Rheinland-Pfalz Tod auf der Alm: Wie aggressiv war die Kuhherde?

Die Pinnisalm im Stubaital liegt knapp 1600 Meter hoch. Sie ist touristisch vergleichsweise gut erschlossen. In der Nähe der Hüt
Die Pinnisalm im Stubaital liegt knapp 1600 Meter hoch. Sie ist touristisch vergleichsweise gut erschlossen. In der Nähe der Hütte ist die Frau aus Bad Dürkheim am 28. Juli 2014 von einer Kuhherde getötet worden.

«Innsbruck/Bad Dürkheim.» Die Hinterbliebenen der bei einer Kuh-Attacke in Österreich getöteten Frau aus Bad Dürkheim fordern inzwischen mehr Schadenersatz: Sie wollen nun vom Herdenbesitzer 487.000 Euro statt 360.000 Euro wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht, sagte gestern der Vizepräsident des Landgerichts Innsbruck Andreas Stutter. Die Zeugenvernahme im Zivilprozess wurde gestern abgeschlossen, doch es bleiben Widersprüche. Das Urteil soll in etwa vier Wochen schriftlich ergehen.

Die 45-jährige Bad Dürkheimerin war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital mit ihrem Hund auf einer Wanderung unterwegs gewesen. Gegen 15.15 Uhr wurde sie von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt. In den beiden letzten Verhandlungstagen vor dem Landgericht Innsbruck hatte ein Gutachter erklärt, die Kuhherde sei bereits vor der tödlichen Attacke an diesem Tag durch einen ähnlichen Vorfall mit einer italienischen Familie mit zwei Hunden aufgeregt worden. „Es ist vorstellbar, dass wenn das Ereignis zuvor nicht gewesen wäre, die Frau mit ihrem Hund ohne Probleme über die Alm hätte gehen können“, so der Gutachter. Dazu teilte gestern jedoch nach einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ eine weitere Zeugin per Videoeinvernahme mit, dass zehn Tage vor dem Unglück auch sie mit ihrem Hund von der Mutterkuhherde angegriffen worden war. „Mein Mann ist mit dem Hund vorne weg gegangen, auf einmal hat die Erde vibriert und dann sind 20 bis 25 Kühe auf uns zugelaufen und haben uns umringt“, schilderte die Frau den Angriff. Es war keine Bergeinsamkeit, in der die 45-jährige Touristin aus der Pfalz zu Tode kam. Die Wanderin ist neben einem geschotterten Fahrweg gestorben, wenige Meter von einer Hütte mit 300 Sitzplätzen entfernt. Es gibt Shuttlebusse, die Senioren oder Gehbehinderte dorthin bringen, von Neustift im Tiroler Stubaital zur Pinnisalm auf 1559 Metern Höhe. Der Anwalt des Witwers beharrte in dem Verfahren darauf, dass der Landwirt verpflichtet gewesen wäre, die Tiere von dem Weg fernzuhalten. Die Errichtung eines Zaunes wäre wirtschaftlich zumutbar gewesen. Dies bestritt der Landwirt. Er verwies auf angebrachte Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten. Ein landwirtschaftlicher Gutachter bestätigte eine artgerechte Haltung der Tiere. Schilder hatten beim Betreten des Weges vor Mutterkühen und damit verbundenen Gefahren mit Hunden gewarnt. Diese Warnhinweise waren laut Anwalt des Witwers jedoch völlig unzureichend. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt. Die vom Ehemann und Sohn des Opfers angestrengte Zivilklage war bereits im Oktober 2017 verhandelt worden. Das Verfahren ruhte dann, weil Gutachten eingeholt wurden. Am Montag wurde der Prozess dann fortgesetzt.

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