Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Polizeigesetz zementiert Klassenunterschiede

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Das Land lässt mit seinen Regeln zu Bodycam-Einsätzen die kommunalen Vollzugsdienste im Stich, auf die es dringend angewiesen ist.

Die kommunalen Vollzugsdienste sind keine Polizei zweiter Klasse, werden aber so behandelt. Man weiß in Mainz um die Herausforderungen, denen sich die Frauen und Männer mit dem Stadt- anstelle des Landeswappens auf der Uniform stellen. Deshalb werden ihnen Bodycams zugestanden, denen eine deeskalierende Wirkung zugeschrieben wird. Doch wenn kommunale Kräfte Einsätze in Wohnungen haben, müssen die Kameras ausbleiben. Die Begründung dürfte in der kürzeren Ausbildung der kommunalen Kräfte liegen. Doch statt über Schulungen nachzudenken, wird die Nutzung eines starken Hilfsmittels untersagt. Die kommunalen Kräfte sollen für die Polizei die Kastanien aus dem Feuer holen, aber ohne Handschuhe. Das ist weder konsequent noch wertschätzend. Das Risiko, mit Bodycams Fehler zu machen, ist geringer als die Gefahren, die im Einsatz drohen.

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