Contwig / Zweibrücken
Kerwe-Keilerei: Opfer am Boden, Kampfsportler prügelt weiter
„Fausthiebe gegen den Kopf sind hochgefährlich. Hätte Ihre Tat schlimmere Folgen gehabt, säßen Sie heute nicht mehr vor dem Amts-, sondern gleich am Landgericht“, sagte Richter Matthias Heinzelmann am Montag zu dem 22-Jährigen, der auf der Contwiger Kerwe 2025 drei junge Männer schwer verletzt hat. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen à 15 Euro, zusammen also 4500 Euro. Indem er die Tagessätze so niedrig ansetzte, berücksichtigte der Richter das geringe Einkommen des jungen Mannes, der von 550 Euro Arbeitslosengeld im Monat lebt.
In der zweitägigen Verhandlung gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass der 22-Jährige am Abend des 13. September 2025 der Aggressor war und nicht in Notwehr gehandelt hat, als er drei junge Männer durch Fausthiebe ins Gesicht verletzte. Einer seiner Kontrahenten erlitt eine aufgeplatzte Lippe, ein anderer einen Nasenbeinbruch. In letzterem Fall, so Staatsanwalt Patrick Langendörfer in seinem Plädoyer, sei davon auszugehen, dass der Angeklagte seinen Gegner heruntergezogen, ihm einen Kniestoß ins Gesicht versetzt und ihn dann am Boden weiter gegen den Kopf geschlagen hat.
Mit Alkohol und Wortgefechten geht’s los
Wie es zu der Schlägerei überhaupt gekommen ist, konnte die Beweisaufnahme nicht klären. Langendörfer sprach von einer „verworrenen Situation, wie sie bei Kerwen üblich“ sei: Viel Alkohol sei im Spiel, Wortgefechte schaukelten sich immer weiter hoch. Als sehr glaubwürdig bewerteten Richter und Staatsanwalt die Aussage eines Taxifahrers, der berichtete, wie aggressiv der Angeklagte auf sein am Boden liegendes, blutendes Opfer weiter eingeprügelt habe. „Ich fand es auch schlimm, dass drei Freunde des Opfers daneben standen, aber nicht dazwischengegangen sind.“
Einer der Polizisten, die an den Ort des Geschehens gerufen wurden, sagte am Montag als Zeuge aus. Er schilderte, dass der Angeklagte auch gegenüber den Beamten äußerst aggressiv, provokant und beleidigend aufgetreten sei. „Auch seine Familienmitglieder haben provoziert und die polizeilichen Maßnahmen massiv gestört.“ Dennoch sei es den Beamten gelungen, den 22-Jährigen zu Boden zu bringen und zu fesseln.
Tritte nicht nachweisbar
Ob der Angeklagte, ein Hobby-Kampfsportler, nicht nur geschlagen, sondern auch getreten hat, konnte ihm im Prozess nicht nachgewiesen werden. Vor Gericht berief er sich darauf, er habe damals eigens seine Schuhe ausgezogen, um bei seinen Gegnern die Verletzungsgefahr zu mindern. Der Polizist sagte dazu, er erinnere sich nicht daran, den jungen Mann in Strümpfen gesehen zu haben.
Zum Schluss bekannte Richter Matthias Heinzelmann, er habe mit sich gerungen, ob er den Angeklagten nicht doch ins Gefängnis schicken sollte. Schließlich hat es der 22-Jährige seit 2020 bereits auf acht Einträge ins Bundeszentralregister gebracht – fünf davon wegen gefährlicher Körperverletzung, was für ihn aber im Zuge des Jugendstrafrechts großteils ohne Folgen blieb. 2022 kam er in Jugendarrest, weil er nach Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gegen Auflagen zu Arbeitsstunden verstoßen habe. 2025 wurde er zu niedrigen Geldstrafen wegen Betruges und Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt.