Mainz RHEINPFALZ Plus Artikel Kita-Finanzierung: Kommunen und freie Träger weiter uneinig

Rund 2700 Kindertagesstätten gibt es in Rheinland-Pfalz, fast die Hälfte wird von freien Träger betrieben, allen voran von den K
Rund 2700 Kindertagesstätten gibt es in Rheinland-Pfalz, fast die Hälfte wird von freien Träger betrieben, allen voran von den Kirchen. Doch wie die Kommunen stehen sie finanziell mit dem Rücken zur Wand.

Dreieinhalb Jahre lang haben Kommunen und freie Träger von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz übers Geld verhandelt. Doch noch immer gibt es kein Ergebnis im Sinn einer landesweit gültigen Regelung. Weiter besteht eine Finanzierungslücke. Springt das Land vielleicht doch noch ein?

Die Zwickmühle, in der Kommunen und freie Träger von Kindertagesstätten stecken, lässt sich mit einem Satz beschreiben: Beide haben kein Geld. Doch während es Pflichtaufgabe der Kommunen ist, eine Kindertagesbetreuung anzubieten, machen freie Träger, allen voran die Kirchen, das freiwillig, weil sie es zu ihren Kernaufgaben zählen. Umgekehrt ist das auch vom Staat gewollt: Es gilt das Prinzip der Subsidiarität – die Jugendämter von Städten und Kreisen sollen ausdrücklich auf andere anerkannte Träger setzen, bevor sie selbst Kitas betreiben. Deshalb beteiligt sich das Land auch etwas stärker an den Personalkosten freier Träger.

Freie Träger erhalten schon immer Kostenzuschüsse von Land und Kommune. Doch wird seit gut 15 Jahren über die Höhe diskutiert. Aktuell aber müssen vor allem die Kirchen angesichts immer weniger Kirchensteuereinnahmen einen noch rigideren Sparkurs fahren. Begleitet wird das von Lösungen, die schon zuvor angestoßen wurden. So sind mancherorts Fördervereine oder eben die Kommune in die Bresche gesprungen, und das nicht nur, indem eine kirchliche Kita ganz übernommen wurde. In vielen Fällen ging das Kita-Gebäude an die öffentliche Hand, um den freien Träger zu entlasten, oder es gibt Querfinanzierungen. Je liquider eine Kommune war, desto mehr konnte sie den freien Träger entlasten. Das hat landesweit zu unterschiedlichen Situationen geführt, was keiner will.

Von Kita-Gesetz enttäuscht

Eine Entspannung der Lage, vorneweg mehr Geld vom Land, erwarteten sich die freien Träger und ebenso die Kommunen vom neuen Kita-Gesetz, das seit Mitte 2021 gilt. Zumal dieses auch neue Investitionen, sei es in Personal oder Raumbedarf, auslöste. Einen ersten Boom, auch beim Kita-Neubau, hatte bereits der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung – in der Regel einen Kita-Platz – ab dem zweiten Lebensjahr ausgelöst. Um das an einer Zahl zu verdeutlichen: Seit 1990 ist der Landesanteil an den Kosten für die Kindertagesbetreuung immens gestiegen: von 60 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro im aktuellen Doppelhaushalt. Das betrifft das Personal, aber auch Bauzuschüsse oder Sprachförderung. Parallel dazu ist der finanzielle Aufwand der Träger aber ebenso gestiegen.

Von dem neuen Kita-Gesetz hatten sich Kommunen und freie Träger auch eine Regelung dafür erhofft, was die Kommune dem freien Kita-Träger geben muss. Doch blieb diese Regelung aus. Stattdessen schrieb das Land nur vor, dass eine Rahmenvereinbarung zwischen beiden Seiten über Planung, Betrieb und Finanzierung der Einrichtungen sowie die angemessene Eigenleistung der Träger getroffen wird. Seitdem verhandeln die kommunalen Spitzenverbände, also Städte-, Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund, mit den evangelischen und katholischen Kirchen und anderen freien Trägern, wie DRK oder Montessori. Das Ergebnis im März 2024: eine Übergangslösung bis Ende 2024, anhand derer vor Ort Vereinbarungen geschlossen werden konnten.

