Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Die Gefahr aus der Luft: Warum Drohnen des Häftlings bester Freund sein können

Drohnen können auch in der Justiz ein Sicherheitsrisiko sein.
Drohnen können auch in der Justiz ein Sicherheitsrisiko sein. Foto: dpa

Immer wieder sind Drohnen ein heikles Thema in der Politik. So auch im Strafvollzug. Denn nach Aussage des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) häufen sich Drohnenflüge über Justizvollzugsanstalten (JVA). In Rheinland-Pfalz soll das nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministeriums erst zweimal vorgekommen sein.

Was ist das Problem?
Dass die Drohnen nun auch in der Justiz für Ärger sorgen, hat mehrere Gründe. „Drohnen sind eine Möglichkeit, um unerkannt verbotene Gegenstände in ein Gefängnis zu schmuggeln“, erklärt Winfried Conrad vom BSBD Rheinland-Pfalz. „Drohnen sind für jeden zugänglich, relativ einfach zu bedienen und werden technisch immer ausgefeilter“, erklärt er. Gegenstände wie Drogen, Handys, Fluchtwerkzeuge oder Waffen zu transportieren ist längst kein Problem mehr. Die Gefahr ist nun, dass diese Dinge über Drohnen zum Beispiel direkt an das Zellenfenster geflogen werden. Wirklich dokumentierte Vorfälle darüber gibt es noch nicht, „aber das heißt nicht, dass es das noch nie gegeben hat“, so Conrad.

Ein weiteres Problem könnte sein, dass die meisten Drohnen mit Kameras ausgerüstet sind und so Bildaufnahmen des Geländes machen und den Ablauf in den Anstalten filmen können. Dieses Problem sieht Conrad allerdings nicht ganz so drastisch, da man das auch auf andere Weise beobachten könne.

Wie ist die Lage in Rheinland-Pfalz?
Auf Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hat das rheinland-pfälzische Justizministerium mitgeteilt, dass in Rheinland-Pfalz in den vergangenen drei Jahren zwei Drohnenflüge über JVAs dokumentiert wurden: 2017 in Rohrbach (Kreis Alzey-Worms) und 2019 in Zweibrücken. „Das war eine sehr kurze Sichtung, die bei uns zu keinerlei Aufregung geführt hat“, berichtet der Leitende Regierungsdirektor Jürgen Buchholz von der JVA Zweibrücken. In Bayern hingegen wurden nach BSBD-Angaben von 2015 bis 2017 schon 35 Überflüge von Drohnen festgestellt.

„Die potenziellen Gefahren, die von Drohnen ausgehen könnten, werden im Justizvollzug beobachtet und ernst genommen“, sagt Christoph Burmeister, Pressesprecher des Justizministeriums. Dennoch gibt es nach offizieller Aussage des Ministeriums bisher keine drohnenspezifische Luftraumüberwachung. „Drohnen sind optisch und insbesondere akustisch wahrnehmbar. Bei einem Überflug können sie von den Bediensteten beobachtet werden“, führt Burmeister aus. Um über eventuelle Gefahrenaspekte durch Drohneneinsätze auf einem aktuellen Stand zu bleiben, findet jedoch einmal im Jahr ein Austausch über Sachverhalte wie die Drohnenflüge mit den anderen Bundesländern statt, wo die neusten Entwicklungen erörtert werden. Mit zunehmenden Drohnenflügen rechnet das Justizministerium allerdings im Moment erst einmal nicht.

Wie können sich JVAs schützen?
Die erste Lösung, die Conrad einfällt, sind Netze, die über die Höfe gespannt wird. „Das sieht allerdings nicht sehr einladend aus und auch dadurch können Gegenstände fallen. Allerdings könnte man mit Drohnen zumindest nicht an die Fenster fliegen.“ Weitere Möglichkeiten könnten feinmaschige Gitter vor den Fenstern sein, Störsender, die Steuerungssignale unterbrechen, oder Systeme zur frühzeitigen Erkennung der Fluggeräte, die helfen, Drohnen früh zu sichten und auszuschalten. „Sollte es bald solch eine technische Möglichkeit geben, sollten die JVAs sicht mit dieser Technik ausrüsten“, fordert Conrad.

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