Rheinland-Pfalz Kommentar: Bei Gefahr ist Teamarbeit gefordert

Taser genannte Elektroschocker sollten nur von den besonders ausgebildeten Polizeibeamteneingesetzt werden dürfen.
Anfang des Jahres verstarb in Pirmasens ein aggressiver 56-Jähriger nach einem Taser-Einsatz der Polizei. Bis heute ist die Frage unbeantwortet, ob der Elektroschocker zu seinem Tod beitrug. Fest steht aber: Der Mann sollte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden. Ein solcher Auftrag gehört zum umfangreichen Aufgabenkatalog von Mitarbeitern der städtischen Ordnungsämter. Es dürfte nicht ungewöhnlich sein, dass sich psychisch kranke Menschen gegen eine solche Einweisung wehren. Deshalb wurden die Mitarbeiter des Pirmasenser Ordnungsamtes von Polizisten begleitet. Eine solche Teamarbeit ist in Situationen, in denen mit Gewalttätigkeiten zu rechnen ist, geboten. Taser sind Waffen, die die Betroffenen nicht nur empfindlich treffen, sondern die auch beherrscht werden wollen. Deshalb sollten sie auch nur von einer begrenzten Anzahl von Ordnungshütern eingesetzt werden dürfen.