Rheinland-Pfalz Tüv-Mann vermisst Brandschutz-Schicht

Inferno am BASF-Nordhafen: Im Oktober 2016 ließ ein Feuer eine Ethylen-Fernleitung bersten. Mittlerweile soll eine Brandschutz-S
Inferno am BASF-Nordhafen: Im Oktober 2016 ließ ein Feuer eine Ethylen-Fernleitung bersten. Mittlerweile soll eine Brandschutz-Schicht diese Pipeline besser schützen.

«Frankenthal.» Wenn Flammen in der Nähe der Ethylen-Fernleitung lodern, wird es brandgefährlich. Denn Hitze kann das Rohr in kurzer Zeit bersten lassen, so steht es in einem Sicherheitskonzept der BASF aus dem Jahr 2014. Das Papier legt auch fest, wie in so einem Fall vorzugehen ist. Demnach soll die Pipeline in Betrieb bleiben, damit ihr Inhalt weiter fließt und sich so von selbst kühlt. Und die Werkfeuerwehr soll anrücken, mit Wasserfontänen die Temperatur an der Brandstelle senken. Gestoppt wird der Ethylen-Zufluss demnach erst, wenn die Leitung durch Abfackeln geleert werden kann. Doch bis die Systeme dafür bereit sind, dauert es etwa zwei Stunden. Als im Oktober 2016 tatsächlich ein Feuer im Rohrgraben am Ludwigshafener BASF-Nordhafen ausbricht, kollabiert die Pipeline schon nach sechs Minuten: Gigantische Feuerbälle steigen auf, Dutzende Menschen werden verletzt. Und fünf Männer kommen ums Leben – darunter vier Wehrleute, die gerade tun sollten, was das Konzept vorsah. Als mutmaßlicher Verursacher dieses Infernos muss sich vor dem Landgericht in Frankenthal seit Monaten ein externer Arbeiter verantworten, der damals einen fatalen Fehler gemacht haben soll: Der Anklage zufolge schnitt er bei Demontage-Arbeiten an einer stillgelegten Pipeline versehentlich mit seiner Flex in das falsche Rohr und entfachte damit das Feuer, das Minuten später so schreckliche Folgen hatte. Doch im Prozess geht es auch um die Frage, inwieweit Versäumnisse der BASF ebenfalls eine Rolle gespielt haben könnten. Ihr nachgegangen sind Tüv-Fachleute, die nachträglich die Vorkehrungen des Konzerns untersuchen sollten. Zwei der Gutachter haben im Frankenthaler Verfahren schon ausgesagt und die BASF weitgehend in Schutz genommen. Nun sitzt ein weiterer Experte aus dieser Mannschaft auf dem Zeugenstuhl: ein Spezialist für Rohrfernleitungen wie die Ethylen-Pipeline, für die eigene Regeln gelten, obwohl sie sich am BASF-Nordhafen zusammen mit vielen werksinternen Verbindungsrohren in einen einzigen Graben schmiegt. Der Vorsitzende Richter Uwe Gau möchte herausfinden, was überhaupt von den Regeln des Sicherheitskonzepts zu halten war. Schließlich sah es vor, dass Wehrleute in die Nähe der Ethylen-Fernleitung müssen, obwohl sie in kürzester Zeit explodieren könnte. Weshalb der Jurist nun fragt, ob es nicht besser gewesen wäre, das Areal schleunigst zu räumen – „und dann zu beten“. Und der Tüv-Mann sagt: Die Planer hätten bei ihren Vorgaben wohl eher daran gedacht, dass ausgelaufene Chemikalien am Boden ein kleineres Feuer nähren. Am Unglückstag hingegen umloderte eine mehrere hundert Grad heiße Flammenlanze die Pipeline. Doch welche Regeln der Lösch-Truppe für so einen Fall gegeben werden sollten, lässt der Gutachter offen: Brandbekämpfung ist nicht sein Fachgebiet. Zuständig ist er hingegen für technische Vorgaben, die Betreiber einer Fernleitung befolgen müssen. Und an die, sagt er, hat die BASF sich gehalten. Doch genau daran meldet der Opfer-Anwalt Alexander Klein massive Zweifel an, er holt ein Regelwerk heraus und liest vor. Denn da steht: „Oberirdisch verlegte Rohrfernleitungen müssen ausreichenden Widerstand gegen Flammeneinwirkungen haben.“ An dem hat es offensichtlich gefehlt, bemängelt der Jurist. Mittlerweile allerdings hat sich das geändert: Die BASF hat ihrem Ethylen-Rohr eine Brandschutz-Beschichtung verpasst, die seine Widerstandskraft gegen Flammen-Hitze deutlich verlängern soll. Allerdings betrifft das nur die letzten paar Meter einer Pipeline, die insgesamt 370 Kilometer lang ist und sich durch drei Bundesländer zieht. Doch außerhalb der Chemieanlagen ist die Leitung im Erdreich vergraben: Zwischen dem bayerischen Münchsmünster und Ludwigshafen kommt sie immer nur dort an die Oberfläche, wo Absperr-Armaturen sie im Abstand Dutzender Kilometer in Einzel-Abschnitte unterteilen. Und an diesen Regelstationen, sagt der Tüv-Gutachter, war die Brandschutz-Schicht schon vor dem Unglück angebracht. Dass ausgerechnet auf dem BASF-Werksgelände darauf verzichtet wurde, findet der Fachmann unverständlich. Aber einen Vorwurf will er dem Konzern deshalb trotzdem nicht machen. Schließlich, sagt er, hatten Überwacher die Anlage genehmigt, obwohl keine Brandschutz-Schicht eingeplant war. Und obwohl die empfindliche Fernleitung sich einen Graben mit Dutzenden anderen Pipelines teilen musste, zwischen denen jeweils nur 30 Zentimeter Platz blieb. Dass dort auf engstem Raum viele Rohre nebeneinanderliegen, scheint sich allerdings auch nach dem Unglück nicht geändert zu haben. Dabei sagt der Tüv-Gutachter: „Wenn der Abstand größer wäre, wäre die Gefahr geringer.“

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