedrohte Versorgungssperre vorerst“ auszusetzen. „Die Mieter streben eine sogenannte Notgemeinschaft an, um den zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen“, so das Unternehmen weiter. Man wolle die Betroffenen bestmöglich dabei unterstützen, eine Lösung zu finden.

Außenstände von 14.000 Euro

Laut Schreiben der TWL, die der RHEINPFALZ am SONNTAG vorliegen, haben sich die Außenstände Ende August 2024 auf knapp 7000 Euro belaufen, Ende November waren es bereits knapp 14.000. Eine zuvor bestellte Hausverwaltung hat laut Allboje und Mees Anfang letzten Jahres den Dienst quittiert, mutmaßlich wegen nicht bezahlter Rechnungen. Kontaktaufnahmen mit der Eigentümergesellschaft seien seit Monaten ins Leere gelaufen.

Die Immobiliengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden hat das Objekt 2019 übernommen. Gesellschafter dieser Firma sind laut öffentlich zugänglicher Datenbanken zwei Unternehmen mit Sitz in Frankfurt beziehungsweise London. Geschäftsführer beider Unternehmen ist ein 61-jähriger Deutscher, der laut Internet-Datenbanken als Direktor beziehungsweise Geschäftsführer einer ganzen Reihe von teilweise ineinander verschachtelten Unternehmen im In- und Ausland fungiert. Das Mehrparteienhaus in Ludwigshafen-Friesenheim ist zwischenzeitlich auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten worden. Auf Nachfragen der RHEINPFALZ am SONNTAG via E-Mail antwortet der Geschäftsführer nicht. Unter der Nummer des Wiesbadener Büros geht niemand ans Telefon, nach Auskunft von Allboje und Mees schon länger nicht mehr.

Es ist kein Einzelfall

Und alles das weist über den Einzelfall hinaus: Vermieter, die Nebenkosten nicht abführen, die sind laut Willibrord Zunker, stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Landesverbands des Deutschen Mieterbundes, nicht ganz ungewöhnlich. „Solche Sachen laufen schon öfter über den Schreibtisch“, sagt Zunker, Rechtsanwalt mit Sitz in Ludwigshafen – und das betreffe insbesondere Immobilien, die als Spekulationsobjekte dienten. Auch die TWL hatten „bereits ähnliche Fälle mit zahlungssäumigen Vermietern/Besitzern von Mehrfamilienhäusern“ – wollen aber keine Fallzahlen nennen.

In einem aktuellen Fall auf Zunkers Schreibtisch hatte sich der Vermieter eines Mehrparteienhauses in die Türkei abgesetzt – und die von den Mietern bereits geleisteten Nebenkosten nicht an den Versorger weitergeleitet. Wichtig sei in solchen Fällen, eine Partei im betroffenen Haus zu finden, die stellvertretend für die Mietergemeinschaft mit dem Versorger verhandeln kann, sagt Zunker. Mit Blick auf den vorliegenden Fall: „Der sinnvollste Weg wäre, eine Regelung mit der TWL zu finden.“

Die Energieversorger hätten dabei das vordringlichste Interesse, dass laufende Zahlungen gewährleistet würden. Zudem könnten aufgelaufene Rückstände nach entsprechender Vereinbarung über Ratenzahlungen beglichen werden. Zahlungen könnten über ein Treuhandkonto abgewickelt werden, bis sich ein neuer Eigentümer für das Haus findet.

Laut Steffen Sprachmann, Geschäftsführer des in der Immobilie ansässigen Medizinischen Versorgungszentrums, hat sich einer der Mediziner im Haus bereit erklärt, federführend mit der TWL zu verhandeln.

Vorteile der gütlichen Einigung

Die gütliche Einigung hat gegenüber dem Rechtsweg laut Zunker einen großen Vorteil: Sie ist zügiger umzusetzen. Grundsätzlich könnte einer der betroffenen Mieter bei ausbleibenden Nebenkostenzahlungen eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen – zum Beispiel zur Sicherstellung der Stromversorgung oder Beheizung – und das Amtsgericht könnte auch einen Notverwalter bestellen. Vorlaufzeit für das Verfahren laut Zunker: mindestens sechs bis acht Wochen.

Zweite Möglichkeit: Der Gläubiger, in dem Fall also der Versorger, könnte aufgrund länger ausgebliebener Zahlungen beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag gegen den Eigentümer stellen. Allerdings: „Wenn ein Vermieter abgetaucht ist, kann man nicht mal die Post zustellen“, sagt Zunker. Ersatzweise, wenn der Aufenthaltsort des Betroffenen nicht bekannt ist, muss dann durch Aushang im Amtsgericht die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen – aber auch das dauert.

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Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.

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