Rheinland-Pfalz Mainz: Klare Regelung zur Krankenbeförderung
Seit Mittwoch haben es alle Beteiligten schriftlich: Wagen aus dem Rettungsdienst dürfen nur noch ausnahmsweise für Krankenfahrten verwendet werden. Außerdem sollen solche Fahrten über die Leitstellen unter der Nummer 19222 angefordert werden. Dies geht aus einem Rundschreiben hervor, das Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) unter anderem an Krankenkassen und Rettungsdienstbehörden verschickt hat.
In der Vergangenheit war es zu Beschwerden gekommen, weil Patienten lange auf einen Krankentransport warten mussten. Daraufhin schauten die bei den Leitstellen angesiedelten „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ genauer hin und stellten fest, dass es sich bei etlichen angeforderten Krankentransporten lediglich um eine Krankenfahrt handelte.
Wichtiger Unterschied
Dieser Unterschied ist bedeutsam: Bei Krankentransporten benötigen die Patienten eine gewisse medizinische Betreuung wie zum Beispiel eine Versorgung mit Sauerstoff. Diese Transporte sind Teil des öffentlichen Rettungsdienstes. Bei Krankenfahrten handelt es sich dagegen um Beförderungen, die nur deshalb nicht in einem „normalen“ Taxi erfolgen können, weil der Patient im Rollstuhl sitzt oder liegend transportiert werden muss. Solche Fahrten sind rechtlich nicht Aufgabe des Rettungsdienstes und können von privaten Unternehmen übernommen werden, heißt es in dem Rundschreiben des Staatssekretärs. Diese Firmen können sich solche Aufträge über die Leitstellen vermitteln lassen oder sie auch selbst entgegennehmen.
Geeignete Wagen und Genehmigungen
Um solche Fahrten übernehmen zu dürfen, müssen die Unternehmen aber nicht nur über geeignete Wagen, sondern auch über Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen, die unter anderem die Kreisverwaltungen erteilen. Zudem benötigen sie noch Verträge mit den Krankenkassen, in denen unter anderem die „Leistungsberechtigung“ und die Vergütung geregelt werden. „Grundsätzlich sei eine Übernahme von Liegendfahrten der Privatwirtschaft möglich“, teilte die AOK-Landeszentrale in Eisenberg gestern auf Anfrage mit. Aktuell bestünden aber mit der Privatwirtschaft keine entsprechenden Verträge. „Ziel ist es, zeitnah mit den Beteiligten Gespräche zu führen, um die Möglichkeiten auszuloten.“ Ob und wann sich ein höherer Personalaufwand beziehungsweise die Anforderungen an das Fahrzeug in den Tarifen wiederfindet, sei aber Aufgabe der Vertragspartner. Die AOK begrüße es, dass der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst auch subsidiär eingesetzt werden könne.