Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Grillen in der Corona-Krise: Wo der Spaß aufhört

Bis zu 28 Grad warm soll es in den nächsten Tagen werden – das ideale Grillwetter also.
Bis zu 28 Grad warm soll es in den nächsten Tagen werden – das ideale Grillwetter also.

Dass zuletzt trotz der Kontaktbeschränkungen private Feste in Rheinland-Pfalz weiterhin möglich waren, das war vielen nicht bewusst. Doch inzwischen redet auch die Landesregierung offen darüber. Was geht also zu Hause? Und was immer noch nicht?

„Was die privaten Feiern betrifft, da gilt: das regeln wir nicht“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vergangene Woche bei der Vorstellung des Fahrplans für weitere Lockerungen. Das Private habe die Landesregierung noch nie geregelt, weil es nicht angemessen und auch nicht möglich sei, dass die Polizei in jeden Haushalt laufe und überprüfe, wie viele Personen sich dort aufhalten.

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Dreyer sagt aber auch: An die Auflage für den öffentlichen Raum, wonach aktuell lediglich das Treffen eines Hausstandes mit einem anderen Hausstand zulässig ist, sollte man sich auch privat halten. Wenn man natürlich einen Garten habe und sich dort bei einer Feier in 1,50-Meter-Abstand hinsetze und Mundschutz trage, dann könne das privat so praktiziert werden. Dreyer: „Der dringende Appell ist aber, auch zu Hause keine Riesenfeste und keine Feste, die ausufern.“ Die Regelungen, die für den öffentlichen Raum gelten, sollte die Bevölkerung für den privaten Bereich ebenfalls beherzigen.

Ordnungsbehörden können einschreiten

Damit kann im privaten Bereich auch weiterhin gegrillt werden – was an den kommenden beiden langen Wochenenden mit den Zusatzfeiertagen sicher bei vielen auf dem Programm steht. Bereits zu Beginn der Corona-Beschränkungen hatte das Mainzer Innenministerium auf Anfrage erklärt: „Im privaten Raum gibt es hierfür kein Verbot, vielmehr gilt, sich an die allgemeinen Regeln zu halten – Kontakte soweit wie möglich minimieren, Abstand halten, Hygieneregeln einhalten.“ Es sei jedoch klar, dass dies nicht in große Grillpartys ausufern dürfe.

Denn ganz ohne mögliche Beobachtungen laufen solche privaten Feste in Corona-Zeiten nicht ab. Die kommunalen Ordnungsbehörden könnten Maßnahmen ergreifen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich erscheint, sagt ein Sprecher der Staatskanzlei. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch das Verbot von Ansammlungen.

Wackelt das Verbot?

Und was ist mit dem Grillen im öffentlichen Raum? Dies sei nicht erlaubt, hatte das Mainzer Innenministerium zu Beginn der Corona-Krise erklärt. Inzwischen ist die Linie offenbar nicht mehr so eindeutig. Es liege im Ermessen der lokalen Ordnungsbehörden, „die Situation vor Ort zu bewerten“, hieß es an am Dienstag bei der Staatskanzlei zur Frage, ob denn das Grillverbot in der Öffentlichkeit weiterhin gelte. Ziel der Landesregierung sei es nach wie vor, die Infektionszahlen so gering wie möglich zu halten, so die Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger blieben deshalb angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

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