Rheinland-Pfalz
Sexualverbrechen: Bademeister im Freibad Zweibrücken haben nichts mitbekommen
. Wer hat etwas von den Sexualverbrechen im Zweibrücker Freibad bemerkt? Die Bademeister zumindest nicht, wie die Zweibrücker Stadtverwaltung am Donnerstag auf Anfrage mitteilte..
Deshalb habe das Freibad-Personal den Opfern weder zur Hilfe kommen noch die Polizei holen können. Das Freibad habe dem Täter auch kein Hausverbot erteilen können, weil es ihn nicht kenne. Die Stadtverwaltung habe von den Verbrechen jetzt aus der RHEINPFALZ erfahren. Da die Umstände der Taten nicht bekannt seien, könne die Stadt auch keine Überlegungen dahingehend anstellen, wie solche Verbrechen im Freibad künftig verhindert werden könnten.
Nach RHEINPFALZ-Recherchen hatte ein deutscher Jugendlicher im Sommer 2018 zwei Mädchen im Zweibrücker Freibad sexuell genötigt, wofür ihn das Amtsgericht Zweibrücken im März dieses Jahres zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte.
Justiz gibt keine Auskünfte
Die Staatsanwaltschaft blieb gestern bei ihrer Linie, keine Auskünfte zu den Verbrechen zu erteilen. Sie begründete das damit, dass „Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen“, „schutzwürdige private Interessen“ und außerdem „Geschädigteninteressen“. Das Amtsgericht antwortete gar nicht.
AfD-Anfrage brachte ersten Hinweis
Einen ersten Hinweis auf den Vorfall in Zweibrücken hatte diesen Monat die Antwort des Mainzer Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion zum Thema „Gewalt am Beckenrand“ gegeben. Dort wird in einer Übersicht zu den Delikten von 2017 bis 2019 auch eine Vergewaltigung in Zweibrücken genannt.