Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Nach dem Mainzer Hüttengipfel: „Das Horrorszenario ist erst einmal vom Tisch“

Beliebte Ausflugsziele für Wanderer: Ein Teil der Hütten des Pfälzerwald-Vereins (PWV) wird von ehrenamtlichen Helfern bewirtsch
Beliebte Ausflugsziele für Wanderer: Ein Teil der Hütten des Pfälzerwald-Vereins (PWV) wird von ehrenamtlichen Helfern bewirtschaftet. Unser Foto zeigt das PWV-Wanderheim »Dicke Eiche« bei Hauenstein. archivFoto: RAN

Dürfen die Hüttendienstler des Pfälzerwald-Vereins (PWV) und der Naturfreunde künftig nicht mehr ehrenamtlich Riesling ausschenken und Erbsensuppe köcheln? Nach einem Fachgespräch mit Vertretern von Bund und Land am Donnerstag in Mainz sieht PWV-Hauptvorsitzender Martin Brandl diese Gefahr weitgehend gebannt: „Die Kuh ist zwar noch nicht vom Eis. Aber es gibt Hoffnung.“

Die Frage, ob ein Hüttendienstler ehrenamtlich tätig oder als Arbeitnehmer anzusehen ist, hat erhebliche Bedeutung: Wer Arbeitnehmer ist, muss Mindestlohn erhalten und Sozialbeiträge abführen. Dieses Thema hatte bereits Ende des Jahres 2014 für Verunsicherung gesorgt. Viele PWV- und Naturfreunde-Ortsgruppen, die ihre Wanderheime nicht verpachtet haben, sondern mit ihren Mitgliedern ehrenamtlich betreiben, befürchteten, dass sie diese zusätzliche finanzielle Last nicht stemmen können. Das gilt vor allem für Ortsgruppen mit kleineren und nicht selten abgelegenen Häusern.

Ende Januar 2015 kam es deshalb zu einem „Hüttengipfel“ in Bonn, bei dem die beiden Vereine gegenüber Abgesandten von Landes- und Bundesministerien ihre Sorgen deutlich machten. Der Rat der ministeriellen Fachleute damals an PWV und Naturfreunde: Meldet Eure Hüttendienstler bei der Minijobzentrale ab, weil sonst auf jeden Fall Mindestlohn mit allem Drum und Dran berappt werden müsste. Danach richteten sich die meisten Ortsgruppen.

Ein Prüfbescheid schlägt ein wie eine Bombe

Doch keine fünf Jahre später schlug ein Bescheid von Prüfern der DRV Bund wie eine Bombe ein: Die PWV-Hüttendienstler seien allesamt in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig. Und dort sei eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeschlossen. Für die zwei bis drei Dutzend in der Pfalz von PWV und Naturfreunden ehrenamtlich bewirtschafteten Hütten war diese pauschale Aussage fatal: Auf sie würden hohe Nachforderungen zukommen, wäre künftig mancherorts der Weiterbetrieb nicht mehr möglich.

Daraufhin wurde nach einigem Hin und Her ein zweiter Hüttengipfel, moderiert von Staatssekretär Alexander Wilhelm vom rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium, angesetzt. Dieses Mal in Mainz, und dieses Mal auch unter Einbeziehung der Rentenversicherung. Fazit von PWV-Chef Martin Brandl: „Das Horrorszenario für unsere ehrenamtlichen Hüttendienstler ist erst einmal vom Tisch.“

„Sehr konstruktives Gespräch“

Denn, so Brandl: In dem „sehr konstruktiven Gespräch“ sei deutlich geworden, dass die pauschale Aussage in dem DRV-Bescheid, wonach alle Hüttendienstler Arbeitnehmer seien, für die Mindestlohn gezahlt werden müsse, keinen Bestand habe. Vielmehr, fügt das Mainzer Arbeitsministerium hinzu, habe Einigkeit geherrscht, dass für die Einstufung der Hüttendienstler „grundsätzlich die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls vor Ort maßgeblich sind“.

Aber wann ist denn nun ein Hüttendienstler ehrenamtlich oder als Arbeitnehmer tätig? Bereits nach dem ersten Hüttengipfel hatte der PWV eine Checkliste für die Vereinsmitglieder ausgearbeitet, um die Abgrenzung klar zu machen. So dürfen die paar Euro, die die guten Geister am Tresen oder in der Küche erhalten, nicht wesentlich zum Lebensunterhalt beitragen. Der Dienst muss zudem freiwillig sein, die Helfer dürfen nicht an Weisungen und an einen festen Dienstplan gebunden sein.

„Unsere Checkliste war richtig. Aber sie muss noch detaillierter werden“, lautet die zweite wichtige Erkenntnis von Martin Brandl nach dem Mainzer Hüttengipfel. Und: „Da liegt noch Arbeit vor uns.“ Mit der DRV sei deshalb ein Abstimmungsverfahren vereinbart worden, um die Checkliste zu ergänzen. „In den kommenden Wochen werden zwischen Deutscher Rentenversicherung und den Vereinen gemeinsam möglichst klare und rechtssichere Verfahrensregeln erarbeitet“, heißt es im Mainzer Arbeitsministerium.

Erleichterung bei SPD und CDU

„Ich bin erleichtert“, reagiert Alexander Schweitzer, der SPD-Fraktionsvorsitzende im Mainzer Landtag, auf die Ergebnisse des Fachgesprächs. Schweitzer hatte sich im Vorfeld mehrfach für ein solches Treffen eingesetzt. Es sei deutlich geworden, dass die einzelnen Wanderhütten „nicht über einen Kamm geschoren werden können“. Alle Beteiligten hätten eine große Bereitschaft für eine konstruktive Lösung erkennen lassen. Damit habe sich wieder einmal das Pfälzer Prinzip bewährt: „Setzt Euch an einen Tisch und findet eine gute Lösung.“

„Als Rheinland-Pfälzer und Pfälzer begrüße ich sehr, dass alle Seiten an einem Strang ziehen und gemeinsam eine Lösung anstreben, die auch künftig eine Bewirtschaftung der Hütten des Pfälzerwald-Vereins unter Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer erlaubt“, kommentiert CDU-Fraktionschef Christian Baldauf das Ergebnis. Nach diesem Hüttengipfel sei er guten Mutes, dass das gelinge. Und: „Die Hüttenkultur gehört zum Pfälzerwald wie das Oktoberfest zu München. Ohne das Ehrenamt kann sie nicht bewahrt werden.“

Martin Brandl
Martin Brandl Foto: dpa
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