Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Nachforderungen an Pfälzerwaldverein: Vom Hüttengipfel nie etwas gehört

Wegen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes hielten manche Ortsgruppen ihre Hütten gesch
Wegen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes hielten manche Ortsgruppen ihre Hütten geschlossen. Nach dem Hüttengipfel Anfang 2015 schienen die Probleme gelöste, öffnete auch der PWV Merzalben wieder seine schmucke Gräfensteinhütte.

Beim Hüttengipfel wurde vereinbart, wie die Pfälzerwaldvereine bei ihren Hütten mit dem Mindestlohn umgehen können. Doch Manche Prüfer der Rentenversicherung wurden offenbar nicht informiert.

Die Hütten des Pfälzerwald-Vereines (PWV) und der Naturfreunde gelten als Markenzeichen des Pfälzerwaldes: Dort gibt es herzhafte Hausmannskost zu bezahlbaren Preisen. Wohl keine andere deutsche Mittelgebirgsregion hat ein ähnlich dichtes Netz an bewirtschafteten Hütten zu bieten, die an markierten Wanderwegen liegen und müde Ausflügler zur Rast einladen. Die „Pfälzer Hüttenkultur“ ist ein Pfund, mit dem die Tourismus-Organisationen in der Region wuchern können. Inzwischen bereitet der PWV sogar ein Antragsverfahren zu deren Anerkennung als immaterielles Kulturgut der Unesco vor.

Nur dank ehrenamtlicher Helfer

Die Hütten liegen allerdings oft weit entfernt von Straßen. Bei schlechtem Wetter müssen die Helfer in Küche und am Tresen meist Däumchen drehen, weil dann kaum ein Wanderer den weiten Weg zu ihnen auf sich nimmt. Bei strahlendem Sonnenschein und an Wochenenden kommen sie dagegen kaum hinterher. So manche Hütten wären deshalb, wenn sie als gewerblicher Betrieb mit angestelltem Personal organisiert wären, kaum wirtschaftlich zu betreiben. Sie können nur dank des Einsatzes der ehrenamtlichen Helfer existieren, bei denen es sich meistens um PWV-Mitglieder handelt. In manchen PWV-Ortsgruppen geht das Engagement der Helfer sogar so weit, dass sie sich noch nicht einmal die Anfahrtkosten erstatten lassen. Anderswo erhalten die Hüttendienstler aber ein kleines finanzielles Dankeschön dafür, dass sie Samstag und Sonntag am Fließband Erbsensuppe kochen und Rieslingschorle ausschenken. Und damit steuerlich und sozialabgabenmäßig alles seine Ordnung hat, waren diese Helfer bis zum Jahr 2014 oft als Minijobber angemeldet.

Ehrenamtliche nicht mindestlohnpflichtig

Doch als Anfang 2015 die Mindestlohn-Regelung eingeführt wurde, war die Aufregung groß: Die damals noch fälligen 8,50 Euro pro Stunde konnten sich höchstens die großen Hütten leisten. Und das auch nur, wenn sie die Preise erhöhten und die Anzahl der eingesetzten Helfer reduzierten. Die abgelegenen kleineren Hütten konnten und können solche Stundensätze aber meist nicht aufbringen. Zu schwankend ist der Umsatz. Unsicherheit und Frust waren deshalb um den Jahreswechsel 2014/15 groß bei vielen Ehrenamtlichen. Die eine oder andere Hütte öffnete im neuen Jahr vorsorglich ihre Pforten erst gar nicht, weil ihren Ortsgruppen die Rechtslage zu unsicher erschien. Nicht wenige pfälzische Politiker, darunter der SPD-Bundestagsabgeordnete Gustav Herzog, schlugen deshalb über ihre „Kanäle“ bis nach Berlin Alarm. Als Folge setzten sich am 30. Januar 2015 Vertreter von Bundes- und Landesministerium mit Abgesandten der Naturfreunde und des Pfälzerwald-Vereins, darunter dessen heutiger Hauptvorsitzender Martin Brandl, in Bonn an einen Tisch. Dieser „Hüttengipfel“ schien innerhalb des geltenden Rechts einen Ausweg gefunden zu haben: Ehrenamtlicher Hüttendienst und ein paar Euro als Dankeschön schließen sich auch künftig nicht aus. Das ist deshalb wichtig, weil Ehrenamtliche nicht unter die Mindestlohnpflicht fallen.

