Rheinland-Pfalz Durfte Agent Mauss verdeckt spenden?

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«MAINZ.» Überraschende Entwicklung in der CDU-Spendenaffäre um den ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss: Die Landespartei und deren Kreisverband Cochem-Zell machen sich Hoffnungen, die vor knapp zwei Jahren abgeführten illegalen Parteispenden samt Strafgelder wieder zurückzubekommen.

Es geht dabei um bis zu 237.000 Euro. So viel musste die CDU im April 2017 insgesamt an die Bundestagsverwaltung zahlen. Zuvor hatten Landes- und Kreisverband eingeräumt, zwischen 1999 und 2015 in mehr als einem Dutzend Fällen verdeckte Spenden aus den Kassen von Werner Mauss kassiert zu haben. Das Parteiengesetz verbietet jedoch anonyme Spenden über 500 Euro. Knapp 13.000 Euro hat die CDU inzwischen zurückbekommen. Es ist der Gegenwert von zwei Zuwendungen, die Mauss noch zu D-Mark-Zeiten unter seinem Decknamen Richard Nelson gemacht hatte. Diese Tarnidentität hatte der Ex-Agent offenbar von Sicherheitsbehörden bekommen, um ihn nach jahrelanger Agententätigkeit zu schützen. Nach Darstellung der Vorsitzenden des CDU-Kreisverbands Cochem-Zell, Anke Beilstein, ist die Bundestagsverwaltung inzwischen zu der Auffassung gelangt, die Mauss gewährte rechtliche Stellung habe ihn auch dazu berechtigt, Spenden an Parteien zu leisten. Im Klartext: Der Ex-Agent durfte auch unter seinem Decknamen der CDU Geld überweisen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Diese Sicht der Dinge wollen Anwälte der CDU nun auch auf die übrigen Spenden aus den Kassen des Ex-Agenten übertragen wissen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Überweisungen der Eisenacher Anwaltskanzlei Hansen, die in Wirklichkeit von Werner Mauss stammten. Bei sechs dieser Spenden geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass die Partei bei sorgfältigerer Prüfung die wahre Herkunft des Geldes hätte erkennen müssen. Deshalb musste die CDU für diesen Teil der Spendensumme (56.000 Euro) zusätzlich noch 112.000 Euro Strafgeld berappen. Inzwischen haben CDU-Anwälte nach Darstellung Beilsteins von der Bundestagsverwaltung eine Neubewertung aller Mauss-Spenden verlangt. Die Argumentation: Der „legitime Schutz des Klarnamens“ habe dazu geführt, dass alle verdeckten Spenden an die Partei rechtmäßig waren. Diese Argumentation lehnt die Bundestagsverwaltung ab. Die CDU hat das Verwaltungsgericht in Berlin angerufen. Anke Beilstein hält sich mit Verweis auf das laufende Verfahren mit Äußerungen zurück. Sie ließ jedoch wissen, es gehe darum, „dass aus unserer Sicht eine einheitliche Entscheidung für einen einheitlichen Vorgang ergehen muss“. Die Spenden-Affäre um den schillernden Ex-Agenten hatte im Herbst 2016 die CDU in Bedrängnis gebracht. Im Mittelpunkt der Kritik stand der Bundestagsabgeordnete Peter Bleser, in dessen Wahlkreis Werner Mauss wohnt. Bleser war damals Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium und Schatzmeister der rheinland-pfälzischen CDU. Bleser beteuerte ebenso wie Landesvorsitzende Julia Klöckner und andere Akteure, von der tatsächlichen Herkunft des Geldes nichts gewusst zu haben. Bleser ist inzwischen als Schatzmeister abgelöst worden. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft nach wie vor wegen des Verdachts der Untreue und Verstößen gegen das Parteiengesetz.

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