Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Krankenhaus-Reform: Bis 2027 muss ein neuer Plan her

Eine schwierige Operation: Das Land bereitet die Betreiber der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser auf tiefgreifende Veränderung
Eine schwierige Operation: Das Land bereitet die Betreiber der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser auf tiefgreifende Veränderungen vor.

Wie sich die Krankenhausreform des Bundes in Rheinland-Pfalz auswirkt, ist noch offen. Das Ziel ist klar: Wirtschaftlich sollen die Kliniken sein und nah bei den Menschen.

Mehr als 300 Seiten dick ist das Gutachten der Berater von Partnerschaft Deutschland, das die Grundlage für Entscheidungen bildet, wie sich die Kliniklandschaft in Rheinland-Pfalz nach 2027 entwickelt. Dann müssen im Land jene Schritte vollzogen sein, die das Ende vergangenen Jahres noch eilig durch Bundestag und -rat geschobene Reformpaket vorsieht. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – hinter diesem unhandlichen Namen verbirgt sich nichts weniger als der Anspruch, die stationäre medizinische Versorgung zu modernisieren.

Wie die Mainzer Landesregierung diesen Anspruch für die gut 80 Krankenhäuser mit ihren mehr als 100 Standorten einlösen möchte, dazu gibt es außer dem Gutachten auf Basis der Leistungsdaten von 2023 noch nicht viel Konkretes. Außer gesundheitspolitischen Klassikern: Darunter fällt die Diagnose, dass zu viele Patienten mit eher harmlosen Beschwerden im Notdienst von Kliniken aufschlagen und dort Zeit und Ressourcen binden. Auf ein Drittel aller Fälle trifft das laut den Experten zu.

Steingaß vertritt Hoch

Dazu zählt auch das Loblied auf die Mindestmengenregelung und damit einhergehend die Überzeugung, dass medizinische Leistungen „signifikant besser“ werden, je öfter sie gemacht werden. Ein Beispiel: das Einsetzen von Gelenkprothesen. Staatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) lässt diesen Effekt nicht unerwähnt. Sie vertritt am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Landtags Ressortchef Clemens Hoch, der in die Berliner Koalitionsverhandlungen eingespannt ist.

Zu welchen Veränderungen die Reform in den fünf rheinland-pfälzischen Versorgungsregionen führen wird, ist auf Basis des Status quo der Leistungszahlen der Jahre 2019 bis 2023 noch unklar. Nur der Zeitplan steht: In fünf Regionalkonferenzen will das Land bis in den April hinein mit Krankenhausträgern, Kassen und lokaler Politik diskutieren, wo welche medizinischen Leistungen erbracht werden sollen und ob sie zumindest in einigen Fällen konzentriert werden müssen. „Für Veränderungen sensibilisieren“, nennt Steingaß diesen Prozess, der am Mittwoch mit der Region Rheinhessen-Mainz beginnt und in einigen Wochen in Ludwigshafen endet.

Danach wandern im Herbst Vorschläge zur Verteilung der Leistungsgruppen an den Medizinischen Dienst der Kassen. Im Sommer kommenden Jahres soll dieses Kapitel abgehakt sein. Ende 2026 – so sieht es der Gesetzgeber vor – muss der Plan für Rheinland-Pfalz stehen. Das im Ausschuss vorgestellte Gutachten stellt der Kliniklandschaft unterm Strich ein ordentliches Zeugnis aus: Die Erreichbarkeit von Krankenhäusern bei Notfällen sei für 98 Prozent der Bewohner gesichert. „Es gibt eine gute wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung“, sagt Matthias Schatz von Partnerschaft Deutschland.

Nur 67 Prozent ausgelastet

Die speziellen Probleme des Landes: Die etwas mehr als 23.000 Krankenhausbetten sind im Schnitt nur zu 67 Prozent ausgelastet, wirtschaftlich wären sie erst bei 75 bis 80 Prozent Auslastung – weswegen in Schatz’ Handlungsempfehlungen der Tipp auftaucht, die Anzahl der Betten um ein Fünftel herunterzufahren. Das zweite Thema: Die Hälfte der Häuser ist kleiner als 150 Betten. Und das dritte: Nach Corona ist die Anzahl der Patienten nicht wieder auf das frühere Niveau zurückgekehrt. Rund 850.000 waren es 2023, die Tendenz nach Ansicht der Gutachter: fallend. Für die Finanzierung der künftigen Strukturen hat der Gesetzgeber neben dem System der Fallpauschalen, die von den Kassen für Eingriffe und Therapien bezahlt werden, eine sogenannte Vorhaltepauschale vorgesehen. Kliniken bekommen dann auch Geld dafür, dass sie grundlegende medizinische Abteilungen betreiben.

Auch auf mehrfache Nachfrage des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU, Christoph Gensch, wird im Ausschuss nicht klar, was es mit den geplanten Regionalkliniken auf sich hat. Sie sollen mit ihrer Mischung aus ambulantem und stationärem Angebot sowie einem altersmedizinischen Schwerpunkt Lücken schließen, wo der Betrieb eines vollwertigen Krankenhauses nicht möglich ist. Wo und in welcher Anzahl – das ist laut Staatssekretärin Steingaß noch offen.

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