Rheinland-Pfalz Klage gegen Rheinbrücke: Ministerium sieht keinen Engpass bei Gerichtshof
«Wörth.»Das baden-württembergische Justizministerium sieht beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim keine Engpässe. VGH-Präsident Volker Ellenberger hatte dagegen vergangene Woche erklärt, wegen fehlender Kapazitäten könne die vor einem Jahr eingereichte Klage der Stadt Karlsruhe gegen die zweite Rheinbrücke bei Wörth nicht mehr im laufenden Jahr verhandelt werden (wir berichteten).
Auf RHEINPFALZ-Anfrage sagte dazu der Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums, Robin Schray, die Personalausstattung des VGH im richterlichen Bereich habe im letzten Quartal 2018 nach dem bundesweit genutzten Personalbedarfsberechnungssytem rund 99 Prozent betragen. Das Ministerium habe damit seine Aufgabe, dem VGH ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, „erfüllt“. Zur Entscheidung des obersten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts, die Klage zur zweiten Rheinbrücke – in diesem Fall geht es um den 1735 Meter langen Abschnitt auf baden-württembergischer Seite – nicht mehr in diesem Jahr zu verhandeln, äußerte sich der Ministeriumssprecher nicht. Die interne Geschäftsverteilung eines Gerichts sei Sache des Präsidenten und des Präsidiums und werde daher vom Ministerium „nicht kommentiert“. Ellenberger hatte die Personalengpässe unter anderem mit der Welle der Asylverfahren begründet. Vormals habe es einen gerechten Austausch von Richtern zwischen VGH und den vier Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg gegeben. Derzeit sei das wegen der vielen Asylverfahren in der ersten Instanz zur Einbahnstraße geworden. Für abgegebene Richter erhalte der VGH keinen Ausgleich mehr und habe seinerseits Probleme, seine Senate ordnungsgemäß zu besetzen. Verhandeln will der VGH in Mannheim in diesem Jahr unter anderem Klagen gegen die Gebühren für die Wasserentnahme eines Stahlwerks bei Kehl, gegen das geänderte Rettungskonzept für den Stuttgarter Hauptbahnhof und gegen den Ausbau der Bahnstrecke München-Lindau. Die Brücke, die über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe führen wird, soll 1,4 Kilometer nördlich der bereits bestehenden Brücke entstehen. Diese ist sanierungsbedürftig und völlig überlastet. Die neue Brücke soll insgesamt rund 107 Millionen Euro kosten; der Bau wird vom Bund bezahlt. Gegen den rheinland-pfälzischen Teil des Projekts ist beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz eine Klage des Umweltverbandes BUND anhängig. Sie wird wohl in der zweiten Jahreshälfte verhandelt, sagte ein OVG-Sprecher. Derzeit würden zwischen den Beteiligten noch Stellungnahmen – insbesondere zu naturschutzfachlichen Fragen – ausgetauscht. Im Doppeletat 2019/20 des Landes Rheinland-Pfalz sind für das OVG zwei zusätzliche Richterstellen eingeplant.