Rheinland-Pfalz Corona: Neun Todesfälle an einem Tag

Ein Sarg wird aus einem Altenheim abtransportiert.
Ein Sarg wird aus einem Altenheim abtransportiert.

Innerhalb einer Woche sind in Rheinland-Pfalz 33 Menschen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben. Allein am Dienstag meldete das Landesuntersuchungsamt (LUA) neun weitere Todesfälle – darunter ist eine Altenheim-Bewohnerin in Ludwigshafen.

Seit Beginn der Pandemie sind damit landesweit 334 Menschen, die sich infiziert hatten, gestorben. Die Gesundheitsämter der Kreise Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße meldeten am Dienstagnachmittag drei weitere Todesopfer, die in der LUA-Aufstellung noch nicht berücksichtigt sind: Es handelt sich jeweils um Senioren. Die Anzahl der gemeldeten Neuinfektionen binnen 24 Stunden lag in Rheinland-Pfalz am Dienstag bei 797 – das sind trotz des Lockdowns deutlich mehr als am Dienstag vor einer Woche (679 Fälle).

Maskenpflicht: 700 Verstöße

In Ludwigshafen sind bisher rund 700 Verstöße gegen die Maskenpflicht seit der entsprechenden Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung am 22. Oktober geahndet worden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für Teile der Innenstadt. In den vergangenen beiden Wochen habe es um die 1000 Kontrollen gegeben, sagte Martin Graf als Leiter des Ordnungsamts am Dienstag. Seiner Einschätzung zufolge halten sich zehn bis 20 Prozent der Bevölkerung nicht an die geltenden Corona-Auflagen. Die Stadt Kaiserslautern hatte kurzzeitig auch eine Maskenpflicht für den Bereich der Fußgängerzone und die Altstadt vorgeschrieben, dies aber vergangene Woche wieder aufgehoben. Der 7-Tage-Inzidenzwert (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche) lag am Dienstag in Ludwigshafen bei 138,2 und im Falle von Kaiserslautern bei 169,8.

Tennishallen bleiben zu

Tennishallen für den Amateur- und Freizeitsport müssen in Rheinland-Pfalz in der Corona-Pandemie vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Ein Tennisverein im Kreis Mainz-Bingen scheiterte mit einem Eilantrag jetzt auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Mainz den Antrag abgewiesen. Einzelsportarten seien nur im Freien und alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Das Verbot von Tennis in der Halle füge sich schlüssig ein in das Gesamtkonzept der Bekämpfungsverordnung. Sie sehe vor, angesichts der zweiten Corona-Welle für begrenzte Zeit direkte Begegnungen von Menschen auf ein Minimum zu reduzieren.

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