Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz: So will die Landesregierung die Wahlkreise neu verteilen
Die Bevölkerungsentwicklung hat Folgen: Die Südpfalz wird künftig mit einem direkt gewählten Abgeordneten mehr im Landtag vertreten sein. Nach den Plänen der Landesregierung soll die Westpfalz hingegen Federn lassen.
Die Westpfalz soll einen Wahlkreis und damit auch einen Sitz im Parlament verlieren. Dafür wird es in der südlichen Vorderpfalz einen zusätzlichen Wahlkreis geben. Dies sieht eine Änderung des Landeswahlgesetzes vor, die der Ministerrat gestern auf den Weg gebracht hat. Der Grund für die Novelle: Die Wahlkreise sollen gemessen an der Anzahl der Stimmberechtigten möglichst gleich groß sein, damit die Stimme eines jeden Wählers das gleiche Gewicht hat. Unzulässig ist, dass in einem Wahlkreis die Anzahl der Wahlberechtigten um mehr als 25 Prozent nach oben oder unten vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweicht. Änderungsbedarf entsteht deshalb immer wieder wegen der Bevölkerungsentwicklung. In den großen Städten und in der Vorderpfalz wächst die Einwohnerzahl, in der eher ländlichen Westpfalz leben weniger Menschen als noch vor wenigen Jahren. So ist nach Darstellung der Landesregierung zum Beispiel in Mainz und Ludwigshafen zwischen 2011 und 2017 die Bevölkerung um 7,4 beziehungsweise 6,8 Prozent gewachsen. In Pirmasens hingegen leben 0,6 Prozent weniger Menschen, im Kreis Südwestpfalz sogar drei Prozent weniger.
Pirmasens, Zweibrücken, Landkreis Südwestpfalz
Die wichtigsten Einzelheiten aus dem Gesetzentwurf: Die Städte Pirmasens und Zweibrücken werden zusammen mit dem Landkreis Südwestpfalz statt bisher drei künftig nur noch zwei Wahlkreise bilden. Dafür werden die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim in vier statt bisher drei Wahlkreise aufgeteilt (siehe jeweils Grafik). Auch im Raum Mainz/Ingelheim sieht die Regierung Handlungsbedarf. Dort gibt es zurzeit drei Wahlkreise mit einer jeweils deutlich überdurchschnittlichen Anzahl an Stimmberechtigten. Künftig soll die Region in vier Wahlkreise aufgeteilt werden.
Anzahl der Landtagsabgeordneten soll gleich bleiben
Damit wird es landesweit künftig 52 statt 51 Wahlkreise geben. Der Landtag soll unverändert 101 Mitglieder haben, von denen 52 in den Wahlkreisen und 49 über die Listen der Parteien gewählt werden. Eine weitere Änderung ist nach der Fusion von Verbandsgemeinden notwendig geworden: Die frühere Verbandsgemeinde Otterbach aus dem Wahlkreis Kaiserslautern-Land soll dem Wahlkreis Kaiserslautern II zugeordnet werden, die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd in die umgekehrte Richtung wechseln.