Rheinland-Pfalz „Staat muss Kranke schützen“
«MAINZ.» Wer mitten im Leben stehe, sagt Sven Täuber, plane nicht den Tod, sondern seine Zukunft oder das nächste Treffen mit Freunden. Der SPD-Abgeordnete schildert den (fiktiven) Fall eines 39-Jährigen, der von der einen auf die andere Stunde aus dem Leben gerissen wird. Nach einem schönen Tag im Freien bricht der Mann zusammen und wird bewusstlos. Er kommt auf die Intensivstation. Der 39-Jährige wird nicht mehr wach. Die Ärzte stellen seinen Hirntod fest. Zur Organspende hat sich der 39-Jährige nie bereit erklärt, dagegen ausgesprochen hat er sich aber auch nicht. Dabei könnten seine Organe andere Leben retten. Nach geltendem Recht dürfen die Ärzte nun die Angehörigen fragen, ob sie Organe entnehmen dürfen. Doch die Verwandten sind geschockt. Und außerdem: Der 39-Jährige ist hirntot. Damit ist sein Leben unwiederbringlich verloren. Aber noch schlägt das Herz des Mannes, und mit Unterstützung durch Apparate hebt und senkt sich sein Brustkorb mit jedem Atemzug. Stehen Herz und Kreislauf einmal still, ist der Zeitrahmen für eine Organentnahme bald vorbei. Die Angehörigen geben ihre Zustimmung nicht. Mit dieser Schilderung verdeutlicht Sven Täuber im Plenum des Landtags, warum manche Organspende unterbleibt, wenn die Menschen zu Lebzeiten keine Entscheidung treffen. Die SPD-Abgeordnete Anna Köbberling beschreibt die andere Seite der Medaille. Sie berichtet vom Schicksal ihres Studienfreundes Bernd: erster Herzinfarkt mit 29, der dritte mit 50. Das Herz ist kaputt. Die Wohnung verlässt Bernd nur noch zu Arztbesuchen, jede kleine Tätigkeit gerät zur Anstrengung, 14 verschiedene Medikamente muss er nehmen. Eine Herztransplantation könnte den Mann retten. Dafür müsste er in ein Transplantationszentrum gehen, bis zu zwei Jahre auf ein neues Herz warten, schildert Köbberling. Es gibt zu wenig Organspender. Bernd verzichtet. Viele Patienten – wenig Spender Die Fakten: 2010 wurden in Deutschland knapp 1300 Organspender registriert. Seither ist diese Anzahl rückläufig. Zudem kam 2012 ans Licht, dass in deutschen Transplantationszentren die Reihenfolge der Vergabe von Spenderorganen manipuliert worden war. Das erschütterte das Vertrauen der Bevölkerung. 2017 wurden nur noch knapp 800 Organspender gezählt. In Rheinland-Pfalz ist die Anzahl der Spender von 86 im Jahr 2010 auf 38 im Jahr 2017 gesunken. Bundesweit warten rund 10.000 Menschen auf eine Transplantation. Viele davon werden sterben, weil Organe fehlen. Die Rechtslage In Deutschland sind die Menschen vom Gesetz aufgefordert, zu entscheiden, ob sie im Falle ihres Todes Organe spenden wollen oder nicht. Zu einer Entscheidung gezwungen werden sie allerdings nicht. Entscheidet ein Mensch zu Lebzeiten nicht, können nach dem Tod die Angehörigen gefragt werden. In der Diskussion ist die sogenannte doppelte Widerspruchslösung: Die Zustimmung zu einer Organentnahme gilt als gegeben, wenn dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen wird. Allerdings würden in diesem Fall die Angehörigen noch einmal zusätzlich gefragt. Vor allem das Für und Wider einer solchen Lösung wurde im Landtag in einer sogenannten Orientierungsdebatte diskutiert. Die Meinungen gehen quer durch alle Fraktionen. Muss das Gesetz geändert werden? Nein, sagt zum Beispiel der CDU-Abgeordnete Christian Baldauf. Notwendig sei, die Menschen gezielter anzusprechen, damit sie einen Spenderausweis ausfüllen. Auch die FDP-Abgeordnete Helga Lerch hält die ausdrückliche Zustimmung als Voraussetzung einer jeden Organentnahme für unverzichtbar. Niemand wisse genau, ob der Körper nach dem Hirntod wirklich keinerlei Empfindungen mehr habe. Sylvia Groß (AfD) plädiert dafür, mit Vorsorge den Bedarf an Transplantationen zu verringern. Wer die Zuckerkrankheit vermeide, bewahre Nieren vor dem Versagen. Zu den Befürwortern einer Gesetzesänderung zählt Daniel Köbler (Grüne): „Wir müssen auch an die Menschen denken, die auf Hilfe angewiesen sind.“ Ähnlich argumentiert auch Peter Enders (CDU): Der Staat müsse die Kranken schützen. Keiner habe die Pflicht zur Organspende, aber jeder habe die Pflicht, für sich selbst zu entscheiden. SPD-Abgeordneter Sven Täuber und auch Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) loben das niederländische Modell. Dort werden die Menschen vom Staat wiederholt aufgefordert, über eine Organspende zu entscheiden. Tun sie das nicht, werden sie automatisch in eine Spenderliste eingetragen. Dem können sie jedoch jederzeit widersprechen. Was ist eine Orientierungsdebatte? Der Landtag diskutiert sehr grundsätzlich ein Thema von allgemeinem Interesse. Dabei dürfen die einzelnen Abgeordneten frei von Vorgaben ihrer Fraktion reden. Abgestimmt wird nicht. Orientierungsdebatten sind selten. Zuletzt hatten sich die Abgeordneten im Februar 2017 in einem solchen Rahmen über „Lügen und Hass im Netz“ ausgetauscht.