Rheinland-Pfalz Kommentar: Zu spät

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Tierquälerei ist keine Kleinigkeit.

Deshalb ist eine Haftstrafe für die Tierärztin mehr als angemessen.

Die Behörden haben geschlafen.

Von Kot überzogene Fliesen, stockdunkle Räume, Polizisten in Ganzkörperanzügen: Viele Menschen haben die Bilder von der Razzia in Häusern der Südpfälzer Tierärztin fassungslos gemacht. Verwahrloste Hunde und Katzen hatten die Ermittler gefunden. Das Landgericht hat die Frau nun zu neun Monaten Haft verurteilt. Sie darf zudem in den nächsten Jahren keine Tiere halten. Die Strafe ist richtig – und vergleichsweise mild. Das Amtsgericht Landau hatte die Tierärztin in einem ersten Verfahren zu zweieinhalb Jahren verknackt. Auch wenn die Medizinerin nicht wirkt, als würde sie Hunde aus Spaß in Kellerverliese sperren, ist das keine Entschuldigung. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Aber offenbar hat die Frau psychische Probleme und sich nicht mehr im Griff. Eine Frage bleibt: Warum hat es so lange gedauert, bis sie gestoppt wurde? Offenkundig gab es früh Hinweise, dass etwas schief läuft. Die Behörden haben zu spät eingegriffen. Sie müssen bei Verdachtsfällen genauer hinsehen.

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