Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Mertin mahnt bei eigener Regierung Corona-Lockerungen an

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) mahnt die eigene Landesregierung, die derzeitigen Grundrechtseingriffe bald zurückzunehmen. Dazu zählen beispielsweise Ladenschließungen, Beschränkungen der Freizeitaktivitäten oder der persönlichen Kontakte im öffentlichen Raum.

Anlass für Mertins Vorstoß sind die sinkenden Corona-Neuinfektionszahlen in Rheinland-Pfalz. Seit Ende vergangener Woche liegt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen unterhalb des Schwellenwertes von 50 (Dienstag: 45,3).

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor: Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes seien „umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen“. Liegt die Inzidenz zwischen 35 und 50, ist im Gesetz nur von „breit angelegten Schutzmaßnahmen“ die Rede, unterhalb von 35 sogar nur von „unterstützenden Schutzmaßnahmen“.

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„Substanzielle Öffnungsschritte müssen eingeleitet werden“

Aufgrund dieser Abstufung fordert Mertin: „Es ist daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substanzielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssen.“ Der Schwellenwert stehe nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten. Die Politik erwarte von den Bürgern, dass sie gesetzliche Bestimmungen einhielten. Notfalls würden die Regeln auch mit hohen Bußgeldern durchgesetzt. „Dann dürfen die Bürger umgekehrt aber auch erwarten, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik eingehalten werden!“, erklärte Mertin.

Allerdings heißt es im Gesetz auch: Die Schutzmaßnahmen könnten bei Unterschreiten der Schwellenwerte aufrechterhalten werden, „soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) erforderlich ist.“

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