Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz: Keine Ermittlungen gegen Präsidenten des Landesrechnungshofs
Hintergrund der Strafanzeige war ein Brief von Berres an den Wormser Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU) gewesen. Darin hatte der Rechnungshof-Präsident im November unmissverständlich klargemacht, dass der Haushaltsentwurf der Stadt für 2020 in seiner damaligen Form rechtswidrig ist und der OB deshalb gesetzlich verpflichtet sei, den Beschluss des Stadtrates – sollte dieser dem Etat in dieser Form zustimmen – auszusetzen. Der Wormser Haushaltsentwurf wies nämlich ein Defizit von 6,6 Millionen Euro aus.
Freie Wähler sprechen von „Erpressung“
Den Vorgang nahm der Vorsitzende der fünfköpfigen Fraktion der Freie-Wähler-Gruppierung im Wormser Stadtrat, der Finanzberater Mathias Englert, zum Anlass, Strafanzeige gegen Berres zu stellen – wegen des Verdachts der Nötigung. „Wir lassen uns nicht erpressen“, sagte Englert zu der Forderung des Landesrechnungshofs, die Grundsteuer B zur Einnahmeverbesserung deutlich anzuheben.
Staatsanwaltschaft sieht keine Nötigung
Das Schreiben von Berres an den Wormser OB stelle keine Nötigung dar, teilte die Mainzer Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller jetzt auf Anfrage mit. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Berres die Stadt mit Gewalt oder Drohungen zu einer Handlung genötigt habe. Der Rechnungshof sei vielmehr seiner Aufgabe nachgekommen, die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Kommunen zu prüfen und dabei „Feststellungen und rechtliche Bewertungen“ zu treffen.
Der Stadtrat Worms hatte im Dezember letztlich die Erhöhung der Grundsteuer B von 440 auf 470 Punkte (Mehreinnahmen: eine Million Euro) beschlossen – „zähneknirschend“, wie CDU-Fraktionsvize Hans-Peter Weiler damals sagte.
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