Rheinland-Pfalz Urteil über tragische Tat

„Jedes Leben ist lebenswert“: Alexander Schräder leitete den Prozess gegen einen 86-jährigen Speyerer, der im Januar seine demen
»Jedes Leben ist lebenswert«: Alexander Schräder leitete den Prozess gegen einen 86-jährigen Speyerer, der im Januar seine demenzkranke Frau umbrachte und sich anschließend auch selbst töten wollte.

«Frankenthal/Speyer.» Der 86-Jährige hat nie bestritten, dass er seiner Frau in der Nacht vom 11. auf den 12. Januar Schlaftabletten gab und ihr eine Plastiktüte über den Kopf zog, die er mit einem Gummiband verschnürte. „Der Sachverhalt ist klar“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schräder gestern in der Verhandlung des Landgerichts Frankenthal. Im Prozess ging es darum, was die Ursachen für diesen „tragischen Fall“ sind, wie Schräder sagte, wie das Geschehen juristisch einzuordnen und was die „richtige Sanktion“ ist. Nachdem der 86-Jährige seine Frau erstickt hatte, zog er ihr die Plastiktüte ab, legte sich neben sie ins Bett, nahm Schlaftabletten, zog sich selbst die Plastiktüte über den Kopf und band sie zu. Als das Paar am übernächsten Tag gefunden wurde, habe der Mann die Plastiktüte so hochgezogen gehabt, dass sie nicht mehr seinen Mund und seine Nase bedeckte, berichtete ein Polizist. Als Auslöser für die Tötung und den versuchten Suizid nannte Schräder, dass dem Mann „bewusst geworden war, dass er die alleinige Kontrolle über das Leben seiner Ehefrau abgeben musste“. Wie Jan Fritz, der Rechtsanwalt des Angeklagten, berichtete, hatte sein Mandant seine seit etwa 2013 an Demenz erkrankte Ehefrau gepflegt. Hilfe habe er abgelehnt. Nachdem er selbst gesundheitliche Probleme bekam, wollten Sohn und Schwiegertochter des Paares, dass die 83-Jährige in ein Pflegeheim kommt und der 86-Jährige in eine Einrichtung betreuten Wohnens. „Er war der Meinung, seine Frau werde in dem Heim nicht ausreichend versorgt“, sagte Fritz. Zudem habe er nicht von der Frau, mit der er seit über 64 Jahren verheiratet war, getrennt sein wollen. Deshalb habe er sich zu der „Verzweiflungstat“ entschlossen. Das Paar habe vor vielen Jahren beschlossen, dass es gemeinsam sterben wolle, wenn es keine andere Möglichkeit gebe. Der 64-jährige Sohn des Paares hingegen sagte: Seine Mutter habe nie von Selbstmord gesprochen und auch nie geäußert, dass sie nicht in ein Heim will. Staatsanwalt Kai Ankenbrand verwies darauf, dass es auch keine entsprechenden Verfügungen der Frau gebe. Es habe sich daher nicht um eine Tötung auf Verlangen, sondern um einen Totschlag gehandelt, der nicht zu rechtfertigen sei. Ankenbrand forderte daher, dass der Angeklagte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wird. Einig waren sich Staatsanwalt und Richter, dass es ein sogenannter minder schwerer Fall sei, bei dem der mögliche Strafrahmen niedriger ist. Laut einem psychiatrischen Sachverständigen ist der 86-Jährige für einen Mann seines Alters körperlich und geistig überdurchschnittlich rüstig. Doch sei er in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ gewesen, habe sich überfordert gefühlt und keinen Ausweg mehr gesehen. All dies und die Überzeugung des Mannes, dass er seine Ehefrau „erlöse“, seien Gründe, die Tat als minder schweren Fall einzustufen, so Schräder. Auf der anderen Seite stehe, dass der Mann „eine Entscheidung über das Leben seiner Frau getroffen hat, die ihm nicht zusteht“. Schräder sagte: „Jedes Leben ist lebenswert.“ Zudem sei die Frau nicht todkrank und ihre Pflege wäre gesichert gewesen. All dies seien Gründe dafür, dass eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht komme. Zweieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags, so lautete schließlich das Urteil.

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