Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Saarland: Warum eingemottete Blitzer jetzt doch wieder kontrollieren dürfen

„Poliscan speed“-Geräte stecken zum Beispiel in den berüchtigten Blitzer-Anhängern der rheinland-pfälzischen Polizei. Im Saarlan
»Poliscan speed«-Geräte stecken zum Beispiel in den berüchtigten Blitzer-Anhängern der rheinland-pfälzischen Polizei. Im Saarland mussten diese Messtechnik zuletzt pausieren. Foto: Moschel

Das Saarland hatte einen Großteil seiner Blitzer nach einem Urteil abgeschaltet, doch nun dürfen die meisten Geräte wieder ran. So hat es das Saarbrücker Innenministerium verkündet – und dafür eine Begründung geliefert, die am eigentlichen juristischen Problem vorbeigeht. Auf RHEINPFALZ-Nachfrage hat eine Sprecherin jetzt mehr über die wahren Hintergründe verraten.

Ein Großteil der im Saarland vor etwa zwei Monaten eingemotteten Blitzer darf ab sofort wieder den Verkehr überwachen, so hat es das Saarbrücker Innenministerium vor wenigen Tagen verkündet. Und diese Entscheidung so begründet: Eine „umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfung“ habe „jetzt“ ergeben, dass „an der Zuverlässigkeit“ ihrer Messergebnisse „grundsätzlich kein Zweifel besteht“. Dass er vertrauenswürdige Resultate zu liefern scheint, gilt allerdings auch für den Apparat „Traffistar S 350“ des Herstellers Jenoptik. Und doch muss er weiterhin pausieren.

Denn die Blitzer-Bredouille des Saarlands hat gar nichts mit dem Verdacht zu tun, dass Apparate die Geschwindigkeit ertappter Zu-schnell-Fahrer falsch berechnet hätten. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken pocht einfach nur darauf, dass den Betroffenen ein faires Verfahren zusteht. Also hat er in einem Anfang Juli in einem bundesweit beachteten Urteil verfügt: Wer geblitzt wurde, muss nachprüfen lassen können, ob ihm die Behörden seinen angeblichen Tempoverstoß wirklich nachweisen können. Weshalb ihm auch Rohmessdaten zu liefern sind.

Hunderte Messwerte gleich wieder gelöscht

Die fallen an, weil die Sensoren moderner Kontrollgeräte für jedes vorbeifahrende Auto zunächst hunderte Einzelwerte erfassen. Aus ihnen wird dann automatisch und nach geheimgehaltenen Formeln die amtlich gemessene Geschwindigkeit berechnet. Und außer diesem Endergebnis wird bei vielen Apparaten kaum etwas gespeichert. Was für Behörden praktisch ist: Je mehr Daten noch vorhanden sind, desto leichter können findige Gutachter tatsächliche oder vermeintliche Unstimmigkeiten aufspüren und so Zweifel an einem mutmaßlichen Tempoverstoß säen.

Aufgegangen ist die Lösch-Taktik bislang, weil Richter zumeist urteilten: Eine Nachkontrolle im Einzelfall ist unnötig, denn die Geräte sind vorab von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überprüft und für zuverlässig befunden worden. Doch im Saarland gilt diese Linie jetzt nicht mehr. Und auch in anderen Bundesländern müssen Behörden nun damit rechnen, dass ihre Justiz sich am Urteil des Saarbrücker Verfassungsgerichtshofs orientiert. Denn der hat die „Traffistar S 350“-Messungen als unbrauchbar verworfen – wegen Rohdatenmangels.

Fast alle kommunalen Blitzer abgeschaltet

Damit ist klar, dass diese Jenoptik-Geräte im Saarland pausieren müssen, bis es ihrem Hersteller irgendwann gelingt, sie neu zu programmieren. Außerdem hatten sich die Behörden dort zu fragen, welche weiteren Apparate das gleiche Problem haben und daher ebenfalls einzumotten sind. Und zunächst ließen sie sogar fast alle kommunalen Geräte abschalten. Als unverwertbar galten damit an der Saar zum Beispiel die Messungen der „Poliscan speed“-Technik, die auch in den gefürchteten Blitzer-Anhängern der rheinland-pfälzischen Polizei verbaut ist.

Nun allerdings dürfen auch sie im Saarland wieder kontrollieren. Und die zunächst mit neuen Erkenntnissen zur Zuverlässigkeit begründete Kehrtwende erklärt eine Sprecherin des Innenministeriums auf RHEINPFALZ-Nachfrage schließlich mit neuen Urteilen. Die stammen vom Oberlandesgericht in Saarbrücken, das dort für solchen Rechtsstreitigkeiten die letzte Instanz unterhalb des Verfassungsgerichtshofs ist. Anfang September hat es unter anderem einen „Poliscan speed“-Fall aus dem Raum St. Ingbert abgehandelt.

Eine neue Vorgabe für die Amtsgerichte

Es ging um einen Autofahrer, der mit 51 Stundenkilometern durch einen Tempo-30-Abschnitt gebrettert sein soll. Und dem nun trotzdem eine Strafe erspart bleibt: Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Denn das Oberlandesgericht weiß seiner Begründung zufolge nicht, in welchem Umfang bei „Poliscan speed“-Messungen Rohmessdaten gespeichert werden. Und für diesen Fall will es das auch nicht mehr herausfinden lassen. Allerdings weist es daraufhin, dass Amtsgerichte im Saarland die Frage klären müssen, wenn neue Verfahren bei ihnen landen.

Das Saarbrücker Innenministerium schließt aus diesem Richterspruch: Für die Justiz in ihrem Bundesland ist noch offen, ob Apparate wie die „Poliscan speed“-Geräte den Ansprüchen ihres Verfassungsgerichtshofs genügen. Weshalb sie einstweilen ruhig wieder blitzen sollen – „bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung dieser Rechtsfrage“.

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