Rheinland-Pfalz Winzer gegen Wassergebühr

«Hochstadt/Neustadt.» Ein Südpfälzer Winzer muss statt 32.000 Euro Abwassergebühren nur noch die Hälfte zahlen. Er hat in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt einen Teilerfolg errungen.
Die Entscheidung könnte für viele Winzer von Bedeutung sein. Das Hauptverfahren steht jedoch noch aus. Winzer Thomas Schönlaub aus Hochstadt (Kreis Südliche Weinstraße) hatte gegen seinen Abwasser-Gebührenbescheid von der Verbandsgemeinde Offenbach geklagt. Demnach hätte er 32.000 Euro für 2018 zu zahlen und eine Vorauszahlung in selber Höhe für 2019. Sein Argument: Er lehnt die Weinbauzusatzgebühr aus den 60er-Jahren als nicht mehr zeitgemäß ab. Im Weinbau falle heutzutage „weniger und weniger schmutziges Wasser an“ als früher. Folglich würden die Klärwerke der Verbandsgemeinde (VG) weniger belastet, und die VG müsse wenige investieren. Das Gericht wies die grundsätzlichen Einwände des Klägers gegen die Gebühr zwar ab, bemängelte aber den Gebührenbescheid der VG. Der enthalte neben den investitionsabhängigen Kosten auch „andere feste und variable Kosten“ – das gehe so wohl nicht. Durch den Gerichtsbeschluss muss der Winzer nur noch rund die Hälfte fürs Abwasser bezahlen. Der VG-Bürgermeister Axel Wassyl dagegen hält die Weinbauzusatzgebühr für zulässig und zeitgemäß. Der Anwalt des Klägers beruft sich auf EU-Recht. Er hat angekündigt, die Gebühr weiter angreifen zu wollen und dafür, wenn nötig, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.