Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel Geld vom Land: Richter erkennen Sorgen der Kommunen

Viel Platz: Das Verfassungsgericht tagte erstmals in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz.
Viel Platz: Das Verfassungsgericht tagte erstmals in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz.

Das höchste Gericht des Landes hat sich am Mittwoch mit den miserablen Finanzen der rheinland-pfälzischen Städte und Kreise befasst. Anlass waren zwei Klagen aus der Pfalz. Die Richter stellten in Frage, ob aus Mainz wirklich ausreichend Geld in die Kommunen fließt.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Stadt und ein Landkreis gegen das Land vor Gericht ziehen. Entsprechend groß war der Andrang bei der Verhandlung. Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern sind überzeugt, dass sie für die Jahre 2014 und 2015 zu wenig Geld aus der Landeshauptstadt bekommen haben. In erster Instanz stützte das Verwaltungsgericht Neustadt bereits diese Argumentation, verwies den Streit aber wegen dessen grundsätzlicher Bedeutung an den Verfassungsgerichtshof in Koblenz.

Der tagte wegen des großen Interesses und der Pandemie-Auflagen nicht im Gerichtsgebäude, sondern zog in die große Rhein-Mosel-Halle um. In der über vier Stunden dauernden mündlichen Verhandlung ließen die Richter am Mittwoch durchaus Verständnis für die Sichtweise der beiden Kläger durchblicken.

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Kläger „exemplarisch für andere Kommunen“

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker, sagte, dass die Situation der Kommunen „Anlass zur Sorge“ gebe und die zwei Kläger „exemplarisch stehen für andere Kommunen“. Ihm zufolge sind 19 weitere Verfahren im Land anhängig, bei denen Städte und Gemeinden mehr Geld aus Mainz fordern. Brocker verwies darauf, dass der Streit um den sogenannten kommunalen Finanzausgleich bereits 2012 zu einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes geführt habe. Damals schrieben die Koblenzer Richter den Verantwortlichen in der Landesregierung ins Stammbuch, die Lage der überschuldeten rheinland-pfälzischen Kommunen mit einem „spürbaren Beitrag" zu verbessern.

Land: Seit 2012 deutlich mehr Geld

Während der Kreis Kaiserslautern und die Stadt Pirmasens anzweifeln, dass das geschehen ist, beurteilten die Vertreter des Landtags und der Landesregierung das in der Verhandlung anders. Sie sehen nicht nur die Klage als unbegründet an, sondern verweisen darauf, dass das Land seit 2012 den Kommunen deutlich mehr Geld zukommen lässt. Die Kläger wiederum argumentieren, dass bei den Städten und Kreisen auch neue Aufgaben mit neuen Kosten angesiedelt worden seien. Der Kaiserslauterer Landrat Ralf Leßmeister (CDU) betonte, sein Kreis sei „seit Jahren in finanzieller Schieflage“. Die Finanzierung des Landes bezeichnete er als „strukturelle Unterversorgung“. Der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) erklärte, er kämpfe stellvertretend für die Zukunft der Kommunen im Land. Trotz des Urteils von 2012 gebe es aus Mainz „keinen ausreichenden Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise“.

„Objektiver Bedarf schwer zu ermitteln“

Letztlich ging es um die Frage, ob das Land überhaupt nach dem finanziellen Bedarf der Städte und Kreise frage oder das Geld nur anhand der Einwohnerzahlen überweise. Der Präsident des Landesrechnungshofes, Jörg Berres, sieht die Kommunen in der Pflicht, ihre Einnahmen zu erhöhen, etwa durch Anheben der Grund- und Gewerbesteuersätze. Aber in der Verhandlung plädierte er ebenfalls für eine neue Form des kommunalen Finanzausgleichs, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiere.

Der Präsident des Statistischen Landesamtes, Marcel Hürter, sah hingegen Probleme, die dafür notwendigen Daten zu bekommen. Es sei schwer, eine „objektive Bedarfsermittlung“ hinzubekommen, da die Lage in den einzelnen Kommunen durchaus unterschiedlich sei.

Die Vertreter der Landesregierung zeigten überhaupt keine Sympathie für eine bedarfsorientierte Finanzierung, wie es sie etwa in Hessen gibt. Auf Nachfrage von Gerichtspräsident Brocker sagte der Anwalt der Landesregierung, dass er kein besseres Modell als das derzeitige kenne, um den Finanzfluss zwischen Land und Kommunen zu regeln.

Entscheidung im Dezember

Der Verfassungsgerichtshof will am 16. Dezember seine Entscheidung verkünden. Sollte die Klage im Sinn der Kläger entschieden werden und es gar zu einer Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs kommen, baten die Vertreter von Landtag und Landesregierung schon vorab um ausreichend Zeit. Bis zu drei Jahre seien für entsprechende neue Gesetze nötig. Landrat Leßmeister und OB Zwick wiesen darauf hin, dass ihre Kommunen schon jetzt viel Zeit und Geld verloren hätten. Eine Nachbesserung im Kleinen habe keinen Sinn, sagte Zwick. Leßmeister: „Das System muss grundsätzlich geändert werden. Rheinland-Pfalz braucht einen neuen kommunalen Finanzausgleich.“

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