Erstmal 250 Millionen Euro

Diese Übergangslösung sieht für die kirchlichen Träger eine Förderpauschale von 102,5 Prozent bezogen auf die Personalkosten vor. 99 Prozent davon sind ein direkter Personalkostenzuschuss, verteilt mit 42,7 Prozent auf das Land, 51,8 Prozent auf die Kommunen und einem Prozent auf den Träger. Die restlichen 3,5 Prozent sind eine Sachkostenpauschale. Alles, was mit Bauen zu tun hat, ist außen vor. Für andere freie Träger liegt die Kostenbeteiligung bei 100 Prozent.

Rückwirkend bis Mitte 2021 mussten die Kommunen damit insgesamt 250 Millionen Euro an die freien Kita-Träger nachzahlen. Teilweise fließen diese Mittel aber erst 2025, was laut dem Bistum Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz zur Folge hat, dass manche Träger in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, zum Beispiel bei den Gehältern. Hochrechnungen von Bistum und Landeskirche zufolge werden die katholischen Kita-Träger im Bistum Speyer (rund 200 Einrichtungen) durch die Übergangsvereinbarung insgesamt um rund vier Millionen Euro jährlich entlastet. Damit wenden das Bistum und seine Kita-Träger noch rund zwölf Millionen jährlich selbst auf. Der verbleibende jährliche Eigenanteil der Landeskirche für die 222 evangelischen Kindertagesstätten beträgt noch rund 13,3 Millionen Euro.

Notlösung jetzt freiwillig

Weil auch im vergangenen Jahr keine Rahmenvereinbarung erzielt wurde, soll diese Übergangslösung nun weiter gelten, sofern die Partner vor Ort das wollen. Das empfehlen zumindest die kommunalen Spitzenverbände und ebenso die Kirchen. Hier und dort wurden bereits Vereinbarungen zwischen Jugendamt und freiem Kita-Träger unterzeichnet oder steht das kurz bevor, wie in der Stadt und im Kreis Kaiserslautern oder in Neustadt.

Dass die Verhandlungen erneut gescheitert sind, dafür sehen Kommunen und freie Träger nicht die Schuld beim jeweils anderen. Bereits die Übergangslösung sei nur durch den guten Willen beider Seiten möglich geworden, heißt es von Seiten der Kommunen. Dass noch immer keine finale Einigung erzielt worden sei, verdeutliche die erheblichen finanziellen Herausforderungen auf beiden Seiten. Das mache zugleich deutlich, „dass die fehlenden Regelungen im Kita-Gesetz die Verhandlungspartner in eine nahezu unlösbare Situation bringen, wenn es darum geht, eine faire Finanzierung zu vereinbaren“, unterstreichen die Spitzenverbände. Daher müsse das Land sich auch finanziell stärker beteiligen.

Es geht um zwei Prozentpunkte

Konkret geht es um zwei bis 2,5 Prozentpunkte mehr, die zwischen Kommunen und freien Kita-Trägern stehen. Ein Punkt entspricht rund zehn Millionen Euro. Dass das Land dafür einspringt ist nach aktueller Lage unwahrscheinlich. Von einer Finanzierungslücke zu sprechen, sei unzutreffend, erklärt das zuständige Bildungsministerium auf Anfrage. Könnten Kita-Träger ihre Kostenanteile nicht vollständig aufbringen, müsse darüber mit dem zuständigen Jugendamt verhandelt werden.

2025 wird nun weiter verhandelt, das Ziel lautet nach wie vor, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, die Finanzierung, Planung und Betrieb nachhaltig regelt. „Und dabei wird der Wunsch nach einer höheren Beteiligung des Landes sicher eine Rolle spielen“, geben auch Bistum und Landeskirche die Hoffnung nicht auf. Dass das Land stets davon spricht, so viel Geld wie noch nie in die Kindertagesbetreuung zu stecken, ist für Städte- und Landkreistag sowie der Gemeinde- und Städtebund kein Argument. Und das nicht nur, weil sich der Aufwand für alle Kita-Träger ebenso erhöht hat.

Kommunen: Mogelpackung

Aus ihrer Sicht ist der Landesanteil vielmehr eine Mogelpackung: Schon seit Jahren verweisen die Kommunen immer wieder darauf, dass das Land seinen Kita-Anteil nicht aus eigener Tasche bezahle, sondern dazu in den kommunalen Topf greife – was die prekäre Finanzausstattung der Kommunen zusätzlich schwäche.

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