Rheinland-Pfalz
Vorwurf Rechtsbeugung: Amtsrichter auf der Anklagebank
Ein Richter am Amtsgericht Kaiserslautern hat Anfang 2016 vier verurteilten Straftätern einen Teil ihrer Bewährungsauflagen erlassen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Verbrechens-Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt. Seit Mittwoch wird in Zweibrücken gegen den 58-Jährigen verhandelt.
Das Gericht hatte die komplizierte juristische Frage schon einmal beantwortet – es hat es schlichtweg abgelehnt, in dieser Sache ein Hauptverfahren zu eröffnen. Dagegen hatte jedoch die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, das Oberlandesgericht hatte dann der Eröffnung eines Hauptverfahrens die Bahn geebnet.
Mehrere Stunden lang hat sich der Angeklagte am Mittwoch zur Sache eingelassen. Er räumt ein, dass er in der Begründung seines Vorgehens sachliche Erwägungen nicht dargelegt, sondern sich dabei alleine auf die enorme Arbeitsüberlastung gestützt habe. Der 58-Jährige hatte in besagten vier Fällen geltend gemacht, er könne es ob der immensen Arbeitsflut nicht auch noch leisten, mit der gebotenen Sorgfalt über die Erfüllung der Bewährungsauflagen zu wachen.
Richter beklagt Mangelwirtschaft
In einem Fall hatte ein verurteilter Drogensünder von 300 ihm aufgebrummten Sozialstunden 267 geleistet. Den Rest, inzwischen in eine Geldauflage umgewandelt, hatte der Richter dem Mann erlassen. Nicht zuletzt habe er damit auf die „Mangelwirtschaft“ aufmerksam machen wollen, die in den Gerichten betrieben werde, so der Angeklagte. Richterstellen würden gestrichen, obwohl immer mehr Verfahren zu bearbeiten seien – das sei einfach nicht mehr zu schaffen, wolle man als Richter die gebotene Sorgfalt walten lassen. Nur auf die unhaltbaren Zustände aufmerksam machen, das dürfe man offensichtlich nicht, so der Richter. Das Verfahren wird am 2. September fortgesetzt.