"Keine größeren Auffälligkeiten"

Andererseits wurde beim Hüttengipfel bekräftigt: Wer über die Minijobzentrale gemeldet ist, muss Mindestlohn erhalten. Deshalb meldeten viele Ortsgruppen ihre Hüttendienstler, sofern die als Ehrenamtliche einzustufen waren, wieder bei der Minijobzentrale ab. Sie sollten das für die Hüttendienste erhaltene Geld nun selbst in ihrer Steuererklärung angeben. Die Folge für die Sozialversicherung: Dadurch wurden für die Hüttendienste zwar Steuern gezahlt, aber eben keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Diese Praxis funktionierte bisher weitgehend reibungslos, wie PWV-Geschäftsführer Bernd Wallner bestätigt. Ähnlich sieht es Hans-Georg Arnold, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz in Speyer, wie er gestern auf Anfrage mitteilte: Da das Mindestlohngesetz 2015 in Kraft getreten ist, spiele es bei Betriebsprüfungen erstmals seit 2016 eine Rolle. Und: „Wir haben in den drei Jahren den Eindruck gewonnen, dass die Pfälzerwald-Vereine über die Rechtslage informiert sind. Größere Auffälligkeiten sind uns nicht bekannt geworden.“ Doch aus historischen Gründen existieren bei der Rentenversicherung seit 1996 zwei Prüfdienste: Neben der DRV Rheinland-Pfalz gibt es auch die DRV Bund. Wer von wem geprüft wird, hängt von der letzten Ziffer der Betriebsnummer ab, die jeder Betrieb erhält. Endet die Betriebsnummer mit einer Zahl zwischen 0 und 4, prüft die DRV Bund, endet sie zwischen 5 und 9 die DRV Rheinland-Pfalz.

"Hohe Nachforderungen" wegen DRV-Prüfungen

Mindestens zwei PWV-Ortsgruppen sind inzwischen von Mitarbeitern der DRV Bund mit Sitz in Viernheim geprüft worden. Dabei zeigte sich, dass die Viernheimer Prüfer die Hüttengipfel-Ergebnisse „grundsätzlich nicht anerkennen“, schrieb Hauptvorsitzender Brandl jetzt hilfesuchend an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Denn, so der PWV-Chef: Den Mitarbeitern des DRV Bund „liegen keinerlei Informationen von Ihrem Ministerium über die damals geführten Gespräche vor“. Als Folge würden sich „hohe Nachforderungen“ für die gemeinnützigen Vereine ergeben, so der PWV-Hauptvorsitzende weiter. Und von jenen Ansprechpartnern im Bundessozialministerium, die in der Ägide von Andrea Nahles am Hüttengipfel teilnahmen, ist keine Schützenhilfe zu erwarten. Denn die sind nicht mehr im Amt, wie Brandl feststellen musste. Der PWV-Hauptvorsitzende appelliert deshalb an den Nahles-Nachfolger Heil: „Bitte stellen Sie dringend den nötigen Kommunikationsfluss von Ihrem Ministerium zur DRV-Bund her, um die 2015 einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen zu vermitteln und die Voraussetzungen für eine entsprechende Umsetzung zu schaffen.“ Und Brandl versichert: „Unser Anliegen richtet sich keinesfalls gegen das Mindestlohngesetz. Wir sehen uns und das Ehrenamt aber als ,Ausnahmefall’ nicht ausreichend berücksichtigt, was nicht im Sinne des sicherlich sinnvollen Mindestlohngesetzes sein kann und darf.“

x