Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Gerichte zu Corona-Auflagen: Hier gebilligt, dort gestoppt

Kann nerven, ist aber Pflicht: die Schutzmaske.
Kann nerven, ist aber Pflicht: die Schutzmaske.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschäftigen immer mehr die Justiz. Ein rheinland-pfälzisches Gericht hält die Maskenpflicht für rechtmäßig, der saarländische Verfassungsgerichtshof stoppt dagegen strenge Ausgangssperren und hat Zweifel, dass Grundrechtseinschränkungen stets mehr Gesundheitsschutz bedeuten.

Die Pflicht, in Rheinland-Pfalz seit Montag Masken beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn zu tragen, ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Mainz am Dienstag entschieden und damit den Antrag einer Frau zurückgewiesen, wie es am Mittwoch berichtete. Der Erlass auf Basis des Infektionsschutzgesetzes diene neben anderen Maßnahmen dazu, die Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern und das Gesundheitssystem durch Covid-19-Patienten nicht zu überlasten, während Beschränkungen gelockert werden, so das Gericht in seiner Begründung. Die Antragstellerin hatte unter anderem gesundheitliche Bedenken gegen die Maskenpflicht angeführt. Sie forderte eine individuelle Befreiung von der Tragepflicht, keine prinzipielle.

Vier Tage haben sich drei Richter des Gerichts in Mainz mit dem Thema beschäftigt und dazu unter anderem 55 Seiten einer Doktorarbeit gelesen sowie die Stellungnahme eines Prüfers derselben. Und am Ende stehen eine zwölfseitige Begründung des Gerichts sowie 5000 Euro, die die mit ihrem Antrag gescheiterte Frau für das Verfahren zahlen muss. Gegen die Entscheidung kann sie binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

Dissertation als Beweismittel?

Die von der Antragstellerin angeführte Dissertation, vorgelegt im November 2004 an der medizinischen Fakultät der Technischen Universität München, trug den Titel: „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal.“ Deren Inhalt wurde laut der Mainzer Richter „offenbar auch über Kurznachrichtendienste als Kettenbriefe unter Verkürzung bzw. sogar Verfälschung des tatsächlichen Sinngehalts verbreitet ...“.

In jener Doktorarbeit wird an 15 Probanden untersucht, wie sich das Tragen verschiedener Operationsmasken auf deren Herzfrequenz sowie den Anteil von Kohlendioxid und Sauerstoff im Blut auswirkt. Ein Untersuchungsergebnis: Beim Tragen steigt der Kohlendioxid-Anteil im Blut – dadurch, dass das beim Ausatmen entstehende Gas nicht wie normal entweichen kann, sondern teils wieder eingeatmet wird.

Genau mit dieser Arbeit argumentiert die Frau vor dem Verwaltungsgericht, die ihre Gesundheit durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt sieht. Dabei vernachlässigt sie aber offenbar weitere Studienergebnisse. Und zwar die, dass der Sauerstoffgehalt auch nach dem Aufsetzen des Mund-Nasen-Schutzes unverändert bleibt. Und: Dass sich alle Werte nach dem Abnehmen des Stofftuchs wieder normalisieren. Das Gericht sagt zudem: Es sei den Bürgern zuzumuten, sich über die richtige Handhabung der Masken zu informieren – nicht ohne den Hinweis, dass eine Studie mit 15 Teilnehmern keine allgemeine Aussagekraft über Gesundheitsrisiken hat.

Eilantrag gegen Neustart an Grundschulen zurückgezogen

Dem Schulbeginn der Viertklässler an den Grundschulen in Rheinland-Pfalz zum kommenden Montag steht nun doch nichts mehr entgegen: Ein von einem Vater gestellter Eilantrag bei den Verwaltungsgerichten Mainz und Koblenz sei ohne Begründung wieder zurückgezogen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Der Antragsteller habe sich wohl aus Unsicherheit über die Zuständigkeit an beide Gerichte gewandt.

