Rheinland-Pfalz Fahrlässige Tötung: Traktorfahrer verurteilt

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«KUSEL.» Fahrlässige Tötung und Körperverletzung in 27 Fällen: Mit einem Schuldspruch ist gestern der Prozess um einen tragischen Traktor-Unfall bei Glan-Münchweiler (Landkreis Kusel) zu Ende gegangen. Der 42-jährige Fahrer wurde vorerst nur verwarnt.

Zum Verständnis: Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro steht unter Vorbehalt. Der Richter setzte sie zur Bewährung aus und erteilte dem Angeklagten die Auflage, 2000 Euro für einen guten Zweck zu zahlen. Tut er das und bleibt ein Jahr straffrei, wird die Geldstrafe erlassen. Mit dieser mildesten der denkbaren Sanktionen als Folge eines Schuldspruchs endete vor dem Kuseler Amtsgericht gestern das Verfahren um einen Unfall mit tragischen Folgen: Die Straußjugend aus Nanzdietschweiler war mit dem Traktorgespann auf Werbefahrt für ihre bevorstehende Kerwe, als am Nachmittag des 9. September 2017 der mit 28 jungen Leuten besetzte Anhänger in einem Kreisel umkippte. Alle Mitfahrer erlitten Verletzungen, in einem Fall schwere. Ein 21-Jähriger, der eine Querschnittslähmung erlitten hatte, starb knapp zwei Wochen später an einer Lungenembolie – laut Gerichtsmedizin eine Folge der Verletzungen. Es stehe außer Frage, dass der 42-Jährige das zur Personenbeförderung denkbar ungeeignete Gefährt in dieser Form nie hätte führen dürfen, betonte der Strafrichter. Ein Sachverständiger hatte nicht erkunden können, was genau zum Umkippen geführt hatte – womöglich eine denkbar ungünstige Konstellation mehrerer Faktoren. Das Tempo sei es wohl nicht gewesen, eher die Verteilung der großen Personen-Masse auf dem nur einachsigen Anhänger.

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