Rheinland-Pfalz Kommunalwahl: Betreute Menschen dürfen wählen

«Mainz.»Betreute Menschen, die bisher von Wahlen ausgeschlossen waren, können an der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl Ende Mai teilnehmen. Das hat der Landtag gestern einstimmig beschlossen. Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes betrifft laut Innenministerium rund 2200 Menschen.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Ende Januar befanden die Karlsruher Richter, dass Menschen unter dauerhafter Betreuung, etwa aus Gründen einer psychischen Beeinträchtigung, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Die Landtagsfraktionen von SPD, FDP, Grünen und CDU hatten angekündigt, das Kommunalwahlgesetz praktisch im Hauruckverfahren ändern zu wollen, damit die Betroffenen schon an der Kommunalwahl am 26. Mai teilnehmen können. Die AfD-Fraktion hat der Gesetzesänderung ebenfalls zugestimmt. Laut Innenministerium erhalten die Betroffenen bis spätestens Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung. „Ich freue mich sehr über das rasche Handeln und das übergreifende Engagement der Fraktionen“, sagte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, gegenüber der RHEINPFALZ. Behinderte Menschen könnten nun selbst entscheiden, ob sie an der Wahl teilnehmen. Einzelfallentscheidungen seien nicht notwendig: „Ich kann mir nicht vorstellen, durch wen oder wie eine Wahlfähigkeit eingeschätzt werden soll.“ Nach Angaben des Innenministeriums leben in Rheinland-Pfalz derzeit rund 2200 Menschen, für die ein gesetzlicher Betreuer zur Regelung all ihrer Angelegenheiten bestellt worden ist. Das heißt, ihnen wurde die Verantwortung für alle Bereiche des Lebens abgenommen. Die Anordnung einer solchen Totalbetreuung hängt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts aber auch von Faktoren ab, die nichts zu tun haben mit der Fähigkeit, die Stimme abgeben zu können. Laut Statistischem Landesamt sind bei der Ende Mai anstehenden Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 3,2 Millionen Menschen wahlberechtigt.