Saarland: Richter sehen keine Infektionswelle

Nach der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes über die sofortige Lockerung von Ausgangsbeschränkungen hat Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an die Bürger appelliert, weiter Abstand zu halten. Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei zu akzeptieren, sagte Hans in einer Videobotschaft auf Facebook. „Dennoch empfehle ich Ihnen: Versuchen Sie Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes, wenn es irgendwie möglich ist, zu vermeiden.“

Das Saarland und Bayern hatten strengere Ausgangsbeschränkungen verfügt als die anderen Bundesländer. Der Verfassungsgerichtshof hatte am Dienstagabend nach einem Eilantrag eines Saarländers zwei wesentliche Dinge entschieden: Dass das Verlassen der Wohnung auch ohne triftigen Grund wieder erlaubt ist. Und: Dass man ab sofort seine Lebenspartner und Verwandten (Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister und deren Kinder) privat wieder besuchen darf und dabei – unter Wahrung des Abstandes – eine weitere Person mitbringen kann.

Zur Begründung führte der Verfassungsgerichtshof an, in ganz Deutschland könne die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden. Ausgangsbeschränkungen wie die im Saarland seien deshalb „als besonders einschneidende Maßnahme nicht mehr erforderlich.“ Jeder Tag, an dem das Grundrecht der Freiheit der Person beschränkt sei, könne nicht mehr ausgeglichen werden. Der damit erzielte Gewinn an Gesundheitsschutz sei im Falle der saarländischen Anordnung nicht nachvollziehbar dargelegt.

Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen seien – so dramatisch und tragisch sie im Einzelfall seien – „aussageleer“. Sie belegten nichts außer der Zunahme selbst. Ein Anstieg der Infektionszahlen könne vielerlei Gründe haben. Die Anzahl der Infizierten und Kranken werde von den Gesundheitsbehörden derzeit in kein Verhältnis zur Anzahl der Getesteten und Nichtgetesteten gesetzt, bemängeln die Saar-Verfassungsrichter. Die Anzahl der Verstorbenen in der Corona-Statistik lasse zudem nicht erkennen, „ob Menschen an der Virusinfektion oder gelegentlich der Virusinfektion verstorben sind“.

Rätselraten um Anstieg bei Infektionszahlen in Speyer

In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell (Stand: Mittwoch, 10.30 Uhr) 5996 laborbestätigte Infektionen – das sind 40 Fälle mehr als am Vortag. Als wieder genesen gelten 4694 der ursprünglich Infizierten. Die Anzahl der Menschen, die im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben sind, stieg landesweit auf 162 – das sind drei Todesfälle mehr, als die Bilanz vom Vortag auswies. Pro 100.000 Einwohner sind dies rechnerisch 3,8 Todesfälle. Deutlich höher liegt diese Rate in Bayern (12,9), im Saarland (12,4) und in Baden-Württemberg (11,5).

Beim Blick auf die Pfalz ist vor allem die Entwicklung in Speyer auffällig: Dort nahm die Anzahl der Infizierten nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes binnen einer Woche von 58 auf 73 Fälle zu. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises gab die aktuelle Fallzahl am Mittwochnachmittag sogar mit 81 an. Landesweit gehört Speyer damit mit dem Kreis Alzey-Worms (36 Neuerkrankte in den vergangenen 14 Tagen pro 100.000 Einwohner) und Mainz (34) zu den Kommunen, in denen sich das Virus weiterhin stärker ausbreitet: In Speyer sind es 32 Fälle pro 100.000 Einwohner im Verlauf der vergangenen beiden Wochen. Eine Erklärung für die Zunahme der Erkrankungen in Speyer gibt es bisher nicht.

Mannheimer Studie: Wieder mehr private Begegnungen

Die Anzahl privater Begegnungen nimmt seit der Osterwoche bundesweit wieder zu. Zu diesem Ergebnis kommen Sozialwissenschaftler der Universität Mannheim, die in einer Studie unter anderem die Häufigkeit von Begegnungen mit Freunden und Familienmitgliedern untersuchen. Anfang April blieben 70 Prozent der Bürger für mindestens sieben Tage ohne private Begegnungen. Inzwischen verzichtet nur noch weniger als die Hälfte der Menschen komplett auf private Treffen.

Aktuelle Daten und Fakten zur Ausbreitung der Corona-Pandemie in der Pfalz stehen hier.

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