MAINZ Schlagabtausch über Diätenerhöhung im Landtag

Über die Erhöhung der Diäten wird gestritten.
Über die Erhöhung der Diäten wird gestritten.

Es war schon weit nach 18 Uhr, als sich der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch mit der ersten Lesung des Gesetzes zur Diätenerhöhung für Abgeordnete befasst hat. Die AfD kritisierte als einzige Fraktion die Erhöhung um 10,9 Prozent auf 7753,93 Euro und griff die Freien Wähler an.

Bereits in der Sitzung am heutigen Donnerstag soll das Gesetz verabschiedet werden, das von SPD, CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern getragen wird. Eine von allen Fraktionen unterstützte Fristverkürzung macht das möglich. Damian Lohr, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sprach von einer „moralischen Bankrotterklärung“.

Lohr: Falsches Signal nach der Pandemie

Der Landtag erhöhe sich ausgerechnet dann die Diäten, wenn Leute durch die Pandemie gelitten hätten – sei es, weil sie in Kurzarbeit waren oder als Unternehmer das Ersparte hätten aufbrauchen müssen. Vor allem kritisierte Lohr die Freien Wähler: „Es ist wohl einmalig, dass eine Fraktion neu in den Landtag kommt und im ersten Gesetz, das sie mitinitiiert hat, das eigene Einkommen erhöht.“

Als Lockmittel für ehemaligen Landrat

Der Landesparteichef der Freien Wähler und Parlamentarische Geschäftsführer der FW-Fraktion, Stephan Wefelscheid, führte juristische Gründe an, warum er 2017 gegen die damalige Erhöhung war, nun aber dafür sei. Am Ende sagte er jedoch, nur auf der Grundlage der neu geregelten Abgeordnetenentschädigung habe er einen Landrat für die Landtagskandidatur bewegen können – gemeint war Joachim Streit, der Fraktionschef der Freien Wähler, der bis Mai noch Landrat das Kreises Bitburg-Prüm war.

Bezahlt wie Schulleiter eines Gymnasiums

Eingebracht hatte den Gesetzentwurf der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Martin Haller. Wenige Tage zuvor hatte er ihn zusammen mit Martin Brandl, der in gleicher Funktion in der CDU-Fraktion ist, öffentlich vorgestellt. Die Diäten orientieren sich demnach an der höchsten Stufe der A-16-Beamtenbesoldung, wie sie beispielsweise für die Schulleitung eines Gymnasiums bezahlt wird oder für den Bürgermeister einer Verbandsgemeinde.

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