Rheinland-Pfalz Tierseuche: Auflagen für Pfälzer Viehhalter

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«Mainz.» Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei einem Viehbetrieb im baden-württembergischen Kreis Rastatt hat Folgen für Landwirte in der Pfalz, in Hessen und im Saarland: Sie müssen Auflagen beachten, die zwei Jahre lang gelten.

Eine Zone von 150 Kilometern rund um den Ort des Ausbruchs werde zum Sperrgebiet erklärt, teilte das Saar-Umweltministerium in Saarbrücken gestern mit. Das Areal umfasst demnach neben dem gesamten Saarland auch die südlichen Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen. Das bestätigten auch Sprecher der Ministerien in Mainz und Wiesbaden. Der Sperrbezirk werde für zwei Jahre eingerichtet und bringe Einschränkungen für den Viehhandel, hieß es in der Mitteilung des Saar-Ministeriums. So dürften Halter ihre Rinder, Schafe oder Ziegen nur dann aus dieser Zone bringen, wenn die Tiere geschützt seien, also beispielsweise geimpft. Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) sagte: „Wir hatten bereits im vergangenen Jahr nach einem Seuchenausbruch in Frankreich für das Impfen geworben, leider sind dem nur wenige Tierhalter nachgekommen.“ Dabei sei die Impfung das einzige Mittel, um Wiederkäuer vor einer Infektion zu schützen. Die Blauzungenkrankheit kann Schafe, Ziegen und Rinder befallen, sie wird dem Ministerium zufolge durch blutsaugende Mücken übertragen. Ein typisches Symptom ist eine geschwollene, blau gefärbte Zunge. Für den Menschen ist der Erreger Experten zufolge ungefährlich.

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