Rheinland-Pfalz
Frankenthaler Misshandlungsprozess: Verurteilt und doch in Freiheit
Sicher ist, dass ein Paar aus Ludwigshafen sein Baby mehrfach verletzt hat. Doch die Fakten haben nicht ausgereicht, um zu klären, ob die Mutter oder der Vater der Täter war. Verurteilt wurden die beiden trotzdem, und zwar dafür, dass sie sich gegenüber dem Säugling roh verhalten und ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt haben.
Dreieinhalb Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen lautete am Freitag das Urteil des Landgerichts Frankenthal für eine 26-Jährige und einen 24-Jährigen aus Ludwigshafen. Das Gericht ist überzeugt, dass die beiden sich im vergangenen Jahr gegenüber ihrem wenige Wochen alten Baby „roh verhalten“ und ihre Fürsorgepflicht als Eltern nicht erfüllt haben.
Das Paar ist in Freiheit, da das Gericht keine Fluchtgefahr sah und deshalb keinen Haftbefehl erlassen hat. Daniel Heinlein, der Anwalt des 24-Jährigen, hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er Revision gegen das Urteil einlegen wird. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der 26-Jährigen wollen das noch prüfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert
In klaren und deutlichen Worten erklärte der Vorsitzende Richter Uwe Gau, warum die Ludwigshafener nicht wegen der weiteren in der Anklage aufgeführten Straftatbestände, unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern und gefährliche Körperverletzung, verurteilt werden konnten. Deshalb sei die Strafe niedriger ausgefallen, als von Staatsanwältin Esther Bechert gefordert. Sie hatte sich für acht Jahre Haft für die Mutter und vier Jahre Haft für den Vater ausgesprochen.
Der verbarg während der Erläuterungen von Gau die meiste Zeit sein Gesicht, kämpfte mit den Tränen. Dagegen schien sich die 26-Jährige zu langweilen, sie begutachtete ihre Fingernägel und die zahlreichen Zuhörer.
Richter: „Extreme Vorverurteilungen“
Wenn so schlimme Vorwürfe, wie die Misshandlung und der Missbrauch eines Säuglings, im Raum stehen, dann wolle die Öffentlichkeit, dass jemand dafür bestraft wird, sagte Gau. Im Internet und in einigen Medien seien „extreme und massive Vorverurteilungen“ veröffentlich worden. Das Gericht aber müsse sich an die Regeln des Strafgesetzes und die Fakten halten, egal um was für eine Tat es sich handelt, betonte der Richter.
Diese Fakten hätten nicht ausgereicht, um zu klären, ob die Mutter oder der Vater den kleinen Jungen mehrfach massiv verletzt hat. „Die Ermittlungsbehörden und das Gericht haben das nicht geschafft“, sagte Gau. Die 26-Jährige hat ihren Ex-Partner beschuldigt, der Täter zu sein, der hat keine Angaben gemacht. „Und der kleine Junge kann nicht sagen, wer ihm weh getan hat“, so Gau. Sicher sei, dass keine andere Person für die Verletzungen verantwortlich ist, denn niemand sei mit dem Baby allein gewesen. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Eltern gemeinsam ihr Baby misshandelt und missbraucht haben.
Verletzung am Penis
Die Anklage hatte sich auf zwei Verletzungen beschränkt, eine Perforation des Dickdarms und eine Verletzung am Penis des Säuglings. Das Gericht geht davon aus, dass die Perforation am Darm wahrscheinlich durch ein zu tief eingeführtes Fieberthermometer verursacht wurde. Aufgrund von Videoaufnahmen und durch Äußerungen der 26-Jährigen wisse man, dass beide in dem Zeitraum, in dem die Verletzung entstanden sein muss, Fieber bei dem Baby gemessen haben. „Doch wir wissen nicht sicher“, wer dabei die Verletzung verursacht hat, so Gau. Es spreche mehr dafür, dass die Mutter es war, „aber es bleiben Zweifel“. Bei der Verletzung am Penis spreche mehr dafür, dass der Vater der Verursacher war. Aber auch hier gebe es keine Sicherheit.
Sicher sei dagegen, dass die Eltern in den knapp sieben Wochen, in denen ihr Baby bei ihnen lebte, den Säugling „roh“ behandelt haben. Als Belege führte Gau die Aussagen von Zeugen, Videoaufnahmen, Fotos und Chats mit dem Handy an. Gau listete zahlreiche Vorfälle auf, bei denen der Säugling grob behandelt wurde und die Eltern ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt haben. So seien die Eltern mit dem kranken Säugling in ein Raucherlokal gegangen, hätten das schreiende Baby dort mehrere Stunden in einer Ecke stehen lassen und sich auch nicht um den Jungen gekümmert, nachdem die Bedienung sie dazu aufforderte. Der Vater habe das kleine Baby in die Luft geworfen, die Mutter habe es in der Babyliege im Auto nicht angeschnallt und das kranke Kind sei zu spät zum Arzt gebracht worden, nannte Gau als Beispiele.
Das Kind befindet sich in der Obhut von Pflegeeltern.