Rheinland-Pfalz Nachschlag gefällig?

Mainz (ros). Wesentlich mehr Kommunen als bisher sollen von Touristen Kurbeiträge erheben dürfen. Bisher besitzen dieses Recht nur die 19 Kurorte und Heilbäder im Lande. Die rot-grüne Landesregierung will diese Beschränkung aufheben.
Einer der staatlich anerkannten Kurorte im Land ist Bad Dürkheim. Die Stadt rechnet dieses Jahr mit Kurbeiträgen in Höhe von 260.000 Euro. Zahlen müssen Gäste, die sich zur Kur oder zur Erholung in Bad Dürkheim aufhalten. Solche Einnahmemöglichkeiten will die Landesregierung künftig auch allen anderen Kommunen eröffnen, die Angebote im Fremdenverkehr machen oder in Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Radwege investieren. Der Kurbeitrag soll künftig Gästebeitrag heißen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung wird er jeweils bei Übernachtungen fällig, Tagestouristen sind davon nicht betroffen. Für die Neuregelung ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erforderlich. Dazu hat das Innenministerium inzwischen einen Entwurf erarbeitet, der dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorliegt. Doch nicht nur die Gäste, auch Gastronomen, Zimmervermieter und Hoteliers könnten bald stärker belastet werden. Denn Änderungen sind auch bei einer zweiten Abgabe vorgesehen: dem bisherigen Fremdenverkehrsbeitrag. Der Kreis der Kommunen, die ihn derzeit erheben dürfen, ist größer als beim Kurbeitrag. Neben den Kurorten steht dieses Recht in Rheinland-Pfalz bislang auch den 140 anerkannten Erholungsorten und 603 Fremdenverkehrsgemeinden zu. Künftig sollen alle Kommunen, die erhöhte Aufwendungen bei der Fremdenverkehrswerbung haben, in den Genuss dieser Einnahmequelle kommen. Die ist durchaus lukrativ: Die Kurstadt Bad Dürkheim beispielsweise erwartet in diesem Jahr rund 320.000 Euro an Fremdenverkehrsbeiträgen, die künftig Tourismusbeiträge heißen sollen. Zahlen müssen die Abgabe Personen und Betriebe, die finanziell vom Fremdenverkehr profitieren – also Hotels und Gaststätten, aber wohl auch Einzelhändler, Apotheken, Tankstellen und Taxibetriebe. Ausdrücklich stellt das Innenministerium in seinem Gesetzentwurf klar, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, Gäste- oder Tourismusbeiträge einzuführen. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gemeinden wolle man aber aufheben. Denn der Tourismus in Rheinland-Pfalz sei mit über 8,9 Milliarden Euro Umsatz im Jahr zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig geworden. Das Ministerium hält es daher für sinnvoll, dass deutlich mehr Kommunen als bisher ihre Ausgaben für die touristischen Infrastruktur über solche Beiträge refinanzieren können. Eine Argumentation, die bei der Pfalz-Touristik auf Zustimmung stößt. Die Aufwendungen für den Tourismus seien mit den bisherigen Einnahmen nicht mehr zu stemmen, sagt Pfalz-Touristik-Geschäftsführer Detlev Janik. Der Gast wolle ein qualitätsvolles Angebot – beispielsweise bei Wander- oder Radwegen. Deutlicher Widerspruch kommt hingegen vom Präsidenten des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann: „Ich wundere mich immer wieder über Politiker, die versuchen eine Branche zu melken, deren Euter leer sind.“ Und noch etwas stört Haumann: Die Einnahmen aus den Beiträgen sollten zwar zweckgebunden verwendet werden. „Touristische Ausgaben“ sei aber ein schwammiger Begriff. „Letztendlich können Sie darunter auch die Asphaltierung einer Gemeindestraße verstehen“, kritisiert Haumann. Wie der Verband, der landesweit rund 5000 Betriebe aus dem Gastgewerbe vertritt, sich letztendlich zu den Regierungsplänen stellt, sollen am Montag die Delegierten beim Landesverbandstag entscheiden – dort steht das Thema auf der Tagesordnung. Schon einmal hat die Dehoga eine solche Abgabe zu Fall gebracht – die sogenannte Betten- oder Übernachtungssteuer. Bingen und Trier hatten 2011 von Hotels und Pensionen einen Obolus erhoben, aus dessen Einnahmen sie Kultur- und Tourismusangebote fördern wollten. Pro Gast und Nacht sollten die Betriebe zwischen ein bis drei Euro abführen. Mit einer Bettensteuer liebäugelten damals auch weitere Städte – darunter Kaiserslautern und Landstuhl. Das Bundesverwaltungsgericht kippte die Abgabe jedoch 2012 in großen Teilen – geklagt hatten mit Unterstützung der Dehoga mehrere Hotelbetreiber. Die Richter entschieden, Kommunen dürften eine Bettensteuer nur für Übernachtungen aus privatem Anlass erheben. Unzulässig seien sie für Übernachtungen, die aus beruflichen Gründen erfolgten. Wegen dieser Einschränkung wurde die Bettensteuer aufgrund für die Kommunen unattraktiv. Mit Gäste- und Tourismusbeitrag bietet ihnen die Regierung jetzt eine Alternative: „Da ist der Kreis der Abgabenpflichtigen größer als bei der Übernachtungssteuer, so dass sich der Verwaltungsaufwand angesichts der zu erwartenden Einnahmen rechtfertigt.“