Rheinland-Pfalz Missbrauchsverdacht in Homburg: Opferanwältin und die „Spur 29“

Der Klinikleitung gehe es vor allem um den Ruf ihrer Einrichtung, sagt eine Anwältin.
Der Klinikleitung gehe es vor allem um den Ruf ihrer Einrichtung, sagt eine Anwältin. Foto: Moschel

Es ist die „Spur 29“, von der die Fachanwältin für Strafrecht, Rosetta Puma, spricht. Sie ist am Mittwoch eine von drei als Zeugen geladene Opferanwältinnen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss am Saar-Landtag zu Missbrauchsverdachtsfällen am Klinikum. Der tagte gestern zum fünften Mal. „Spur 29“ führt zu einem fünfjährigen Jungen. Er war in diesem Alter nach Schilderung von Anwältin Puma Patient jenes Assistenzarztes am Uniklinikum des Saarlandes (UKS), gegen den die Staatsanwaltschaft von 2015 bis zu dessen Tod im Sommer 2016 wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelte. Jener Arzt habe den Fünfjährigen in seinem Büro in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums nackt fotografiert.

Kinder-Nacktfotos bei Arzt zu Hause gefunden

Einige Fotos seien mit Zustimmung der Eltern gemacht worden, andere heimlich: eine ganze Bilderserie. Später seien die Fotos, darunter welche mit einem dicht an die Kamera gehaltenen Geschlechtsteil, aus der Patientenakte verschwunden, so die Anwältin. „Gefunden wurden sie bei der Hausdurchsuchung des Arztes“, sagte sie. Im März 2015 durchkämmten Polizei und Staatsanwaltschaft die Wohnung des 36-jährigen Mannes, der zuletzt in Zweibrücken wohnte und zugleich Judotrainer in Homburg war. Sie fanden damals offenbar eindeutig kinderpornografisches Material. Nicht nur von „Spur 29“. Der Fünfjährige ist einer von 34 Patienten, deren Akten die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte.

„Besonders brisant“

Von der Auswertung der Polizei aber haben die Eltern von „Spur 29“ nichts erfahren, ebenso wenig die anderen potenziellen Opfer. Anwältin Puma wertet dies klar als Verletzung von Informationspflichten und einen Verstoß gegen Patienten- und Opferrechte. „Das ist besonders brisant“, so Puma. Denn aus ihrer Sicht gelten ihre Mandanten als „Verletzte“ und hätten entsprechend gemäß Strafgesetzbuch informiert werden müssen. Ähnlich sehen das auch die beiden anderen Anwältinnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die kleinen Patienten stets als „Nicht-Verletzte“ eingestuft und ebenso wie das Klinikum Eltern und ihre Kinder im Unwissen gelassen, um – so deren Argument – eine psychische Schädigung der Kinder zu vermeiden. Erst als das WDR-Magazin Monitor zu dem Skandal in Homburg zu recherchieren begann, setzte die Klinik im Sommer 2019 eine Pressekonferenz an und die Eltern über die Ermittlungen gegen den früheren Behandler ihrer Kinder in Kenntnis.

„Sache hätte zur Anklage führen müssen“

Dabei habe man am Klinikum „frühzeitig gewusst“, so Puma, dass etwa Fotos aus Patientenakten verschwunden seien. „Das Beste, was dem UKS passieren konnte, war, dass der Arzt starb“, sagte die Saarbrücker Juristin. Dadurch sei eine Sache nie zu Ende ermittelt worden, die „klar zur Anklage hätte kommen müssen“. Mit dem Tod eines Beschuldigten werden die Ermittlungen gegen ihn naturgemäß eingestellt. Die 47-jährige Anwältin sprach in diesem Zusammenhang von einem „ganz, ganz speziellen Missbrauch“ gegenüber Kindern, da der Arzt seine besondere Position ausgenutzt habe.

Rosetta Puma zielte mit ihrer Kritik unverhohlen auf Verantwortliche in der Politik. Sie deutete an, dass die Staatsanwaltschaft als „nachgeordnete“ Behörde unter dem Justizministerium Druck bekommen haben könnte, damit die Öffentlichkeit nichts von den massiven Vorwürfen gegen einen Arzt an einem renommierten Klinikum erfuhr.

Die Saarbrücker Anwältin Puma, die zwei Familien sowie eine junge Frau vertritt, warf der Klinikleitung auch indirekt Manipulation der Öffentlichkeit vor und dass ihr der Ruf ihrer Einrichtung wichtiger sei als die Rechte und Belange einzelner Patienten. Konkret nannte sie die Klinikums-Information vorvergangene Woche zu einem neuen Gutachten.

„Schlag ins Gesicht der Betroffenen“

Diese vom Klinikum in Auftrag gegebene Untersuchung kommt laut Klinikum zu dem Ergebnis, dass jener Assistenzarzt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKS zumeist richtig gehandelt habe. Diese Schlussfolgerung ist aus Sicht von Anwältin Puma falsch und „ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen“.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses geht nächste Woche Dienstag weiter. Dann wird der am Klinikum eingesetzte Sonderermittler berichten.

Sagten am Mittwoch als Zeuginnen im Saar-Landtag aus: Die Opferanwältinnen Rosetta Puma, Ute Staudacher und Claudia Willger (von
Sagten am Mittwoch als Zeuginnen im Saar-Landtag aus: Die Opferanwältinnen Rosetta Puma, Ute Staudacher und Claudia Willger (von links). Foto: dts
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