Rheinland-Pfalz Totschlags-Urteil: 18-Jähriger soll sieben Jahre in Haft

«Saarbrücken.» Weil er einen bewusstlosen Jugendlichen pakistanischer Herkunft in die Saar warf und so tötete, haben Saarbrücker Richter gestern einen 18-jährigen Deutschen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte keine Reue gezeigt.
In seiner Urteilsbegründung zitierte der Vorsitzende Richter aus einem Brief, den der Angeklagte im Gefängnis seiner Mutter schrieb. Es sei eine „Frechheit“, dass er hier sitze. „Ich geh’ in den Knast, weil er nicht schwimmen konnte.“ Tatsächlich hatte der 18-Jährige sein Opfer bewusstlos geschlagen, ehe er es nach einem Streit um Haschisch in die Saar geworfen hatte. Der 16-Jährige wurde erst nach einer halben Stunde geborgen und starb später an den Folgen des Sauerstoffmangels. Der Verteidiger des Angeklagten hatte sich am Prozess-Ende für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Richter strafen ihn nun noch härter, unter anderem, weil er während des ganzen Verfahrens schwieg und bei seiner Tat „Scheiß Araber“ gerufen haben soll.