Rheinland-Pfalz Lebenslang für Altenpfleger
«Lambrecht». Mord an zwei Heimbewohnerinnen, gefährliche Körperverletzung sowie in einem Fall schwerer sexueller Missbrauch: Das sind die Hauptvorwürfe gegen zwei Männer, 25 und 49 Jahre alt, sowie eine Frau (27), die bis Mitte beziehungsweise Ende 2016 im Altenheim der Arbeiterwohlfahrt in Lambrecht (Kreis Bad Dürkheim) arbeiteten. Es sei das Gesamtbild der Taten, das für die Verhängung der Höchststrafe spreche, sagte Eva van Daele-Hunt, die Vorsitzende Richterin. Manche Taten hätten regelrecht sadistische Züge gehabt – van Daele-Hunt nannte die Verabreichung von Urin in einem Trinkbecher, von Abführmittel zur Hervorrufung von Durchfall und das Bewerfen einer Seniorin mit einem harten Gebäck. Besonders verwerflich sei, dass die drei Ex-Pfleger ihre Position und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es für die Taten einen gemeinsam gefassten Entschluss gab. „Im September 2015 gründeten die drei die Chatgruppe mit dem Namen Panzerknacker, ab da begann der sukzessive Verfall der moralischen Werte“, so van Daele-Hunt. Die Initiative für den ersten gemeinsamen Mord habe die weibliche Angeklagte ergriffen. Der 49-Jährige sei zunächst zögerlich gewesen, teilte seinen beiden ehemaligen Kollegen nach zwei Tagen aber am 25. Dezember 2015 mit: „Hab’s mir überlegt. Helf euch.“ Als Motive und Gründe nannte van Daele-Hunt Macht- und Geltungsstreben, eine narzisstische Veranlagung und einen gravierenden Mangel an Empathie. Das Opfer, eine 85-jährige Seniorin, sei mehr oder weniger zufällig ausgewählt worden. Nach Überzeugung der Kammer wurde ihr am 29. Dezember ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht, als sie daran nicht starb, habe der 25-Jährige sie mit einem Kissen erstickt. Er hat die Tat gestanden. Während sein Anwalt jedoch von Totschlag gesprochen und deshalb eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für angemessen gehalten hatte, schloss sich das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die die Merkmale von Mord für gegeben hält. „Es waren niedrige Beweggründe“, sagte van-Daele-Hunt. Und: „Das Trio behandelte die alten Menschen wie Objekte.“ Für den zweiten Todesfall – das Opfer war eine schwerkranke 62-Jährige – macht das Gericht die beiden Männer verantwortlich. Ein Geständnis gibt es hier nicht. Das Gericht ist im Gegensatz zu den Verteidigern des älteren Angeklagten überzeugt, dass die Dinge sich so abgespielt haben, wie es sich aus dem Nachrichten-Chat ergibt. Demnach ist der Plan, die 62-Jährige zu töten, bereits Anfang Januar gefasst worden. In der Folge habe es die ersten Insulingaben gegeben, und damals sei bei der Frau auch zum ersten Mal eine Unterzuckerung festgestellt worden. Das könne kein Zufall gewesen sein. In der Nacht vor dem Todestag und am Todestag am 20. Februar selbst habe der jüngere Pfleger Nachtdienst gehabt, der ältere war im Spätdienst. Die Kammer ist überzeugt, dass beide der Frau Insulinspritzen verpassten, und dabei jeweils abwarteten, bis sie schlief oder mehr oder weniger bewusstlos war. „Sie hätte eine unbekannte Injektion nie akzeptiert“, sagte die Richterin, die die Tat deshalb als heimtückisch einstufte. Als Motiv machte sie niedrige Beweggründe fest. „Während bei der ersten Tötung die Stärkung des Gruppengefühls eine Rolle spielte, ging es bei diesem Fall darum, sich einer Heimbewohnerin mit einem hohen Pflegeaufwand zu entledigen.“ Das Gericht folgte beim Strafmaß fast umfänglich der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger kündigten an, in Revision zu gehen. Jan-Frederik Ernemann, Verteidiger des 25-Jährigen, kritisierte, dass über Zweifel mit „erstaunlicher Leichtigkeit“ hinweggegangen worden sei. Gerade was die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld betreffe, habe er Hoffnung für seinen Mandanten gehabt. Die jetzt getroffene Feststellung des Gerichts bedeutet, dass die Angeklagten auch nach 15 Jahren Haft zunächst weiter im Gefängnis bleiben. Ernemann hatte in seinem Plädoyer darauf verwiesen, dass sein Mandant nicht unerheblich zur Aufklärung beigetragen habe. Das Gericht sah den Beitrag dagegen als eher gering an. Timo Korn, der zusammen mit seiner Kollegin Jessica Hamed für den 49-Jährigen Freispruch gefordert hatte, bezeichnete das Urteil als ernüchternd. Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz kündigte an, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen Pfleger eröffnet werden soll, der im Prozess als Zeuge ausgesagt hatte. Er steht im Verdacht, in einem Fall der 62-Jährigen trotz offenkundigen Bedarfs keine ärztliche Hilfe geholt zu haben. Kommentar