Rheinland-Pfalz Nach Stoß ins Gleisbett: Zweibrückerin angeklagt

«ZWEIBRÜCKEN.»Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen eine 18-Jährige erhoben, die am Zweibrücker Bahnhof eine Bekannte angegriffen und ins Gleisbett gestoßen haben soll. Sie muss sich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht dabei von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der 18-jährigen Zweibrückerin wird vorgeworfen, am Morgen des 6. April ihre ein Jahr ältere Bekannte am Bahngleis angegriffen zu haben. In Tötungsabsicht soll die junge Frau ihre Bekannte in Richtung Bahnsteigrand gedrückt und schließlich auf die Gleise gestoßen haben, als gerade ein Zug in den Bahnhof einfuhr. Die 19-Jährige schaffte es zunächst aus eigener Kraft zurück auf den Bahnsteig, wurde dort aber erneut attackiert und so fest gegen den Oberkörper gestoßen, dass sie ein weiteres Mal ins Gleisbett stürzte. Während des Angriffs soll die Zweibrückerin mehrfach gedroht haben, ihre Kontrahentin umzubringen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Eine Zeugin des Vorfalls kam der Gestürzten zu Hilfe und zog sie auf den Bahnsteig, ehe der Zug die Stelle erreichte. Die Kontrahentinnen stiegen dann in denselben Zug in Richtung Saarland, wo der Streit weiterging. Zeugen schritten ein und trennten die Streithähne. Beamte der Bundespolizei nahmen die 18-Jährige dann in St. Ingbert fest. Die 19-Jährige erlitt laut Staatsanwaltschaft mehrere Kratzwunden und Blutergüsse. Da die 18-Jährige vor dem Gesetz noch als Heranwachsende gilt, muss sie sich vor der Jugendkammer des Zweibrücker Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von verminderter Schuldfähigkeit aus, weil die Angeklagte zur Tatzeit betrunken war.