Kolumne: „Außerhalb des Protokolls“ RHEINPFALZ Plus Artikel Nebeneinkünfte von Politikern und ein Schlupfloch im Gesetz

dauscher

Sie hatten schon immer ein schlechtes Image, aber seit der Maskenaffäre ist es schlimmer geworden. Die Rede ist von Nebeneinkünften hauptamtlicher Politiker. Wie einige (inzwischen Ex)-Bundestagsabgeordnete von CDU und CSU in der Corona-Krise als Berater abgesahnt haben, war der Höhe und der Sache nach unanständig.

Mehr Transparenz durch Neuregelung

Nebeneinkünfte von kommunalen Wahlbeamten wie Oberbürgermeisterinnen und Landräten haben schon in den Vorjahren in Rheinland-Pfalz so viel Zündstoff geliefert, dass der Landtag 2020 das entsprechende Gesetz novelliert hat. Die wichtigste Neuerung betrifft die Transparenz. Bis April des Folgejahres sind jede Landrätin und jeder Oberbürgermeister verpflichtet, die Nebeneinkünfte öffentlich zu machen.

Der Landrat des Kreises Trier-Saarburg, Günther Schartz (CDU), der den inoffiziellen Titel als Nebenverdienstkönig im Land trägt, hat im Jahr 2020 nach Recherchen des „Trierischen Volksfreunds“ 162.200 Euro verdient – neben seinen regulären Einnahmen als Landrat mit einem Grundgehalt von 9600 Euro pro Monat. Den größten Batzen der Nebeneinkünfte brachte ihm den Angaben nach ein Mandat im Aufsichtsrat der RWE AG ein sowie die Tätigkeit im Strategieausschuss von RWE – zusammen 129.000 Euro.

Strengere Regeln im laufenden Jahr

Weil es private Nebeneinkünfte sind und keine, die automatisch an sein Amt gebunden sind, darf er das Geld behalten, nachdem ihm die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier die Nebentätigkeit genehmigt hat. Für das laufende Jahr gelten strengere Vorgaben: Nach dem neuen Gesetz darf die ADD Tätigkeiten nicht genehmigen, wenn die Einkünfte daraus 40 Prozent des Gehalts überschreiten. Im konkreten Fall von Landrat Schartz übersteigen sie sogar 100 Prozent des Grundgehalts.

Was ist angemessen?

Doch das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften, das die Parlamentarier am 11. 11. 2020 in Mainz einstimmig beschlossen haben, hat ein Schlupfloch groß wie ein Scheunentor. In Paragraf 83 Absatz 2 heißt es: „Die für die Genehmigung (...) zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn die Versagung unter Berücksichtigung des Einzelfalles nicht angemessen wäre.“ Was auch immer „angemessen“ in diesem Fall heißen soll.

Dreyer verdient beim ZDF 18.720 Euro hinzu

In solch schwindelnden Höhen bewegen sich die Nebentätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung nicht. In der Landtagsdrucksache 17/14729 steht, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) für den Vorsitz im ZDF-Verwaltungsrat eine jährliche Aufwandsentschädigung von 18.720 Euro erhält, von der sie nach dem Ministergesetz 10.720 Euro an die Landeskasse abführt.

Mit Energie verdient sich Innenminister Roger Lewentz (SPD) etwas nebenher, wenn auch nicht im RWE-Konzern: Lewentz ist Mitglied im Aufsichtsrat des Gasnetzbetreibers Creos Deutschland GmbH. Von 12.000 Euro im Jahr, führt er 4000 Euro an den Landeshaushalt ab.

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