Rheinland-Pfalz
Oft muss die Bodycam trotz Gefahr aus bleiben
„Wenn ich ein Loch in eine Betondecke bohren will, nehme ich ja auch nicht den Handbohrer.“ Das sagt Martin Graf, Bereichsleiter Öffentliche Ordnung in Ludwigshafen, über das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) des Landes. Graf ist Sprecher der Ordnungsämter im Land beim rheinland-pfälzischen Städtetag und hätte sich in Teilen mehr gewünscht von der Gesetzesnovelle. Nicht nur, aber auch beim Einsatz von Bodycams durch die kommunalen Vollzugsdienste.
Stellen wir uns vor, es ist Stadtfest, schon später am Abend und der eine oder andere hat Schorle oder Bier schon ordentlich zugesprochen. Dann wird es schnell mal laut und hitzig, und wenn es dumm läuft, fliegen die Fäuste. Das zu verhindern, ist Sache der Kommunalen Vollzugsdienste, die, oft zusammen mit privaten Sicherheitsdiensten, für Sicherheit sorgen müssen. Künftig können sie, wenn sie aggressive Festgäste ansprechen und eine weitere Eskalation zu befürchten ist, ihre Bodycams anschalten – sofern sie welche haben. Die Kameraaufzeichnung dient nicht nur der Beweissicherung, sie wirkt offenbar oft auch deeskalierend. Graf sagt: „Wenn ich weiß, dass ich aufgenommen werde, reiße ich die Klapp’ nicht so auf.“ Die Bodycam könne also den Bürger vor sich selbst schützen.
„Längst überfälliger Schritt“
Oder wie es der Städtetag formuliert hat: Bodycams sind ein erprobtes, effektives Mittel, um Bürger von unüberlegten Handlungen abzuhalten. Denn zunehmend würden kommunale Vollzugsbedienstete beleidigt und bedroht, ihnen würden Straftaten vorgeworfen, und sie seien immer häufiger gefährlichen Situationen ausgesetzt. Nur: Wenn es bei den Leuten daheim zu hoch hergeht, muss die Kamera aus bleiben. In Wohnungen zu filmen, ist allein der Polizei vorbehalten. Das Thema ist heikel, weil es die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung tangiert.
Dass die Vollzugsdienste künftig Kameras nutzen können, ist für die Stadtverwaltung Kaiserslautern ein „längst überfälliger Schritt“. Die größte Stadt der Westpfalz wird zunächst sechs Bodycams anschaffen. Die Kosten liegen bei fast 600 Euro pro Gerät, hinzu kommen noch Softwarelizenzen sowie Schulungen, teilt die Pressestelle der Stadt mit. Die Kameras könnten insbesondere dann hilfreich sein, wenn die kommunalen Kräfte einer größeren Personengruppe gegenüberstehen.
Vieles spielt sich in Wohnungen ab
Doch jetzt kommt ein dickes „Aber“: Ruhestörungen, oft nach übermäßigem Alkoholkonsum, spielten sich gerade in Wohnungen ab, und immer wieder komme es dort auch bei Einsätzen mit psychisch kranken Menschen „zu einer extrem hohen Gefahrneigung“. In solchen Situationen hätten Bodycams für mehr Schutz der eigenen Kräfte sorgen können.
In Zweibrücken ist noch nicht entschieden, ob die Kameras beschafft werden. Die Stadt will den genauen Gesetzestext abwarten. Der Landtag hat die Gesetzesänderung zwar schon beschlossen, aber noch ist sie nicht veröffentlicht und damit auch noch nicht in Kraft. Außerdem will die Stadt auch noch prüfen, wie es um ihren Haushalt bestellt ist.
In Ludwigshafen soll der Kommunale Vollzugsdienst Bodycams bekommen. Ungefähr 20 Stück müssten es sein, weil das Personal von April bis Oktober mit Zweierteams rund um die Uhr im Einsatz ist und die Geräte nach einer Schicht aufgeladen werden müssen. Die Modellauswahl soll analog zur Polizei erfolgen. Eine Kostenschätzung gebe es noch nicht. „Es ist nicht damit getan, sich die Geräte ans Revers zu hängen“, sagt Bereichsleiter Graf.
Soziale Kontrolle funktioniert nicht überall
In Ludwigshafen ist man enttäuscht, weil das Land der zentralen Forderung nach dem Einsatz von Bodycams des Kommunalen Vollzugsdienstes in Wohnungen nicht nachgekommen ist. Das sei auch ein Wunsch der Deutschen Polizeigewerkschaft gewesen, betont ein Sprecher der Stadt. Nach derzeitiger Lage müssten oftmals trotz Gefahr in Verzug die Geräte ausbleiben, und Dokumentationsmöglichkeiten könnten nicht genutzt werden. Neben den erwähnten Fällen von Ruhestörungen oder psychisch kranken oder zugedröhnten Menschen gelte das beispielsweise auch bei Evakuierungen nach Bombenfunden oder sogenannten Schulzuführungen, wenn notorische Unterrichtsschwänzer daheim abgeholt werden. Oder wenn das Ordnungsamt die Bauaufsicht bei Hausbegehungen begleitet, um Missstände abzustellen, schildert Graf.
Er weiß auch, dass nicht alle Ordnungsdienste mit denselben Problemen kämpfen, denn im ländlichen Raum funktioniere die soziale Kontrolle noch ganz gut, nicht aber in den großen Städten. Das hat auch Auswirkungen auf den Personalschlüssel. Als er seine Aufgabe vor zwölf Jahren übernommen habe, hatte Ludwigshafen 27 Stellen im Ordnungsdienst. Heute sind es 54. Die Erwartungen an die kommunalen Vollzugsdienste seien stark gestiegen.
Stadtpolizei als Namenswunsch
Generell hätte Ludwigshafen auch gerne eine Umbenennung des Vollzugsdienstes. „Hier wünschen wir uns, den Begriff Stadtpolizei analog zu anderen Bundesländern verwenden zu können“, so der Stadtsprecher. Das habe ganz handfeste Gründe, erläutert Graf: Polizeiliche Maßnahmen seien sofort vollziehbar. Beim kommunalen Vollzugsdienst gebe es dagegen immer wieder Diskussionen mit Delinquenten, und am Ende müsse man die Polizei dazuholen, um beispielsweise einen Platzverweis durchzusetzen. Das könne man besser machen und zugleich die Polizei entlasten.
Der Städtetag hatte zudem gefordert, dass die Vollzugsdienste auch mit Tasern ausgestattet werden sollten. Dem ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen. Es gebe Fälle, wo ein Taser hilfreich sein könnte, beispielsweise bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, doch für Graf ist dies keine zentrale Forderung. Er ist schon froh, dass die Ordnungsämter mit Blaulicht zu ihren Einsatzorten fahren können. Generell wünscht er sich mehr Respekt in der Bevölkerung, dass man weniger angepöbelt werde und nicht jede Aufforderung, sich auszuweisen, gleich mit Murren und ewigen Diskussionen quittiert werde.
