Rheinland-Pfalz Falschgeld: Haftstrafe für Westpfälzer

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Kaiserslautern (swz). Weil er im großen Stil Falschgeld unter die Leute gebracht hat, ist ein Mann aus der Westpfalz vom Landgericht Kaiserslautern gestern zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Die Richter hielten es für erwiesen, dass sich der 24-Jährige in Italien mit den Blüten eingedeckt hatte und diese in Kaiserslautern sowie in Flensburg, wo er studierte, in Umlauf brachte. Das Gericht sprach den Mann, der einen großen Teil der Vorwürfe zugegeben hatte, der gewerbsmäßigen Geldfälschung schuldig. Die Anklage war zunächst von Falschgeld im Wert von 450.000 Euro ausgegangen. Diese Summe hatte der Angeklagte jedoch abgestritten, Bestätigungen von dritter Seite für diesen enormen Betrag gab es nicht. Der Mann gab an, Falschgeld in Höhe von 70.000 Euro besessen und teils in Umlauf gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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