Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Warum ein Eklat im Frankenthaler Babymord-Prozess folgenlos bleibt

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Ließ als Pflichtverteidiger einen Termin im Babymord-Prozess platzen: Andreas Klein

Ein Pflichtverteidiger hat anwesend zu sein, wenn gegen seinen Mandanten verhandelt wird. Also wollte die Staatsanwaltschaft den Anwalt Alexander Klein dafür büßen lassen, dass er im Frankenthaler Babymord-Prozess wegen einer Terminkollision aus dem Gerichtssaal eilte. Doch eine übergeordnete Instanz hat jetzt erläutert, warum es doch kein Pflichtverletzungs-Verfahren gegen den Ludwigshafener Juristen geben wird.

Wenn es nach der Frankenthaler Staatsanwaltschaft gegangen wäre, würde der Ludwigshafener Verteidiger Alexander Klein wie ein Angeklagter vor ein Anwaltsgericht gestellt. Als ehrenamtliche Richter urteilen dort Anwälte, die Kollegen tadeln, zu Geldbußen verdonnern oder gar zur Berufsaufgabe zwingen können. Denn solche Strafen drohen Rechtsbeiständen, die gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Und Klein ist im Februar einfach aus einem Gerichtssaal geeilt, während sich dort sein Mandant verantworten sollte. Der Angeklagte hatte im Mai 2016 seine wenige Wochen alte Tochter Senna von einem Frankenthaler Balkon in den Tod stürzen lassen. Und am 12. Februar 2019 sollte ab 9 Uhr wieder einmal gegen den inzwischen 35-Jährigen verhandelt werden. Doch eine halbe Stunde später hatte sein Verteidiger den nächsten Termin – im gleichen Gebäude, zwei Stockwerke weiter oben: Dort wollte er als Opfer-Anwalt im Prozess um das BASF-Explosionsunglück im Oktober 2016 den Eltern eines ums Leben gekommenen Feuerwehrmanns beistehen.

Der Chef-Richter beharrte auf seiner Terminplanung

Also hatte er gefordert, wegen dieses neuen Großverfahrens den Termin im Babymord-Fall zu verlegen. Doch der dort verantwortliche Chef-Richter hatte sich geweigert. Eines seiner Argumente: Klein habe Prioritäten zu setzen, und zwar zugunsten des Mordprozesses. Denn der konnte ohne ihn als Pflichtverteidiger nicht stattfinden, während er im BASF-Verfahren nur Nebenklagevertreter und daher formal verzichtbar ist. Der Anwalt allerdings drehte dieses Argument einfach um und wechselte nach einer halben Stunde den Gerichtssaal. Zurück blieb unter anderem eine empörte Staatsanwältin, deren Behörde ob der so herbeigeführten Zwangspause wenig später ankündigte: Sie habe beantragt, dass Klein wegen Pflichtverletzung vors Anwaltsgerichts gestellt wird. Doch ob es tatsächlich so kommt, hatte die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft in Zweibrücken zu entscheiden. Die holte sich eine Stellungnahme bei der Pfälzischen Anwaltskammer. Und mittlerweile hat sie entschieden: Es gibt doch kein Verfahren gegen den aufmüpfigen Juristen.

Der Babymord-Fall ist noch nicht abgeschlossen

Dabei pocht auch die Generalstaatsanwaltschaft darauf, dass ein Pflichtverteidiger-Termin Vorrang vor einem als Opfer-Anwalt hat. Doch sie sagt: Es gibt Ausnahmen. Und die „Gesamtabwägung aller Umstände“ zeige, dass Klein „keine berufsrechtlichen Pflichten verletzt“ habe. Abgeschlossen ist der Babymord-Fall aber auch damit noch nicht. Denn die Frankenthaler Richter müssen demnächst schriftlich begründen, warum sie den Angeklagten inzwischen tatsächlich als Mörder der eigenen Tochter zu 15 Jahren Haft verurteilt haben. Und anschließend wird Klein überlegen, wie er ihren Schuldspruch in einer Revision noch kippen kann.

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