Rheinland-Pfalz
Saarland: Zwei Anklagen in Rotlicht-Affäre
Gegen einen Bediensteten des Gesundheitsamts beim Regionalverband Saarbrücken ist jetzt Anklage wegen Korruption im Rotlicht-Milieu erhoben worden. Er soll die Hand aufgehalten haben, wenn seine Behörde Betriebsgenehmigungen für Bordelle erteilte.
Am 14. November war der Mann aus dem Saarpfalz-Kreis in seinem Büro in Saarbrücken festgenommen worden. Seither sitzt er ebenso in Untersuchungshaft wie ein 55-Jähriger: Dieser zweite Mann, ein Bekannter des Behörden-Mitarbeiters, soll potenzielle Bordellbetreiber besucht und dabei die „Honorare“ ausgehandelt haben, die sie für die gewünschten Betriebsgenehmigungen für ihre Etablissements bezahlen sollten. Nach Angaben der Saarbrücker Staatsanwaltschaft ist der Behördenmitarbeiter am 22. November unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit in elf Fällen angeklagt worden.
Der amtliche Name für die Gebietskörperschaft rund um die saarländische Hauptstadt lautet nicht Landkreis, sondern Regionalverband Saarbrücken. Dessen Gesundheitsamt ist laut Prostituiertenschutz-Gesetz für die Genehmigung sämtlicher neu beantragter Bordelle im gesamten Saarland zuständig. Dort saß an entscheidender Stelle der Behörden-Mitarbeiter, der nun in Untersuchungshaft sitzt und zu den Vorwürfen schweigt. Wichtige Voraussetzung für das Erteilen einer Bordell-Genehmigung ist das Einreichen eines „Betriebskonzepts“, das auch Aufschluss über die Arbeitsbedingungen der jeweiligen Prostituierten geben soll.
Spätestens im Januar 2018 soll der Amtmann mit seinem 55-jährigen Bekannten vereinbart haben, dass dieser möglichen Bordellbetreibern bei der Antragstellung und beim Erstellen des Betriebskonzepts „behilflich“ sein und dafür von den Rotlicht-Unternehmern ein „Honorar“ einstreichen sollte. Von diesem Geld würde wiederum ein Teilbetrag an den Amtmann fließen. Dafür, dass dieser die Anträge „im Sinne der Bordellbetreiber bearbeitet“, so der Vorwurf.
Er soll auch Marihuana verkauft haben
Der 55-Jährige schweigt ebenfalls zu den Vorwürfen. Ihm wird aktive Bestechung in elf Fällen vorgeworfen. Außerdem der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in 26 Fällen: Im Zeitraum vom 17. Juni bis 30. September 2019 soll er, so die Anklage, „im Saarpfalz-Kreis Marihuana an verschiedene Abnehmer veräußert haben, um sich dadurch eine fortwährende Einnahmequelle zu verschaffen“. Ein weiterer Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz: Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 14. November wurden Waffen, Munition sowie Sprengstoff gefunden.
Die Verwaltung des Regionalverbandes Saarbrücken hat derweil eine Überprüfung aller bereits genehmigten Bordell-Genehmigungen in die Wege geleitet. Außerdem wurde eine interne Arbeitsgruppe „Sonderprüfung Prostitutionsbetriebe“ gebildet.